Diskussion:Kalkulatorische Kosten
Meiner Meinung ist der Satz "denen gar kein oder kein gleichhoher Aufwand gegenübersteht" nicht richtig. Weil auch durch den Werteverzehr ein Aufwand entsteht, der nur in dem Moment noch nicht mit einer effektiven Zahlung ausgeglichen werden muss. Bei kalkulatorischen Kosten handelt es sich um Kosten, denen keine effektive Rechnung und damit Zahlungsverpflichtung bzw. Zahlung gegenüber steht. Wenn z.B. Räume im Eigentum genutzt werden. Bei diesen Räumen muss eine kalkulatorische Miete mit eingerechnet werden, weil durch die Nutzung ein Aufwand durch Werteverzehr und Opportunitätskosten (die Räume können nicht anderweitig genutzt werden) anfallen.
Herzliche Grüße Christina (nicht signierter Beitrag von Kanesec (Diskussion | Beiträge) 16:10, 1. Jul 2015 (CEST))
Kalkulation der Cost-Income-Ratio
BearbeitenCIR = sonst. Kosten / Nettoertrag * 100
Kalkulatorische Kosten werden zudem auch im Internen Rechnungswesen benötigt. Man unterscheidet zwichen Anderskosten, denen ein Aufwand in andere Höhe gegenübersteht und Zusatzkosten. Zusatzkosten steht kein Aufwand gegenüber.
Sinn?!
BearbeitenIrgendwie erschließt sich der Sinn für mich nicht ganz... Gerade aus dem Beispiel: Wieso sollte ich die Fillialen mitteln wollen? Ich meine, wenn eine zu teuer ist dann schließe ich sie halt, bzw. kündige den Mietvertrag, aber lege sie doch nicht auf die anderen Filialen um...
kalkulatorische Afa ist Blödsinn!!!!!!
BearbeitenEs muss kalkulatorische Abschreibungen heißen und nicht kalkulatorische Afa. Afa ist ein steuerrechtlicher Begriff um hat bei einem Thema der internen Buchführung nichts verloren. Bitte dringend ändern, da grundlegend falsch!!!!-- 83.79.109.33 06:28, 18. Jul. 2011 (CEST)
"sondern zusätzlich sind aus der Finanzbuchhaltung die kalkulatorischen Kosten zugrunde zu legen."
Dies ist falsch: Kalkulatorische Kosten stammen eben genau nicht aus der Finanzbuchhaltung, sondern aus der Kosten- Leistungsrechung resp. der Betriebsbuchhaltung. Bitte ändern. (nicht signierter Beitrag von 62.2.204.182 (Diskussion) 07:45, 19. Jun. 2015 (CEST))
Aufwandbegriff schließt auch Leistung ohne Rechnung mit ein
BearbeitenMeiner Meinung ist der Satz "denen gar kein oder kein gleichhoher Aufwand gegenübersteht" nicht richtig. Weil auch durch den Werteverzehr ein Aufwand entsteht, der nur in dem Moment noch nicht mit einer effektiven Zahlung ausgeglichen werden muss. Bei kalkulatorischen Kosten handelt es sich um Kosten, denen keine effektive Rechnung und damit Zahlungsverpflichtung bzw. Zahlung gegenüber steht. Wenn z.B. Räume im Eigentum genutzt werden. Bei diesen Räumen muss eine kalkulatorische Miete mit eingerechnet werden, weil durch die Nutzung ein Aufwand durch Werteverzehr und Opportunitätskosten (die Räume können nicht anderweitig genutzt werden) anfallen.
Herzliche Grüße Christina (nicht signierter Beitrag von Kanesec (Diskussion | Beiträge) 16:10, 1. Jul 2015 (CEST))
Grundkosten nach Kosiol sind eben nicht die aufwandslosen Kosten
BearbeitenBitte die Klammer am Ende des ersten Punktes des Absatzes "Arten" entfernen! Grundkosten sind eben nicht "aufwandslose Kosten", sondern gerade diejenigen, welche eine in ihrer Höhe exakte Entsprechung in der Fibu haben! (nicht signierter Beitrag von 194.95.59.160 (Diskussion) 11:15, 25. Feb. 2016 (CET))
Beispiele hinzufügen
BearbeitenBei abstrakten Themen wie diesem sind Beispiele für das Verständnis essentiell. Ich habe leider nicht genug Ahnung von der Materie aber würde dringend dazu ermutigen die einzelnen Absätze des Artikels jeweils mit Beispielen zu veranschaulichen. Man versteht das Konzept sonst auch nach mehrfachem Lesen nicht. (nicht signierter Beitrag von 77.11.190.87 (Diskussion) 15:25, 21. Aug. 2020 (CEST))
Einleitungsabsatz zum 1. Abschnitt: total verkorkst
BearbeitenUnrichtigkeiten usw., später mehr. Z.B. ist die bereits 2015 (!!!) von einem Benutzer monierte Sache mit den "aus der Fibu stammenden Kosten" immernoch nicht korrigiert. --User 22022021 (Diskussion) 00:59, 18. Mär. 2021 (CET)