Diskussion:Kirchensteuer (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 16 Tagen von 95.119.83.113 in Abschnitt Konfessionsmerkmale, Steuerzuweisung
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kirchensteuer (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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GiftBot (Diskussion) 10:54, 28. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Fehlende Belege in "Kritik aus staatskirchenrechtlicher Perspektive"

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Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.
Zur Frage der Rechtmäßigkeit dieser bis einschließlich 2004 geltenden Regelung ist noch ein Rechtsstreit beim Europäischen Gerichtshof anhängig.

Eigentlich wollte ich ja nur diesen Satz aktualisieren. Aber alles, was ich dazu fand, war diese m.E. ziemlich dubiose Website. Ich will hier nichts vertuschen, aber etwas neutralere Belege wünsche ich mir dafür schon. Daher habe ich den Satz erst einmal entfernt.

Der Absatz wurde hier von einer IP eingefügt, der Satz mit der Klage stammt von hier und wurde von Benutzer:Pecunius eingefügt. Dass der ganze Absatz (vermutlich nur aus historischen Gründen) nahezu unbelegt ist, besorgt mich, da ich nicht weiß, wie seriös der oben verlinkte "Bund gegen Anpassung" ist. Die von Pecunius mitbetriebene Website kirchensteuern.de sieht da schon etwas besser aus, aber vielleicht gibt es etwas neutralere Belege zum Thema? Weil ich beim Durchschauen der Versionen auf euch beide gestoßen bin, gibt es noch einen Ping an Benutzer:Dietrich und Benutzer:Emkaer. Danke und Gruß, --Flominator 21:20, 30. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Andererseits widerlegt der Abschnitt "Kritik aus staatskirchenrechtlicher Perspektive" die weiter oben getroffene fragwürdige, nur auf einen "Spiegel"-Artikel gestützte Aussage, dass bis 1990 Kritik an der Kirchensteuer tabuisiert gewesen sei, mit einer bereits in den 70er Jahren von der FDP angestoßenen Debatte. Das wieder zu löschen wäre auch schade.Ememaef (Diskussion) 18:38, 3. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Konfessionsmerkmale, Steuerzuweisung

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Es sollte in der Wikipedia, nicht zwangsläufig in diesem Artikel, eine vollständige Liste der Konfessionsmerkmale geben - z. B. "lt" fehlt. Zweitens sollte der praktische Umgang der Finanzbehörden mit dem Kirchensteueraufkommen näher dargestellt werden. Für die Konfessionsmerkmale ev, fr, lt und rf überweist das Finanzamt die eingenommene Kirchensteuer (abzgl. der Verwaltungsgebühr) an die evangelische Landeskirche, in deren Bereich die Steuerpflichtigen wohnen. Ferner teilt das FA der Kirche mit, in welchen Kirchengemeinden ein entsprechendes Konfessionsmerkmal vorkommt. Das richtet sich nach dem genuinen Einzugsbereich der Gemeinden - die betreffenden Steuerpflichtigen werden dem rein nach ihrer Wohnadresse zugeordnet, müssen dafür aber nicht zwangsläufig dieser Gemeinde auch angehören. Das FA teilt den Kirchen nicht mit, wieviele oder gar welche Kirchensteuerpflichtigen mit einem bestimmten Konfessionsmerkmal in den Gemeinden vorhanden sind. Es teilt auch nicht mit, welches Kirchensteueraufkommen jeweils auf die einzelnen Gemeinden entfällt. --95.119.83.113 06:10, 2. Jan. 2025 (CET)Beantworten