Diskussion:Kielholen

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Vlaemink in Abschnitt Reinigung des Rumpfs

Wie ging Kielholen?

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Wie wurde der Delinquent unter dem Kiel durchgezogen? Hat ein Taucher zuvor das Seil einmal unten herum gelegt? Gruß Andreas (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 213.179.138.130 (DiskussionBeiträge) 13:05, 2. Okt. 2006 (CEST)) Beantworten

In einem Film habe ich gesehen, dass der zu Bestrafende je ein Seil an den linken und eines an den rechten Arm gebunden und er dann vom bug des Schiffes geschmissen wurde. Dann lief je ein Mann links und einer rechts auf dem schiff zum heck mit je einem Seilende in der Hand. Der zu Bestrafende wurde dann mittig unter dem Schiff am Kiel entlanggezogen (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 88.73.244.50 (DiskussionBeiträge) 15:10, 31. Okt. 2006 (CEST)) Beantworten

Danke für den Hinweis - ich habe mich auch schon immer gefragt wie das Tauende auf die andere Seite gekommen ist - aber so klingt es schlüssig und ich bin fast ein bisschen verlegen nicht selbst auf diese Lösung gekommen zu sein.. --84.173.110.72 14:17, 7. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Wenn die Männer mit dem Seilende in der Hand an Steuerbord und an Backbord auf Deck an der Bordwand entlang vom Bug zum Heck liefen, wie haben sie denn das Seilende außen um die Wanten herum gereicht, wenn die Püttings - wie das oft der Fall war - außen an der Bordwand befestigt waren? --Turdus (Diskussion) 16:00, 1. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Bei früher gebräuchlichen Holzrümpfen konnte ein starker Bewuchs mit Muscheln die Geschwindigkeit eines Schiffes erheblich mindern.

...Das ist auch heute noch bei den modernen Stahl- und Kunstoffschiffen nicht anders.
Insbesondere weil die Kupferhaltigen Bekämpfungsmittel aus Umweltschutzgründen verboten sind. Gruß Mathias
(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.178.211.153 (DiskussionBeiträge) 02:42, 7. Apr. 2007 (CEST)) Beantworten

Moin, willst Du sagen, daß der Satz im Präsens stehen sollte? Habe ich jetzt jedenfalls mal geändert. Sonst bitte noch einmal nachhaken. Danke und viele Grüße, Ibn Battuta 03:03, 7. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
das steht in der literatur quelle zur eingangsfrage

Eine insonderheit auf holländischen Schiffen gebräuchliche Leibestrafe für Hauptverbrechen. Man bindet dem Verbrecher ein Tau um den Leib, welches unter dem Kiel durch nach der anderen Seite des Schiffs fährt. Alsdann belastet man ihn mit Steinen, damit er nicht an den Kiel stosse, lässt ihn von der grossen Raa, woselbst das andere Ende des Taues befestigt ist, ins Wasser fallen, und zieht ihn unter dem Schiffe durch an der andern Seite wieder heraus. Diese Strafe wird zuweilen mehrmals wiederholt und nicht selten bricht der Delinquent dabey Arme und Beine oder kömmt gar dabey um.

Für minder schwere Verbrechen hat man eine ähnliche Strafe, welche man von der Raa fallen oder von der Raa laufen nennt. Der Verbrecher wird hiebey auf eine Spake gesetzt, woran ein Jolltau befestigt ist, das durch einen Block am Nock der grossen Raa wieder ins Schiff fährt. Die Lenden des Verbrechers werden an die Spake festgebunden und die Hände über seinem Kopf an das Jolltau, welches ihm durch die Beine durchfährt. Man holt auf dieses Tau und zieht ihn unter die Raa, alsdann lässt man solches auf einmal los und lässt ihn ins Wasser fallen. Zuweilen werden ihm auch noch Kanonenkugeln an die Füsse gebunden, damit er desto schneller falle und tiefer sinke. Diese Strafe wird verschiedene mal fortgesetzt. Manchmal wird sie auch darin gemildert, dass man den Verbrecher nur bis an die Oberfläche des Wassers fallen lässt, so dass er nicht nass wird. Sobald die Strafe geendigt ist, holt man ihn mit einem, vorher an die Spake gebundenen tau, wieder an Bord. Damit er aber bey dem starken Aufholen unter die Raa keinen Schaden leide, so wird über seinem Kopf an das Jolltau ein Stock gebunden, der alsdann vor den Block stösst.

Auch das ist mir nicht klar. Zitat: "Man bindet dem Verbrecher ein Tau um den Leib, welches unter dem Kiel durch nach der anderen Seite des Schiffs fährt." Wie hat man das andere Tauende unter dem Kiel durch nach der anderen Seite des Schiffes gebracht? Hat man am Bug ein Seil U-förmig ins Wasser unter den Kiel gehängt und die beiden Seilenden dann langsam an Steuerbord und an Backbord heckwärts verbracht (dabei wiederum die Wanten umgehend)? Zitat: "... lässt ihn von der grossen Raa, woselbst das andere Ende des Taues befestigt ist, ins Wasser fallen, und zieht ihn unter dem Schiffe durch an der andern Seite wieder heraus." Das andere Ende des Taus ist also an der Nock der großen Rah befestigt, "woselbst" man den Delinquenten ins Wasser fallen lässt? Das kann nicht sein, denn das andere Tauende befindet sich doch an der gegenüberliegenden Seite. Ist es also an der großen Rahnock auf der anderen Seite befestigt? Warum überhaupt befestigt - man muss doch dran ziehen? Man kann es natürlich auch an die Rahnock hängen (vielleicht damit es nicht aus Versehen ins Wasser fällt) und trotzdem dran ziehen. Wie kann man es sich also vorstellen? --Turdus (Diskussion) 16:28, 1. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Begriffsklärung?

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Moin, diese Seite ist doch eigentlich eine Begriffserklärung. man sollte sie auch so formatieren und jede der beiden Definitionen in eine eigene Seite packen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 89.245.109.218 (DiskussionBeiträge) 14:39, 1. Mär. 2008 (CET)) Beantworten

IMHO nicht, aber danach müsste das Trockenlegen/-fallen von Schiffen auch Kiellegen heißen.--Mideal 18:08, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Kategorien

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Sind die Kategorien "Todesstrafe" und "Folter" für das Kielholen berechtigt? Es ist doch nach deren jeweiliger Definition weder Todesstrafe noch Folter, da es als Disziplinarstrafe angewendet wird und der Tod dabei nur unbeabsichtigt durch Verletzungen bei der Durchführung auftrat. --tw86 Lächle mal wieder :) (15:36, 7. Mai 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

"Unbeabsichtigt" ist so 'ne Sache... Das klingt so nach "versehentlich", aber das enorme Risiko war den Kapitänen ja bekannt und wurde somit bewußt einkalkuliert. Umgekehrt gibt es ja auch bei manchen Todesstrafen die Möglichkeit, daß der Verurteilte überlebt und dann frei ist. Ist wohl ein Grenzfall. 79.214.52.23 10:55, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Neuzeit?

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Hier fehlt eigentlich noch als Info, dass/seit wann es verboten ist, und ggf. Verstöße dagegen (Ich habe vage im Hinterkopf, dass das auch mal bei der Bundesmarine praktiziert wurde, dass kann aber durchaus Hörensagen sein). Hinweise - aber keine Belege - finden sich hier.--Mideal (Diskussion) 18:17, 14. Mai 2014 (CEST)Beantworten

In der deutschen Marine war das Kielholen zu keiner Zeit eine legale Bestrafung, anders als z.B. in der niederländischen Flotte. Dort wurde es 1853 offiziell abgeschafft. --DJ 11:27, 9. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Weiß jemand, wie sich das bei der österreichischen Marine verhielt? Und bei der brandenburgisch-preussischen? 217.229.96.150 15:15, 1. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Risiko

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Entscheidend war unter anderem, wie schnell am Seil gezogen wurde (...)

Nein, das war nebensächlich. Wurde langsam gezogen, war das Risiko durch die am Schiffsrumpf haftenden Muscheln und Krebstiere verletzt zu werden zwar geringer, aber die Gefahr zu ertrinken deutlich erhöht. Wurde schnell gezogen, war das Risiko zu ertrinken kleiner, dafür aber schwere bis schwerste Verletzungen mit Todesfolge (bis hin zur Enthauptung) aufgrund des Foulings häufiger. Der Deliquent hatte also in jedem Fall schlechte Karten. --DJ 13:51, 9. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Lüning Zitat

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Das Zitieren aus dem Corpus Iuris Militaris ist zwar ganz nett, doch irgendwie albern. Es handelt sich immerhin um eine Sammlung diverser Kriegsrechte, die allesamt betitelt und datiert sind. So wie es jetzt steht, kommt der Schein auf, dass es sich um ein Gesetz aus dem frühen 18. Jhd. handelt, obwohl ich stark davon ausgehe, dass es vor dem dreißigjährigen Kriege verfasst wurde (corpus iuris baltici, corpus iuris marinis, dänisches Seerecht - irgendetwas in dieser Art). Ein sehr schwaches Beispiel.--77.187.104.70 23:48, 21. Jan. 2017 (CET)Beantworten

"Auf dem Schiff in der Bildmitte wird eine Person gekielholt. "

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wo genau? ich erkenne nichts.--Dnvuma (Diskussion) 00:26, 16. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Reinigung des Rumpfs

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Ohne jemanden zu bestrafen könnte eine Seilschlinge/Seilmitte vor dem Bug ins Wasser geworfen werden, die Seilenden außen herumgereicht werden und unter rhythmischem Hin- und Herziehen Muscheln und Algen vom Rumpf abstreifen, während es je nach Fahrtströmung in Richtung Heck wandert, wo es letztlich auf eine Seite (wegen des evtl. nach unten vorstehenden Ruders) wieder an Bord gezogen wird.

Das könnte auf langen Fahrten Routine sein, so dass die Mannschaft das Handling auch für eine Strafe beherrscht. --Helium4 (Diskussion) 14:13, 28. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Soweit ich weiß, wurde die Reinigung des Bugs eines Schiffes immer entweder im Trockendock oder, je nach Größe des Schiffes, bei Ebbe durchgeführt. Die Machbarkeit, Effizienz und extreme Gefahr, einen Matrosen auf offener See unter den Bug zu ziehen, um ihn zu reinigen, erscheint höchst unwahrscheinlich. Haben Sie eine seriöse Quelle dafür? MfG Vlaemink (Diskussion) 22:07, 5. Sep. 2024 (CEST)Beantworten