Diskussion:Karl Münichreiter

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Ronnie O. in Abschnitt Gnadengesuche

Gnadengesuche

Bearbeiten

Im Artikel heißt es: "Kardinal Theodor Innitzer und Bundespräsident Wilhelm Miklas versuchten bei Justizminister Kurt Schuschnigg zu intervenieren, doch dieser lehnte die Weiterleitung von Gnadengesuchen ab." Meines Wissens war es im Fall von Todesurteilen allein der Bundespräsident, der über allfällige Gnadengesuche zu entscheiden hatte. Laut dem Satz oben versuchten Innitzer und Miklas bei Schuschnigg zu intervenieren, doch dieser lehnte die Weiterleitung von Gnadengesuchen ab - doch an wen außer Miklas hätte Schuschnigg das Gnadengesuch weiterleiten sollen? Handelt es sich dabei um einen Zirkelschluß? ViennaUK (Diskussion) 00:03, 15. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Die Rechtslage war folgendermaßen: Gnadengesuche an den Bundespräsidenten mussten beim Justizminister eingebracht werden. Wenn der Justizminister die Gnadengesuche nicht an den Bundespräsidenten weiterleitete, konnte dieser auch nicht darüber entscheiden. Genau das tat Schuschnigg: Er leitete trotz entsprechender Bitten von Miklas und Innitzer das Gnadengesuch des Pflichtverteidigers nicht weiter, "weil ein abschreckendes Beispiel unbedingt notwendig" sei. (Elisabeth Winkler, Karl Münichreiter - ein Beispiel zur Praxis politischer Justiz im Austrofaschismus, Zeitgeschichte 11/11 1985) Ich werde das im Artikel präzisieren --Ronnie O. (Diskussion) 09:54, 16. Apr. 2012 (CEST)Beantworten