Diskussion:Kirchenbuch

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2003:C0:8F00:D400:818F:A4AD:59D0:DF0E in Abschnitt Rechtliche Fragen

Überschriftänderung Erhaltene Kirchenbücher

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Die Überschrift "Erhaltene Kirchenbücher" habe ich ersetzt durch "Kirchenbücher in der Literatur", denn dies scheint mir das einzige zu sein, was eine Behandlung dieses Kirchenbuchs im Artikel gerechtfertigt. "Erhaltene" Kirchenbücher gibt es ja zehntausende, oft älter das das genannte KB von Gröben. Persönlich fühlte ich mich sogar geneigt, das ganze herauszunehmen. --Purzeltraum 08:14, 17. Feb 2006 (CET)

Scan

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Verstößt die Abbildung nicht gegen die Reproduktionsrechte des zuständigen Landeskirchlichen Archivs, wohl Baden? Meiner Meinung nach lässt sich so was nicht einfach über die Urheberrrechte abhandeln.--Purzeltraum 08:14, 17. Feb 2006 (CET)

Über 100 Jahre alt. Da ist nix mehr mit UHR.-Ciao • Bestoernesto 22:39, 20. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Missverständliche Formulierung

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Im Artikel ist zu lesen:

 Die Kirchenbücher stellen oft die einzigen Aufzeichnungen von Personen dar, 
 da die Eintragungen unabhängig von Stand, Geschlecht und Vermögen gemacht wurden.

Den ersten Teil dieses Satze finde ich missverständlich. Ein Vorschlag (falls ich die Aussage richtig verstanden haben): "Für die Erforschung bestimmter Personengruppen stellen die Kirchenbücher die einzige Quelle dar, da die Eintragungen..."

Edith W.--134.34.59.26 15:12, 16. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Edith,
ich bin eben über den immer noch in genau diesem Wortlaut vorhandenen Satz gestolpert und hatte genau dasselbe Problem. So wie ich den Satz verstehe, will er sagen, dass über viele Personen gar keine Aufzeichnungen vorhanden sind - und nicht etwa, dass sonst nur über Sachen geschrieben wurde. Es ist eher so gemeint, dass es über die Existenz von Personen sonst kaum Aufzeichnungen gibt; außer den Kirchenbüchern. Deshalb sind diese usw. Ich hab das gerade entsprechend verbessert. --88.130.72.235 18:58, 24. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

In den katholischen Kirchenbüchern verwendete Sprache

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Ich habe mir erlaubt, den Satz "Katholische Kirchenbücher sind nahezu ausschließlich in lateinischer Sprache geführt" zu korrigieren, da nach meiner umfangreichen Erfahrung die Amtssprache in Katholischen Kirchenbüchern ab ca. 1800 deutsch ist, und nicht mehr lateinisch.

Irgendwer hat das jetzt in Rekordzeit wieder rausgenommen, aber durch solche Blitzaktionen wird eine falsche Aussage nicht richtiger!

--Maschenbauer 17:10, 20. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Rechtliche Fragen

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Frage an die Juristen hier: Kann vielleicht mal jemand der wirklich Ahnung davon hat, die Eigentumsfrage der Kirchenbuchdaten in diesem Artikel hier klären? Die Kirchenbücher gelten als öffentlich-rechtlich, demnach könnte weder ein Verein noch eine Privatperson diese Bücher inklusive ihrer Datensammlungen besitzen und daraus finanziell Kapital schlagen. Lediglich Kirchen oder Staat sind demnach berechtigt (und zumindest der Staat verpflichtet), Dateneinsicht gegen Bezahlung zu gewähren. Könnte eine Kirchengemeinde die Dateneinsicht überhaupt verweigern, obwohl die Daten öffentlich-rechtlicher Natur sind? Ein kurzer Unterartikel zu diesem Thema macht wirklich Sinn, da Kirchenbücher heutzutage praktisch nur noch für Historiker und Genealogen von Interesse sind. (nicht signierter Beitrag von 87.143.33.189 (Diskussion) 12:11, 9. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Kirchenbücher sind Eigentum der Kirche. Kirchenbücher in Privatbesitz sind folglich Diebesgut und der, der sie zum Verkauf anbietet, ein Hehler http://www.kirchenbuchportal.de/verkauf.htm <- siehe dort --Der Naturfreund (Diskussion) 21:13, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Uralte Frage zwar, aber in mehrererlei Hinsicht absurd:
  • Der Staat hat damit erstmal überhaupt nichts zu tun.
  • Wer soll denn ein Interesse haben, aus Kirchenbüchern "Kapital zu schlagen"? Falls eine Kirchengemeinde oder ein Kirchenbuchamt eine Gebühr für die Einsichtnahme nimmt, dann ist das bestenfalls eine Aufwandsentschädigung, die üblicherweise nicht mal entfernt die Arbeitszeit der Pfarrsekretärin oder des/der Pfarrer(in) fürs Raussuchen des Kirchenbuches und Betreuen der suchenden Person abdeckt. Geld ist damit nicht zu verdienen.
  • Dateneinsicht hängt vor allem von den Regelungen des Datenschutzes ab. In neuere Kirchenbücher darf nicht einfach jeder reingucken, weil da auch Daten von unbeteiligten Dritten zu sehen wären. Bei älteren Kirchenbüchern sind diese Fristen dann irgendwann abgelaufen.
  • Dateneinsicht hängt auch von ganz praktischen Dingen ab wie der Personaldecke. Die meisten Leute, die ein Kirchenbuch einsehen möchten, brauchen erhebliche Hilfestellung, um sich darin zurechtzufinden. Der Zeitaufwand für irgendjemandes genealogisches Hobby steht nicht immer ganz oben auf der Prioritätenliste eines/einer Pfarrer(in).
--2003:C0:8F00:D400:818F:A4AD:59D0:DF0E 17:07, 14. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Zusammenhang der Einführung mit anderen Entwicklungen

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Kirchenbücher können als Auftakt zur "Menschenverwaltung" angesehen werden, d.h. sie sind Ausdruck für das Bedürfnis nach einem buchhalterischen Überblick über die Bevölkerungsentwicklung. Man könnte einen Zusammenhang mit der in der Frühneuzeit aufgekommenen Einstellung der Obrigkeit "mehr Menschen = gut/mehr Macht" sehen. Auch tritt merkwürdigerweise etwa zur gleichen Zeit ein weiteres Phänomen auf: die Hexenverfolgung (vgl. dazu Gunnar Heinsohn: Söhne und Weltmacht, 4. Aufl. 2006, S. 82 ff.) --Oenie 12:15, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Kirchenchronik?

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Ist mit "Kirchenchronik" das Gleiche wie "Kirchenbuch" gemeint, oder ist das was separates?--Ciao • Bestoernesto 22:48, 20. Okt. 2019 (CEST)Beantworten