Diskussion:Karin Maag
"Spannendes Angebot"
BearbeitenDa ja gerade Edit-War war, will ich nicht direkt reingrätschen, aber das Zitat „spannendes Angebot aus dem Gesundheitsbereich“ scheint mir nicht hilfreich, es enthält keine wirklichen Informationen gegenüber einer sachlichen Formulierung, ist eine Art Standardfloskel und wirkt hier leicht anklagend. Vorschlag:
- Im April 2021 kündigte Maag an, sich noch vor der Bundestagswahlwahl aus der Politik zurückzuziehen, um eine Tätigkeit im Gesundheitsbereich aufzunehmen.
Nachteil der Formulierung: mit der genaueren Erläuterung im nächsten Satz ist das etwas doppelt gemoppelt. --131Platypi (Diskussion) 09:09, 3. Mai 2021 (CEST)
- Ich finde das Zitat persönlich schon recht aussagekräftig, verstehe aber, dass diese Aussagekraft sich eher im "lyrischen" befindet und die "Andeutungen" nicht in die WP gehören. Vor diesem Hintergrund würde ich tatsächlich besagten Satz ganz löschen und lediglich schreiben: "Im April 2021 kündigte Maag an, sich noch vor der Bundestagswahlwahl aus der Politik zurückzuziehen und zum 1. Juli 2021 nahtlos zum Gemeinsamen Bundesausschuss [...] zu wechseln." Dass ihr Wechsel unlauter/unrechtens ist bzw. zumindest ein Geschäckle hat (die genaue Bewertung will ich hier nicht endgültig treffen), sollte auch so deutlich werden. Gruss, --LH7605 (Diskussion) 09:31, 3. Mai 2021 (CEST)
Nebenverdienste
BearbeitenDie Nebenverdienste sind schlichtweg falsch widergegeben. Ich bitte dies zu korrigieren! Hierfür ist es hilfreich die entsprechenden Dokumente auf der Seite des Deutschen Bundestages genau zu lesen! Falschangaben sollten kein Platz auf WP haben. Danke! (nicht signierter Beitrag von Kotti1992 (Diskussion | Beiträge) 23:01, 4. Mai 2021 (CEST))
- Wenn Du sagst, welche Nebenverdienste genau falsch sind und dies jeweils konkret mit einer Quelle belegen kannst, wird das korrigiert werden. Ich werde jetzt nicht alles eins-zu-eins auf Zuruf durchgehen, durch den stichprobenhaften Abgleich mit abgeordnetenwatch.de hier kann ich erstmal keine falschen Angaben erkennen. Gruss, --LH7605 (Diskussion) 23:45, 4. Mai 2021 (CEST)
- Bei den hier aufgeführten Beträgen handelt es sich um anzeigepflichtige Einkünfte (mehr als 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr), die der Bundestagsverwaltung gemeldet wurden. Die Einfünfte werden bei der Veröffentlichung einer der folgenden zehn Stufen zugeordnet: Stufe 1 (Einkünfte über 1.000 bis 3.500 Euro), Stufe 2 (Einkünfte bis 7.000 Euro), Stufe 3 (Einkünfte bis 15.000 Euro), Stufe 4 (Einkünfte bis 30.000 Euro), Stufe 5 (Einkünfte bis 50.000 Euro), Stufe 6 (Einkünfte bis 75.000 Euro), Stufe 7 (Einkünfte bis 100.000 Euro), Stufe 8 (Einkünfte bis 150.000 Euro), Stufe 9 (Einkünfte bis 250.000 Euro), Stufe 10 (Einkünfte über 250.000 Euro). --sneecs (Diskussion) 14:49, 5. Mai 2021 (CEST)