Diskussion:Kinderpornografie/Archiv/2006
Entferntes Bild (soeben, von mir, durch Auskommentierung)
Das Bild könnte unabhängig von seinem Alter kinderpornographischen Charakter haben! Neuerdings wird auch noch zusätzlich abgemahnt (siehe heise.de), wenn laszive Stellungen vorliegen. Daher weg mit dem Bild (erst mal auskommentiert).--Yanestra 09:08, 18. Jan 2006 (CET)
- Warum immer alles auf die rechtliche Seite schieben? Ich meine, dass es enzyklopädisch nicht sinnvoll ist, einen Artikel wie diesen zu bebildern.--Berlin-Jurist 09:47, 18. Jan 2006 (CET)
- Das hat etwas für sich.--84.58.169.5 10:29, 18. Jan 2006 (CET)
- Bildbeispiele könnten zu dem Artikel ohnehin nichts beitragen. Tatsächlich pornographische Bilder dürfen nicht verbreitet werden, und solche die es nicht sind, würden sicher als Verharmlosung ausgelegt werden. --leckse 10:35, 18. Jan 2006 (CET)
- Ich bestehe nicht darauf - ich hielt es für sinnvoll. Zudem kam es auch aus einer absolut seriösen Publikation (schon dort war es soweit beschnitten, daß es "harmlos" ist - zumindest glaube ich, daß es beschnitten ist). Ich fand es in seiner Gesammtkomposition aus - hier nur angedeuteter - Pornografie und - hier ebenfalls nur ungedeuteter - Gewalt als sehr plakativ und abschreckend. Außerdem fand ich es von kulturhistorischem Interesse. Kenwilliams QS - Mach mit! 11:41, 18. Jan 2006 (CET)
- Kenwilliams, ich schätze dich ja als guten Mitarbeiter, ich meine nur, dass wir kulturhistorisches Interesse ganz sicher nicht im Artikel Kinderpornographie pflegen müssen...--Berlin-Jurist 11:50, 18. Jan 2006 (CET)
- Gibt es legale Wege solche "Posographie" zu erwerben, ohne sie selbst herzustellen? (Siehe [1], [2])
- Das Thema passt meiner Meinung nach zu diesem Artikel. --80.129.99.80 23:07, 18. Jan 2006 (CET)
- Das besagte Bild stammt aus dem Buch "Victorian Children" von Graham Ovenden und Robert Melville (London 1972). Ovenden hat eine riesige Bildersammlung aus dem 19. Jahrhundert zusammengetragen, meist ganz normale Bilder, aber eben auch offenbar mehrere "Andere". Kenne die Sammlung ja nicht weiter als es das Buch zeigt, und da ist es das Einzige. Weiß auch nicht, ob er es beschnitten hat, oder ob das von Natur aus Pornografie nur andeutet. @ Berlin-Jurist: Ich bin der Meinung, daß wir letztlich für alles offen sein sollten und selbst hier keine falsche Scham an den Tag legen sollten. Ich kann es nur noch einmal betonen: Das Bild wurde absolut regulär in einer seriösen Publikation veröffentlicht. Das stammt nicht aus irgendwelchen Kanälen aus dem Internet oder so. Das Buch ist nicht indiziert oder sonstwas. Und Kulturhistorisch interessant ist es in mehrerer Hinsicht. Etwa daß das neue Medium Foto schon ganz schnell auch dafür genutzt wurde. Aber wenn ihr ein Unbehagen damit habt, muß ich damit leben. Kenwilliams QS - Mach mit! 11:18, 19. Jan 2006 (CET)
- Ich sehe es ähnlich wie leckse. Wenn es Kinderpornografie ist, darf man es nicht veröffentlichen; wenn es keine ist, hat es mit dem Artikel nichts zu tun. --NeoUrfahraner 12:10, 19. Jan 2006 (CET)
- Das besagte Bild stammt aus dem Buch "Victorian Children" von Graham Ovenden und Robert Melville (London 1972). Ovenden hat eine riesige Bildersammlung aus dem 19. Jahrhundert zusammengetragen, meist ganz normale Bilder, aber eben auch offenbar mehrere "Andere". Kenne die Sammlung ja nicht weiter als es das Buch zeigt, und da ist es das Einzige. Weiß auch nicht, ob er es beschnitten hat, oder ob das von Natur aus Pornografie nur andeutet. @ Berlin-Jurist: Ich bin der Meinung, daß wir letztlich für alles offen sein sollten und selbst hier keine falsche Scham an den Tag legen sollten. Ich kann es nur noch einmal betonen: Das Bild wurde absolut regulär in einer seriösen Publikation veröffentlicht. Das stammt nicht aus irgendwelchen Kanälen aus dem Internet oder so. Das Buch ist nicht indiziert oder sonstwas. Und Kulturhistorisch interessant ist es in mehrerer Hinsicht. Etwa daß das neue Medium Foto schon ganz schnell auch dafür genutzt wurde. Aber wenn ihr ein Unbehagen damit habt, muß ich damit leben. Kenwilliams QS - Mach mit! 11:18, 19. Jan 2006 (CET)
- Kenwilliams, ich schätze dich ja als guten Mitarbeiter, ich meine nur, dass wir kulturhistorisches Interesse ganz sicher nicht im Artikel Kinderpornographie pflegen müssen...--Berlin-Jurist 11:50, 18. Jan 2006 (CET)
- Ich bestehe nicht darauf - ich hielt es für sinnvoll. Zudem kam es auch aus einer absolut seriösen Publikation (schon dort war es soweit beschnitten, daß es "harmlos" ist - zumindest glaube ich, daß es beschnitten ist). Ich fand es in seiner Gesammtkomposition aus - hier nur angedeuteter - Pornografie und - hier ebenfalls nur ungedeuteter - Gewalt als sehr plakativ und abschreckend. Außerdem fand ich es von kulturhistorischem Interesse. Kenwilliams QS - Mach mit! 11:41, 18. Jan 2006 (CET)
- Ich persönliche finde bebilderte Artikel irgendwie angenehmer zu lesen. Pornographischen Charakter bei dem Bild wird einem wohl nur in dem Zusammenhang mit dem Artikel bewusst. Allerdings wird tatsächlich wo es nur geht nach Gründen für Abmahnung gesucht (ich glaube aber, da findet sich bei wikipedia geeigneteres). --StYxXx ⊗ 17:32, 18. Jan 2006 (CET)
- Dann müssen wir es lassen. Ich will nicht der Sargnagel der Wiki sein. Kenwilliams QS - Mach mit! 11:18, 19. Jan 2006 (CET)
- @StYxXx: Nur ein Bild, damit ein Bild dabei ist, hat auch keinen Sinn. Dann mach es wie die Zeitungen, fotografiere ein paar CD und sage, das sind die beschlagnahmten CDs mit verbotenen Bildern ;-) --NeoUrfahraner
Ich denke auch, das ein Bild nicht angebracht ist. Entweder es fällt unte die verboteten Bilder, dann darf es nicht gezeigt werden. Oder es ist ein harmloses Bild. Das verfälscht dann den Zusammenhang.
Das hat mich auch an der Dokumentation Mitte der 90er Jahre gestört. Zum Beispiel in dem Stern Buch; nach den Artikelserie. Darin sind jede Menge Kinderpornobilder. Lediglich die Augenpartie der Kinder wurde abgedeckt. Das fand ich eine schamlose Ausbeutung von der Zeitschrift. Im TV wurde ähnliches gemacht.
--Masterwix 16:41, 20. Jan 2006 (CET)
Moralischer Appell
Haltet mich bitte nicht fuer kleinkarriert, aber ich moechte den Satz „Aufgrund der gravierenden Folgen für die Opfer ist die mediale Inszenierung von Missbrauch wie der Missbrauch selbst gesellschaftlich geächtet und gesetzlich verboten.“ im Kopf des Artikels zur Disposition stellen.
Erstmal zur Klarstellung: Ich pflichte dem grundsaetzlich bei. Gruende dafuer, warum ich ihn da nicht haben will:
1. Wenn ueberhaupt, sollte er eher unter Kindesmissbrauch stehen, was ja sozusagen die Wurzel des Uebels ist.
2. Er klingt einfach mehr nach Moralkeule, als nach Information - anders formuliert bringt es nur eine ethisch/moralische Rechtfertigung der Informationen im Artikel, keine eigentliche Information.
3. Es versteht sich von selbst.
4. Es ist eine Aussage, die man zu fast jedem Straftatsbestand machen kann, was allerdings nicht geschehen wuerde, da zum Beispiel Mordlust leider viel weniger verpoent ist.
--FAR 05:24, 19. Apr 2006 (CEST)
- Ich verstehe den betreffenden Satz nicht als "Moralischen Appell", sondern als Erklärung dafür, wieso Kinderpornographie strafbar ist. In diesem Sinn ist es tatsächlich "eine Aussage, die man zu fast jedem Straftatsbestand machen kann", bei diesem Artikel ist sie notwendig, weil sich die rechtliche Beurteilung in den letzten Jahren bekanntlich stark gewandelt hat. Vergleichbar wäre es z.B. auch mit dem Satz In nahezu allen Kulturen besteht ein großer Dissens bezüglich der Beurteilung der Abtreibung, der sich zumeist um die Frage dreht, ob bzw. ab wann der Embryo ein eigenes Lebensrecht besitzt, und wie sich dies auf die Entscheidungsfreiheit der Schwangeren auswirkt. im Artikel Schwangerschaftsabbruch. Darüber hinaus ist der von Dir als "Moralische Appell" bezeichnete Satz im Zusammenhang mit dem ein wenig weiter unten stehenden Während manche Menschen "virtuelle Kinderpornografie" als opferlose Straftat und deren Verbot als Angriff auf die Kunstfreiheit ansehen, wird deren gesetzliche Gleichstellung zu kinderpornografischem Foto- und Filmmaterial damit begründet, dass solches Material als Anstiftung oder Verharmlosung von realem Kindesmissbrauch gelten kann. zu lesen. --NeoUrfahraner 09:47, 19. Apr 2006 (CEST)
- Zugegeben, den Bogen von dem Satz zu der Bemerkung ueber virtuelle kinderpornographie habe ich nicht nicht gesehen (habe mich durch die Absatzsetzung irritieren lassen) - jetzt macht das ganze mehr Sinn. Wirklich ansprechend finde ich den Satz zwar immernoch nicht, aber was soll's. --FAR 21:11, 20. Apr 2006 (CEST)
Ach, noch ne Sache, die ich beinahe schon verdraengt hatte: „Die sachliche Berichterstattung über Kindesmissbrauch, etwa in der Presse“ - „sachlich“ und „Presse“ schlieszen sich gegenseitig nahezu aus... okay, das ist uebertrieben. Allerdings klingt der Satz so, als waeren Pressebericht per se sachlich, was ja nun leider beileibe nicht der Fall ist. Vielleicht koennten wir da ne bessere Formulierung finden --FAR 07:25, 19. Apr 2006 (CEST)
- Auch das verstehe ich ein wenig anders: Wenn die Berichterstattung sachlich ist, ist sie erlaubt; nicht, wenn es in der Presse steht, ist es erlaubt. Es hat durchaus schon Fälle gegeben, bei denen die Berichterstattung in der Presse schon an der Grenze zum Strafbaren war, siehe oben in der Diskussion: Das hat mich auch an der Dokumentation Mitte der 90er Jahre gestört. Zum Beispiel in dem Stern Buch; nach den Artikelserie. Darin sind jede Menge Kinderpornobilder. Lediglich die Augenpartie der Kinder wurde abgedeckt. Das fand ich eine schamlose Ausbeutung von der Zeitschrift. Im TV wurde ähnliches gemacht. --NeoUrfahraner 09:53, 19. Apr 2006 (CEST)
- Deshalb beklage ich ja nur die Formulierung, nicht die Aussage. Vielleicht sollte man einfach den Zusatz „etwa in der Presse“ weglassen. --FAR 21:11, 20. Apr 2006 (CEST)
- Ich habe mit den beiden bestehenden Formulierungen kein Problem. Vielleicht gibt es aber noch ein paar andere Meinungen/Ideen dazu, --NeoUrfahraner 06:06, 21. Apr 2006 (CEST)
- So, wie es aussieht, gibt es dazu keine weiteren Meinungen *gaehn* - naja, soll nicht mein Problem sein ~o~ --FAR 01:00, 10. Mai 2006 (CEST)
Unverletzlichkeit der Wohnung
Ist der private Download von Kinderpornos erlaubt? --84.61.36.207 17:57, 11. Jul 2006 (CEST)
- Steht im Artikel (Stichwort "Besitzverbot") --NeoUrfahraner 21:37, 11. Jul 2006 (CEST)
Kann die Polizei darauf verzichten, den privaten Download von Kinderpornos strafrechtlich zu verfolgen? --84.61.36.54 12:22, 13. Jul 2006 (CEST)
- Wenn die Strafverfolgungsbehörden durch Anzeige oder von Amts wegen (z. B. bei Ermittlungen wegen einer anderen Straftat) Kenntnis von "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten" für das Vorliegen einer Straftat erhalten (sog. einfacher oder Anfangsverdacht, § 152 Abs. 2 StPO), müssen sie wegen verfolgbarer Straftaten die Ermittlungen aufnehmen (Strafprozess (Deutschland)) --NeoUrfahraner 14:49, 15. Jul 2006 (CEST)
Der Artikel
betrifft momentan die Moderne, wie stand_en_ andere Kulturen (beispielhaft) zu dem Thema? Dies fehlt im Artikel. --EX10DeaDth 16:08, 24. Okt. 2006 (CEST)
- Gab es in anderen Kulturen Bildaufzeichnungsverfahren? --leckse 16:45, 24. Okt. 2006 (CEST)
- Malerei? Griechische Vasen mit zumindest päderastischen (Adoleszenz bis Erwachsenwerden also ca. 12 bis 21) Darstellungen? (Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, fiele das in Österreich jetzt auch unter Kinderpornografie. --Franz (Fg68at) 18:10, 24. Okt. 2006 (CEST)
- Die Frage ist wohl, ob eine Malerei in Österreich als "wirklichkeitsnah" gilt. --NeoUrfahraner 07:28, 25. Okt. 2006 (CEST)
- Ich habe jetzt die Gesetzeserläuterungen gefunden und im Artikel ergänzt. Die Bilder auf griechischen Vasen haben bei aller Hochachtung vor der antiken Kultur kein photographisches Niveau und sind daher nach meinem laienhaften Verständnis nicht als "wirklichkeitsnah" anzusehen. --NeoUrfahraner 09:39, 25. Okt. 2006 (CEST)
- Malerei? Griechische Vasen mit zumindest päderastischen (Adoleszenz bis Erwachsenwerden also ca. 12 bis 21) Darstellungen? (Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, fiele das in Österreich jetzt auch unter Kinderpornografie. --Franz (Fg68at) 18:10, 24. Okt. 2006 (CEST)
Kinderpornografie und Kunst
Immer wieder gibt es unterschiedliche Perspektiven und Meinungen, was Kinderpornografie ist, und was es nicht ist. So geraten auch schon mal nichts ahnende Künstler ins Visier von Kinderporno-Jäger. Beispiel: Kinderpornos im Alltag Ein interessanter Aspekt bei der Diskussion um Kinderpornografie. Kennt jemand noch ähnliche Fälle wie die beschriebenen?--Peter Enz 15:31, 3. Dez. 2006 (CET)
- Ein recht prominentes Beispiel ist Wollita von Françoise Cactus, welche von der Springerpresse (B.Z., BILD) als Beleg einer "Kinderpornoausstellung" genannt wurde. --leckse 00:02, 4. Dez. 2006 (CET)
Österreich vor 1994?
Kann jemand etwas zur rechtlichen Behandlung von Kinderpornographie in Österreich vor 1994 sagen? Was war damals verboten? Herstellung/Besitz/Verbreitung? Welcher Paragraph hat das geregelt? --NeoUrfahraner 20:36, 2. Jan 2006 (CET)
Novellierung des §184b StGB ("Kinderpornografie")
Das Besitz, Verbreitungs- und Herstellungsverbot wird von Kinderpornographie auf Kinder- und Jugendpornographie ausgedehnt. Die bislang für pornographische Darstellungen von Kindern geltenden strafrechtlichen Bestimmungen werden auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres ausgedehnt.
Solche Darstellungen nackter Kinder, die in sexuell aufreizender Weise posieren, jedoch keine sexuellen Handlungen zum Gegenstand haben, werden künftig auch als qualifizierte Kinderpornographie nach §184b StGB gewertet.
Die Hintergründe der Gesetzesänderungen liegen in der Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie von 22. Dezember 2003, sowie einer Initiative des Sachsen-Anhaltinischen Innenministeriums im Falle sog. „Posing-Bilder“.
Daniel Kaiser Freiburg 18:48, 3. Sep 2006 (CEST)
Politiker in Kinderporno-Skandale verwickelt
Bereits mehrfach machten Abgeordnete mit Vorwürfen des Besitzes von Kinderpornografie von ich reden, so z.B.
- Michael Engelmann Ex-SPD-Bürgerschaftsabgeordneter in Bremen
- Stefan Gebhardt Ex-PDS-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt
- Clemens Nieting Ex-CDU-Bürgerschaftsabgeordneter in Hamburg
- Franz-Josef Brey Ex-Bürgermeister von Falkenstein (Bayern)
- Matthias Paul Ex-NPD-Landtagsabgeordneter in Sachsen
Und: Stasi erpresste Politiker wegen Kinderpornografie, was aber von der BStU nicht bestätigt werden konnte. In den Niederlanden hat sich eine 2005 gegründete Partei etabliert, deren Forderungen u.a. eine Legalisierung der Kinderpornographie vorsieht. Es gelang ihr jedoch bei den Parlamentswahlen 2006 nicht, zu kandidieren, da sie nicht die notwendigen Unterstützungsunterschriften für eine Kandidatur zusammen bekam.