Diskussion:Kindesmisshandlung
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Kritik am Abschnitt "Gesamtausmaß durch Einbeziehung des Dunkelfeldes"
BearbeitenEs gibt ein paar Dinge, die ich am genannten Abschnitt kritisiere:
Erstens geht die genannte Untersuchung davon aus, dass leichte und schwere Züchtigung keine Misshandlungsformen, sondern etwas davon zu Unterscheidendes seien, wenn diese beiden Kategorien "in einer Reihe" - na gut: Spalte - mit Misshandlung stehen. Das steht im Widersprunch zu allem anderem in diesem Artikel Dargestellten - und also zur (spätestens) heute vorherrschenden Definition von Misshandlung.
Zweitens ist die Darstellung der Zahlen falsch formuliert. Wenn da steht: "[...] 7,2 % aller Kinder unter 12 Jahren Misshandlungen und 8,1 % dieser Kinder schwere Züchtigungen durch die Eltern erlebt hatten", dann müsste man nochmal 8,1 % von den 7,2 % aller Kinder unter 12 Jahren berechnen. So ist es ja aber nicht gemeint, sondern so wie oben erwähnt: 8,1 % (schwere Züchtigungen) und 7,2 % (Misshandlungen) werden hier - leider - separat vom Gesamt der Kinder unter 12 Jahren gerechnet (sodass schwere Züchtigungen nicht als Misshandlungen aufgefasst werden). Gäbe es keine Schnittmengen zwischen den Gruppen, wären es also 15,3 % (1,42 Mio.) - nach heute normalem Maßstab: - misshandelte(!) Kinder unter 12 Jahren. (Ich schreibe im Konjunktiv, weil ich mir vorstellen kann, dass sogar das Bundesministerium für Familie, welches hier ja als Quelle herangezogen wird, damals falsch - nämlich ohne etwaige Schnittmengen - gerechnet haben könnte.) Es müsste also etwa heißen: "[...] 7,2 % aller Kinder unter 12 Jahren Misshandlungen und 8,1 % [aller Kinder unter 12 Jahren] schwere Züchtigungen durch die Eltern erlebt hatten" (... ob nun das in den eckigen Klammern dasteht oder nicht, ist nicht entscheidend; entscheidend ist, dass an dieser Stelle die Wörter: dieser Kinder rausfliegen).
Drittens ist die Überschrift des Abschnitts irreführend oder zumindest zu Ellipsen-mäßig: Da ja eben nur bestimmte Formen der Kindesmisshandlung untersucht wurden, handelt es sich hier nicht um das Gesamtausmaß der Kindesmisshandlungen in Deutschland, sondern eben nur um das Gesamtausmaß dieser bestimmten Formen der Kindesmisshandlung. Die Überschrift sollte also, wenn der Abschnitt nicht sowieso komplett rausgenommen wird, dieser Einschränkung Rechnung tragen. --2A02:908:1964:DF00:177:BABE:4304:EE42 19:00, 29. Mai 2017 (CEST)
Abschnitt-Überschrift "Missbrauchsformen"
BearbeitenIch finde die o.g. Abschnitt-Überschrift schlecht gewählt. Bis dahin liest man nirgends was von Missbrauch (oder gar Missbrauchsformen), außer in Form von "sexuellem Missbrauch", aber auf einmal sthet da so eine Überschrift, so als ob es plötzlich um was anderes ginge. Irritierend ist dann auch die Auflistung: "körperlicher Missbrauch" (köperliche Gewalt) -- da wird doch nicht immer für eigene Bedürfnisse (etwa zwecks Aggressionsabfuhr) Gewalt ausgeübt, eher im Gegenteil: meistens geht's darum, jemanden zu disziplinieren oder zu unterdrücken; also wäre "körperliche Misshandlung" als Überbegriff dazu passender. Bei sexuellem Missbrauch resp. sexueller Misshandlung dürfte es sich dann meistens auch um körperlichen Missbrauch und körperliche Misshandlung handeln, nur eben mit sexuell geartet.* Und das Lemma ist ja auch "Kindesmisshandlung". Daher müsste die Abschnitt-Überschrift dementsprechend "Misshandlungsformen" oder meinetwegen auch "Misshandlungs- und Missbrauchformen" heißen.
. * = "Emotionaler Missbrauch" und "emotionale Misshandlung" machen übrigens überhaupt keinen Sinn, denn das bezeichnet eigentlich, der Logik der deutschen Sprache folgend, nur: "Missbrauch/Misshandlung, der/die emotional -- also nicht ohne Emotion -- ausgeübt wird" (ich pack mal der Einfachheit halber beides in eine Formulierung), ohne zu wissen, was da missbraucht oder misshandelt wird; ebenso bei: "körperliche/-r Missbrauch/Misshandlung", was ja doch wohl bedeutet: "Missbrauch/Misshandlung, der/die körperlich -- also nicht ohne Körpereinsatz -- ausgeübt wird"; eben beides analog zu: "sexueller Missbrauch" (ein Begriff, der im Gegensatz zu: "körperlicher Missbrauch" und "emotionaler Missbrauch" sowie "emotionale Misshandlung", gesellschaftlich verbreitet/etabliert ist), das ja bedeutet: "Missbrauch, der sexuell ausgeübt wird". Richtig wären wohl für die erstgenannten Begriffe: "Körpermissbrauch" und "Körpermisshandlung" (vgl. "Körperverletzung"), aber dann weder "Emotionenmissbrauch" und "Emotionenmisshandlung" (denn was soll das jeweils sein? wie soll das jeweils gehen?), noch: "emotionale Gewalt" oder "seelische Gewalt", weil dies ja wieder bedeuten würde: "Gewalt, die emotional/seelisch -- also nicht ohne Emotion/Seele -- ausgeübt wird" (aber ja auch bspw. das Anketten/Einsperren einer Person unter die hier gemeinte Kategorie fallen soll), sondern hier wären dann folgende Begriffe richtig: "Seelenmissbrauch" und "Seelenmisshandlung" (vgl. "Psychotrauma"/"Seelenverletzung"). --109.91.36.203 00:58, 1. Jul. 2020 (CEST)
- Liebe Dame, lieber Herr,
- Ich stimme Dir zu. Zudem finde ich es generell irritierend, dass Misshandlung mit Mißbrauch rechtlich gleichgesetzt wird. Wobei ich kaum zu sagen vermag, was schlimmer ist..
- In Liebe
- Alina --AliMariSo (Diskussion) 20:43, 14. Nov. 2024 (CET)
In welchen Ländern ist Kindesmisshandlung nicht strafbar?
BearbeitenRückfragen zu Aussagen über Strafbarkeit --AliMariSo (Diskussion) 20:39, 14. Nov. 2024 (CET)