Diskussion:Kapitaldienstgrenze
"sollte nie den Kapitaldienst übersteigen"
Bearbeiten"Die Kapitaldienstgrenze sollte nie den Kapitaldienst übersteigen, da sonst bestehende Verbindlichkeiten mit neuen Krediten abgetragen werden müssen." steht im Artikel. Ich denke es müsste genau das Gegenteil sein, nämlich so:
"Der Kapitaldienst sollte nie die Kapitaldienstgrenze übersteigen, da sonst bestehende Verbindlichkeiten mit neuen Krediten abgetragen werden müssen."
Zu diesem Schluss komme ich zumindest, wenn ich mir die Beispielrechnung unten auf Seite 10 ansehe: http://www.wzw.tum.de/wdl/lehre/vorlesungen/skripten/fibu3sem/6Abschlussauswertung.pdf
Falls jemand der selben Meinung ist, bitte direkt im Artikel ändern und vielleicht die Aussage auch noch in Kapitaldienst kopieren. (wobei mir dabei gerade einfällt, dass die beiden Artikel eigentlich auch zusammengelegt werden könnten)
Gruß --Saibo (Δ) 19:17, 16. Aug 2006 (CEST)
Abschreibungen
BearbeitenZunächst danke für den Beitrag. Aber: Hier werden (wie so häufig) steuerrechliche Begriffe mit Begriffen des Handelsrechts bzw. der Investitionsrechnung durcheinandergeworfen. Es sollte "Abschreibungen" und nicht "AfA" (Absetzung für Abnutzung, EStG) heißen. Die Abkürzung "Afa" (kleines "a") gibt es nicht.
Defekter Weblink
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- http://www.bafin.de/cln_152/nn_722552/sid_5E7B753D5347E7CDF03F338288123D39/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Service/Rundschreiben/2009/rs__0915__ba__marisk.html?__nnn=true
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- Artikel mit gleicher URL: Vollfinanzierung (aktuell)