Ich bezweifle ein wenig, dass es sich hier um einen in der deutschen Rechtswissenschaft verwendeten Begriff handelt. In einer zugegebenermaßen flüchtigen Recherche, konnte ich ihn vor allem als Klammerzusatz finden. --WerWil 07:59, 8. Feb. 2008 (CET)
Müsste es nicht eher Artikel 2 Absatz 2 GG sein, statt Artikel 1? -- 84.56.178.185 08:33, 23. Mai 2008 (CEST)
- M. E. müsste dieses Lemma auf "Kind als Schaden" verschoben werden. Dies wäre der korrekte deutsche Rechtsbegriff. Einwände? -- Chaunzy 07:27, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Ergänzung dazu, es fehlt natürlich noch etwas zur bundesdeutschen Rechtsprechung des BGH. Vgl. BGH, Urt. v. 15. 2. 2000 - VI ZR 135/99. -- Chaunzy 07:30, 24. Aug. 2010 (CEST)