Diskussion:Kanton Ratingen

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Update in Abschnitt Ehemalige Verwaltungseinheit

Französischer Kanton

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Zu diesen beiden Edits: ich hatte die Kategorie:Ehemaliger französischer Kanton aus diesem (und den Artikeln zu den Kantonen Velbert und Ronsdorf) herausgenommen mit der im Editkommentar festgehaltenen Begründung: „war kein "französischer" Kanton, weil das Gebiet des Großherzogtums Berg, anders als die linksrheinischen Gebiete, nicht zum französischen Staat gehörte“. Anhand der Anführungsstriche beim Wort "französischer" ist erkennbar, dass auf diesem Wort die Betonung liegt. Selbstverständlich war der Kanton Ratingen ein Kanton, ja, auch nach "französischem Strickmuster", aber (um mich zu wiederholen:) das Gebiet des Großherzogtums Berg war kein französisches Staatsgebiet. Ich bin übrigens nicht der einzige der diese Sichtweise vertritt. Ich bitte um Zurücksetzung. --Update (Diskussion) 16:49, 5. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Da es bisher, nach einer aus meiner Sicht angemessenen Wartefrist, keine Reaktion und vor allem keine Gegenargumente gab, setze ich nunmehr zurück. --Update (Diskussion) 01:45, 10. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Ehemalige Verwaltungseinheit

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Aktikelbezogener Übertrag von meiner Benutzer-Diskussionsseite – Übertrag Anfang

Bitte nicht wiederholt Artikel aus den Kategorie "Ehemalige Verwaltungseinheit" entfernen. Das Kategoriesystem ist recht komplex und und reagiert empfindlich auf die Zuordnungen. Danke. --Atamari (Diskussion) 11:36, 10. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Man könnte:
Es sind ja auch genug Artikel zu erwarten. Elterkategorien sind einmal (unstrittig) Kategorie:Verwaltungseinheit im Großherzogtum Berg und
--Atamari (Diskussion) 11:56, 10. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Übertrag Ende --Update (Diskussion) 13:53, 10. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Selbstverständlich waren die großherzoglich-bergischen Kantone Verwaltungseinheiten, aber keine französischen. Das Großherzogtum Berg hat, anders als das Gebiet auf dem Linken Rheinufer nicht zum damaligen französischen Staat gehört, deswegen ist eine Zuordnung der großherzoglich-bergischen Kantone zur Kategorie:Ehemaliger französischer Kanton (damit auch zu den übergeordneten Kategoriern Ehemalige Verwaltungseinheit (Frankreich) und Historisches Territorium (Frankreich) falsch. Ich wiederhole: Ich bin nicht der einzige der diese Sichtweise vertritt. „Unter französischer Verwaltung“ ist nicht gleichzusetzen mit „französisches Territorium“. Das Großherzogtum war einer von vielen Rheinbundstaaten. Dass das Großherzogtum Berg, ebenso wie das Königreich Westphalen innerhalb der Rheinbundstaaten als napoléonischer Musterstaat gedacht war und wohl in der Verwaltung auch (aber nicht nur, beispielsweise Nesselrode war kein Franzose) französische Beamte tätig waren bis hin, dass Napoleon dann selbst Großherzog war, ändert nicht daran. Bei analoger Anwendung des Arguments "französische Verwaltung" könnte man auch den Standpunkt vertreten, weil die alten bergischen Ämter ja auch eine Zeitlang unter bayerischer Verwaltung standen, gehören sie in die Kategorie:Ehemalige Verwaltungseinheit (Bayern). Nein, gehören sie nicht. Mit einer möglichen Neuanlage der beiden obigen "Rotkategorien" habe ich keine Probleme. --Update (Diskussion) 13:53, 10. Sep. 2013 (CEST)Beantworten