Diskussion:Kaiserin Elisabeth-Bahn
Bindestriche!
BearbeitenIm Deutschen werden mehrteilige Begriffe mit Bindestriche "durchgekoppelt". Hier müsste es also heißen: Kaiserin-Elisabeth-Bahn. So steht es übrigens auch in der angegebenen Quelle http://www.zeno.org/Roell-1912/A/Kaiserin-Elisabeth-Bahn!!-- Samulat 15:33, 9. Jun. 2009 (CEST)
- Du irrst. Die originäre Bezeichnung war eben genau ohne diesen Bindestrich! --Rolf-Dresden 19:40, 9. Jun. 2009 (CEST)
Der Weblink (http://www.zeno.org/Roell-1912/A/Kaiserin-Elisabeth-Bahn) und die Deutsche Rechtschreibung(!) sprechen aber eine andere Sprache... Wenngleich dieser "Fehler" offensichtlich "historisch" bedingt ist... (siehe: http://www.uqp.de/ime/fachartikel/ems-194.htm; währenddessen das österreichische Bahnarchiv (http://www.bahnarchiv.net/at.htm) die Bahn wieder mit Bindestrichen schreibt...). -- Samulat 15:28, 16. Jun. 2009 (CEST)
- Das sind aber alles Sekundärquellen, also als Argument unbrauchbar. --Rolf-Dresden 19:31, 16. Jun. 2009 (CEST)
Die deutsche Sprache als Sekundärquelle zu bezeichnen, halte ich für irritierend...-- Samulat 11:02, 18. Jun. 2009 (CEST)
- Die deutsche Sprache und ihre Regeln ist das eine, Eigennamen sind etwas anderes. Und hier war und ist die Schreibung halt mal so. --Blieb 11:13, 18. Jun. 2009 (CEST)
- Zu unterscheiden wäre hier zwischen historischen Originalzitaten und heutiger Namensnennung. Die heutige Namensnennung (wie das Lemma) hat der heutigen Rechtschreibung zu folgen, da ein Unternehmen Kaiserin-Elisabeth-Bahn, das die frühere Schreibung in seinem Firmenwortlaut verewigt hätte, nicht mehr besteht. Bei historischen Zitaten wird klarer Weise die damalige Schreibung verwendet. Auch Eigennamen unterliegen übrigens Rechtschreibreformen. So wird Carl, der Sieger von Aspern 1809, heute stets als Erzherzog Karl zitiert. Nußdorf heißt seit 1999 wieder Nussdorf. Der einstige Friedrich Schmidt-Platz hinter dem Wiener Rathaus hat einen Bindestrich dazu bekommen ("Durchkopplung"). Und der Franz-Josephs-Quai schreibt sich längst Franz-Josefs-Kai. --Wolfgang J. Kraus 12:10, 29. Aug. 2010 (CEST)
- Die Gesellschaft existiert seit über 100 Jahren nicht mehr. Es gibt demzufolge keine heutige Bezeichnung, die irgendeiner heute gültigen Rechtschreibung folgen könnte. Und du irrst: Eigennamen unterliegen nicht der Rechtschreibreform. Ansonsten müsste etwa eine Stadt Klingenthal heute Klingental heißen. VG --Rolf-Dresden 12:17, 29. Aug. 2010 (CEST)
- Zu unterscheiden wäre hier zwischen historischen Originalzitaten und heutiger Namensnennung. Die heutige Namensnennung (wie das Lemma) hat der heutigen Rechtschreibung zu folgen, da ein Unternehmen Kaiserin-Elisabeth-Bahn, das die frühere Schreibung in seinem Firmenwortlaut verewigt hätte, nicht mehr besteht. Bei historischen Zitaten wird klarer Weise die damalige Schreibung verwendet. Auch Eigennamen unterliegen übrigens Rechtschreibreformen. So wird Carl, der Sieger von Aspern 1809, heute stets als Erzherzog Karl zitiert. Nußdorf heißt seit 1999 wieder Nussdorf. Der einstige Friedrich Schmidt-Platz hinter dem Wiener Rathaus hat einen Bindestrich dazu bekommen ("Durchkopplung"). Und der Franz-Josephs-Quai schreibt sich längst Franz-Josefs-Kai. --Wolfgang J. Kraus 12:10, 29. Aug. 2010 (CEST)
- Dafür, dass Eigennamen Rechtschreibreformen unterliegen können, habe ich hinreichend Beispiele angeführt. Die Entscheidung darüber, ob und wann die Reform angewandt wird, obliegt der jeweiligen politischen Instanz. In Wien hat z. B. der Gemeinderat 1999 beschlossen, dass auch Straßen- und Gassennamen der Reform unterliegen. (Vor mehr als 100 Jahren wurde genau so entschieden.) In WP wirst Du den Walzerkönig, den ich seit langem als Johann Strauß kenne, richtiger Weise unter Johann Strauss finden. Und wenn, wie Du schreibst, keine Bahngesellschaft dieses Namens mehr besteht, gibt es eben auch keinen Grund, die heutige Rechtschreibung auf den Namen der Bahn nicht anzuwenden. Man wird sie ja heute auch kaum mehr als Actiengesellschaft bezeichnen, wenn man ihre damalige Unternehmensform beschreibt.
- So ist es. Hier hat jedenfalls keine politische Instanz eine Änderung des alten Namens beschlossen. Denzufolge gilt der alte offizielle Name "Kaiserin Elisabeth-Bahn" nachwievor. --Rolf-Dresden 12:48, 29. Aug. 2010 (CEST)
- Diese Diskussion ist ein schönes Beispiel dafür, wie sich der Deppen Abstand nach angel sächsischem Muster epidemisch verbreitet hat und verbreitet. In Zitaten mag man den Eigennamen ja so schreiben, wie er anno dunnemals geschrieben wurde (aber nicht, weil die damalige Schreibung die korrekte war, sondern weil es auch im 19. Jahrhundert Ignoranten gegeben hat, sowohl unter Bürokraten wie unter Kapitalisten und Actionairen. Das ändert nichts an den Regeln der deutschen Sprache, die den durchgehenden Bindestrich verlangt.
- So ist es. Hier hat jedenfalls keine politische Instanz eine Änderung des alten Namens beschlossen. Denzufolge gilt der alte offizielle Name "Kaiserin Elisabeth-Bahn" nachwievor. --Rolf-Dresden 12:48, 29. Aug. 2010 (CEST)
- Bedeutungsunterschiede: „Kaiserin Elisabeth-Bahn“ ist eine Kaiserin namens Elisabeth-Bahn, die „Kaiserin-Elisabeth-Bahn“ hingegen eine Bahn, die nach der Kaiserin Elisabeth benannt wurde, und schließlich die „Kaiserin Elisabeth Bahn“ (auch diese unsägliche Schreibung findet sich) wäre eine Kaiserin, die mit Vornamen Elisabeth und mit Nachnamen Bahn heißt. Die präzise Differenzierungsfähigkeit der deutschen Sprache ist jedoch den Formalisten wurscht. Die schreiben etwas falsch, entweder „weil es schon immer so war“, oder weil eine meist selbsternannte Autorität das so dekretiert hat. Diese Diskussion wird noch lange weitergehen, und ich zweifle, daß sich die Vernunft durchsetzt. Die Rechtschreibreform hat die Unsicherheit vieler Schreiber noch vergrößert, und sie schreiben heutzutage ungestraft „klarer Weise“ (siehe oben) statt klarerweise, aber dafür „nachwievor“ (sic). Der Deppen Abstand heißt zu Recht (auseinander) so, und da bin ich zur Debatte gerade zurechtgekommen (zusammen).„Klarer Weise!“ --Cantakukuruz (Diskussion) 14:13, 1. Mai 2018 (CEST)
Frage
BearbeitenZitat: Gewährleistung einer jährlichen Annuität von 52/10% zur 5% igen Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals. Was bedeutet, bitte 52/10%? Ist 5 % plus zwei Zehntel % gemeint, also 5,2 %? Bitte im Text verdeutlichen. --Wolfgang J. Kraus 12:10, 29. Aug. 2010 (CEST)