Diskussion:Kfz-Haftpflichtversicherung

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Giftzwerg 88 in Abschnitt Fahren eines nicht versicherten Fahrzeugs
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kfz-Haftpflichtversicherung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Grüne Karte

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Schlage vor: "Grüne Karte" als eigene (Unter-)Rubrik zu gestalten. Das Thema ist etwas umfangreicher, als man es sich anfangs vorstellt.

Die bisherigen Empfehlungen: zwingend, erforderlich, empfohlen, nicht notwendig haben mit dem Kennzeichenabkommen noch nicht ihren "Schrecken" verloren, weil laut Webseite des deutschen Zentralrufes nicht jeder Dorfpolizist diese regelung schon kennt.

genauso: Schadensregulierung bei Haftpflicht ist sinnvoll unterteilt Unfallgegner: in Innland-Innland und Ausland-Innland

Hier ist eine Sortierung nach Erfordernissen der Nutzer - also Länderstruktur sicher sinnvoll


Mein Problem: habe nicht die Zeit und Gelegenheit es selbst zu machen. Konnte bisher nur erste Korrekturen machen.

Gerhard

grüne Karte

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Würde es nicht reichen, einen Link zur "Grüne Karte"-Seite zu setzen? www.gruene-karte.de

Gruß

Daniel

In diesem Fall halte ich einen eigenen Artikel mit kompakter Erläuterung in wiki und Ergänzung des von Dir vorgeschlagenen Links für sinnvoll. --Alex2007 22:13, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Deckungssumme.

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Die aktuelle Deckungssummen sind aus [1] ersichtlich --Andybopp 21:00, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

ein link zu Deckungssumme wäre gut

IM Artikel steht dass die gesetzliche Absicherung 7,5 Millionen sind - tatsächlich sind es aber nur 2,5 Millionen


Die Versicherung kann in der KH-Versicherung nicht bei grober Fahrlässigkeit regressieren. Abgefahrene Reifen wiederum stellen unter gewissen Voraussetzungen eine Gefahrerhöhung nach §23 VVG dar. Trunkenheit am Steuer (dies ist nicht automatisch Vorsatz!), Fahren ohne Führerschein sind Obliegenheitsverletzungen, bei denen der Versicherer vom Fahrer und - bei schuldhafter Mitwirkung - vom VN regressieren kann.

Der Begriff "Grobe Fahrlässigkeit" findet in der Kaskoversicherung Anwendung. Andreas B.

Haben die Versicherer jetzt tatsächlich, wie angedroht (nach diesem wahnsinnig teuren Brückenunfall) die unbegrenzte Deckung für Sachschäden aus dem Angebot genommen? --JensMueller 23:03, 19. Mai 2007 (CEST)Beantworten

FEHLERTEUFEL

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Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten 130% des Zeitwertes erreichen oder überschreiten und nicht bereits bei der Hälfte des Zeitwertes!


Im Versicherungsbereich wird von wirtschaftlichem Totalschaden gesprochen, wenn die Reparaturkosten die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen. Der Geschädigte hat - sofern es sich nicht um ein gewerblich genutztes Fahrzeug handelt - jedoch die Möglichkeit, sein Fahrzeug im Rahmen der Opfergrenze (130%-Grenze) reparieren zu lassen und die entsprechenden Kosten von der KH-Versicherung des Schädigers zu verlangen.

Der zweite "Satz" des Artikels verfügt über kein Verb, oder anders gesagt: Der Stil tut weh! Bitte ändern, wer es kann und darf!

Jeder „darf“ - warum konntest du nicht selbst? --Johanna R. 11:42, 25. Sep 2006 (CEST)


Verkehrsopferhilfe

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Da ist ein kleiner Fehler: Die Verkehrsopferhilfe haftet nicht bei Fahrzeugschäden mit Fahrerflucht, wo nur Blechschäden entstanden sind. Das ist in dem Artikel etwas missverständlich formuliert. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 217.7.127.230 (DiskussionBeiträge) 2:25, 27. Sep 2006 (CEST)) -- Badenserbub Disk. Bewerte mich! 10:32, 27. Sep 2006 (CEST)

Hab gerade die Halbsperrung gesehen und versiche mich mal daran --Badenserbub Disk. Bewerte mich! 10:32, 27. Sep 2006 (CEST)
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Ich will nur mal was verstehen. Ich habe mir eben mal die Historie diese Artikel angeschaut. Und es wird immer wieder hin und her gewechselt zwischen Links an, Links aus. Ich würde einfach mal gern was generelles wissen. Warum wird das gemacht. Es sind doch Links die dazu passen. Hier scheint es 2 Gruppen von Redaktueren zu geben 1) Was passt wird dargestellt 2) Es wird nur dargestellt, was niemandem einen Vorteil bringt. Denn die könnten ja Visits oder Backlinks bekommen.

Das ist doch affig. Entweder die Ressource ist griffig, oder nicht. Und ich bin der Meinung da gibt es noch viel mehr, nämlich die Gesellschaften, die man dort reinschreiben sollte. Und die Vergleicher, die gut sind!

Also ... was soll der Müll, ich habe das Gefühl hier in einem Kindergarten zu sein.

Ach ja: Brief und Siegel ... ich habe das ganze hier nur beobachtet. Aber das kommt einem als Leser wie ein Kindergarten vor in dem ein Sheriff (oder auch 2) zu Hause ist, der Angst hat, dass jemand von Wiki profitieren könnte.

Dann bitte Regeln wie, "Es wird nicht verlinkt auf Seiten, die ausgehende Links haben, oder auf Seiten die Werbung beinhalten"

  • 1) gehören Beiträge unterzeichnet
  • 2) gehören Werbelinks nicht in einen Artikel und dazu gehören auch Weblinks zu angeblich unabhängigen Vergleichsrechnern oder Versicherungsgesellschaften (weil die Kfz-Versicherung praktisch alle anbieten). Andybopp 18:00, 25. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Anmerkung zu den vorhandenen Links: Link 2 ist nicht mehr aktuell. MfG Matthes (nicht signierter Beitrag von 178.1.103.31 (Diskussion) 13:11, 26. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Nachhaftung

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In Abschnitt Kfz-Haftpflichtversicherung#Nachhaftung wird die einmonatige Verlaengerung des Versicherungsschutzes mit (§ 3 PflVG in Verbindung mit § 17 Abs. 2 S. 1 VVG) begruendet. Fuer mich – wenngleich Laie – ergibt das Studium des Gesetzestextes keinerlei Hinweis auf eine solche Zwangsverlaengerung per Gesetz. --Ipgehtnicht 21:48, 9. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Habe den Fehler gefunden: Es ist § 117 Abs 2 VVG! --Ipgehtnicht 22:00, 9. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Heißt das, dass ein Unfallopfer nach Beendigung des Vertrages noch einen Monat Zeit hat, bei der Versicherung Schadensersatz zu verlangen, wenn der Unfall vor Beendigung des Vertrages geschehen ist ? Oder haftet die Versicherung auch noch für Unfälle, die innerhalb eines Monats NACH Versicherungsende geschenen sind (was theoretisch nicht passieren dürfte, aber naja) ? --HH58 (Diskussion) 13:01, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Rechtliche Grundlagen

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Ist es wirklich so, dass hier der Gesetztgeber mit "Tricks" hantiert? Gibt es wirklich den Grundsatz, dass man Schadenersatz nur bei eigenem Verschulden gewähren muss?

Ich bin kein Jurist, aber zumindest im Grundgesetzt heißt es zum Thema Eigentum: "Eigentum verpflichtet", sowie dass es dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Von daher sehe ich hier keine rechtlichen Tricks, sondern eher eine Umsetzung des "Grundsatzes" einer Art "Eigentümerhaftung". Vielleicht mag ein Jurist dies mal beurteilen? --CasaLevi 18:01, 10. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Fehler bei Mindestdeckungssummen

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Die Mindestdeckungssummen betragen derzeit EUR 2.500.000 für Personenschäden je geschädigte Person, EUR 7.500.000 für drei oder mehr geschädigte Personen (jedoch max. 2.500.000 je Person), EUR 500.000 für Sachschäden und EUR 50.000 für Vermögensschäden. Unter anderem nachzulesen: [2]

Viele Grüße Lio --168.168.33.250 14:55, 24. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Im Gesetzestext steht dies so NICHT drin. Entweder wurde es geändert oder die Firma, auf welche du verweist, hat sich geirrt. Ich persönlich glaube dem Gesetzestext mehr :-) --Pipes2 de (Diskussion) 17:18, 5. Jan. 2015 (CET)Beantworten

"Straßenverkehr"

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Die Versicherung haftet also für Schäden, die durch den Betrieb des KFZ im Straßenverkehr entstehen. Nehmen wir aber mal an, das Auto steht in einer fremden Garage, fängt durch einen technischen Defekt Feuer und die Garage brennt ab. Oder das daneben stehende Auto auf dem Parkplatz wird angekokelt. Ist das dann noch durch die KFZ-Haftpflicht gedeckt ? --HH58 (Diskussion) 13:01, 7. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Die Frage muss noch beantwortet werden. Zusatzfrage: Leistet die Versicherung bei einem eingeklemmten Finger einer Beifahrerin? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 08:43, 18. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Übertrag aus dem Artikel

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Folgender Text wurde von einer IP in den Artikel geschrieben.

Es gibt kein Gesetz, das den eigenen Aufwand Geschädigter aus der Verwirklichung des § 249 BGB ausschließt. Nachdem deutsche Gerichte Bürgern bzw. Unternehmen auch schon Tonerkosten als Schadensersatz zugesprochen haben für unverlangt bzw. ungenehmigt zugesandte Werbefaxe, und es kein Gesetz gibt, das Juristen Rechtssetzungsbefugnis einräumt, damit Richter nach Juristenmeinungen handeln und urteilen dürfen, werden sich nun die Verantwortlichen von Wikipedia mit rechtswidrigen Manipulationen ihrer freien Enzyklopädie zum Nachteil sehr vieler Menschen beschäftigen. Ich habe hier schon so viele registriert und gegen Verschwinden auf Knopfdruck gesichert, daß ich ein Buch darüber schreiben kann.

Dietmar JaCobi, Rechtsjournalist und Konfliktmanager

Ich übertrage das mal hierher - wer der Meinung ist, das gehöre auch nicht auf die Diskussionsseite, kann es ja wieder löschen. --HH58 (Diskussion) 16:20, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Teilbereich Vertragsbeendigung: Sollte überarbeitetet werden:

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Der Begriff "Stilllegung des Fahrzeuges (zuerst Ruheversicherung / nach 18 Monaten Beendigung)" gibt es nicht mehr: Seit 1. März 2007 wird in Deutschland mit der Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeug der Versicherungsschutz beendet auch wenn den Unterschied zwischen - einer Ausserbetriebsetzung mit Reservierung des Kennzeichen für eine Wiederzulassung des Fahrzeug auf den selben Halter für eine bestimmte Zeit - einer Ausserbetriebsetzung ohne Reservierung des Kennzeichens gibt. Im Artikel Ruheversicherung sind ebenso der Stand vor dem 1. März 2007 drinnen. Wolfgang Götz (Diskussion) 00:01, 13. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Entfernter Diskussionsfremder Beitrag

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Zu diesem Beitrag, sei nur gesagt: Das ist nicht was WP ist, aber wenn eindeutige und reputable Belege nach WP:Q und sich ohne WP:OW und WP:TF ein klares Bild abzeichnen lässt, spricht nichts dagegen das in den Artikel einzubringen, aber nicht so wie es war. Quellen bedeutet: Eindeutige Stellen in den Quellen, klare Aussagen, zum Thema passend und betreffend, auf den Fall, Allgemeingültigkeit oder Sonderfall abgegrenzt und neutral dargestellt. Hier liegt es Journalisten, die geeignete Sekundärquellen schaffen und an Benutzern der WP, die das Wissen ein die WP bringen. Und sei es nur die „üblichen Stolperfallen“ in den Verträgen aufzurollen und deren Gründe darzustellen. Ob Versicherungslobby oder Versicherungsbetrug, der Übergang ist fließend und mag nicht durch einzelne abzugrenzen sein. Daher bitte Quellen Finden, Aussagen sammeln und gegenüberstellen. Es darf eingeschränkt auch parteiisch sein, wenn wenn nicht darauf aufgebaut wird, nur genügt dies bereits um aussagekräftig und treffend auch unangenehme Wahrheiten präzise und ursächlich darzustellen. Das bedeutet auch nicht das monotone HowTo schaffen (auch nicht Sache der WP), sondern das aufrollen was dahinter ist. Ist das Wissen fundiert genug, ist das HowTo überflüssig, da bereits alles so erklärt ist, dass die Fehler und Schwachstellen durch Grundlagenwissen erkannt und vermieden werden. --Hans Haase (Diskussion) 12:27, 20. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Änderung, dass Versicherer Merkmale auch aus dem Hinweis- und Informationssystem ableiten ist wirklich falsch. Das System hat weder mit Tarifen noch mit Merkmalen zu tun. Ich würde vorschlagen, dass Du Dich einmal damit beschäftigst, was dieses System überhaupt ist (siehe Wikipedia).--Gammoncrack (Diskussion) 19:44, 25. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Gesetzliche Deckungssummen

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Im Artikel steht, dass die Deckung je Personenschaden 2,5 Mio. Euro, maximal 7,5 Mio. Euro bei drei oder mehr verletzten Personen beträgt. Ich finde die 2,5 Mio. Euro aber nicht im Gesetzestext. Im Pflichtversicherungsgesetz werden die Deckungssummer unter §4 erklärt und auf den Anhang verwiesen. Dort stehen aber 7,5 Mio. Euro - und kein Wort von einer Anzahl an Personen oder einer Beschränkung der Deckung bei einem Personenschaden. Gibt es einen Juristen der weiterhelfen kann? --Pipes2 de (Diskussion) 17:16, 5. Jan. 2015 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 04:57, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Rechtslage Versicherung bei getuntem Roller

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Um Fachkenntnis wird gebeten, siehe Diskussion:Scootertuning#WP:Dritte Meinung --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 13:24, 20. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

AKB 2008

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die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008) fehlen; das ist in Deutschland eine standardisierte ABG für Versicherungsverträge, also eine Art AGB für alle Versicherer. Zumindest ein kurzer Hinweis wäre gut. --2A01:598:8880:4EBC:3424:A0A7:392F:53D1 10:12, 14. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Situation in Deutschland

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O.k., ich will also wissen, wie die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland geregelt ist. Ich gehe auf den entsprechenden Abschnitt und finde -- wirren Inhalt, der mir, anstatt die Situation in Deutschland zu erläutern, irgendwas von nicht ermittelbaren oder nicht versicherten Kfz, von ausländischen Versicherungsunternehmen und von irgendwelchen teilelektronischen Verfahren erzählt. HÄ?

Und dann kommt direkt nach Deutschland Namibia. Was ist das für eine Systematik? Alphabetisch nach Ländern würde ich verstehen. Nach Kontinenten sortiert würde ich auch verstehen. Aber hier ist man fast versucht, etwas bösartig zu fragen, ob da jemand noch "Deutsch-Südwestafrika" dachte und es deswegen direkt nach Deutschland eingefügt hat. --217.239.13.104 19:29, 28. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Fahren eines nicht versicherten Fahrzeugs

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Angenommen ein Fahrzeug ist nicht versichert und der Fahrzeughalter fährt damit auf der Straße herum, wie wird das rechtlich beurteilt? Angenommen jemand wird von der Polizei angehalten, das Fahrzeug ist nicht versichert. Was kommt auf den Halter und was auf den Fahrer zu? Im Schadensfall haftet der Fahrer und der Halter in vollem Umfang, das ist mir klar, aber auch ohne Schaden ist das gegen das Gesetz.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 19:35, 11. Mai 2020 (CEST)Beantworten