Diskussion:Kindschaftsrecht (Österreich)
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Glumac in Abschnitt Qualität
Qualität
BearbeitenDer Artikel ist sehr schlecht formuliert und sollte überarbeitet werden. Einige Sätze sind unverständlich bzw. zweideutig. -- Joe T 20:36, 30. Jul. 2008 (CEST)
- Definition Pflegekind ist absolut unrichtig formuliert - ich empfehle das Studium des § 186 ABGB und div. anderer Gesetzesstellen --Glumac 16:12, 10. Jan. 2009 (CET)