scheint aber in de illegal zu sein. siehe kommentar der engl. page:
If you are a resident of Germany, we advise you not to download this software or code. Doing so could be in breach of law StGB §202c
-- Apfelkuchen 02:11, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Ja, aber das liegt an der schwammigen Formulierung des Hackerparagrafen. Prinzipiell ist Kismet als rein passiver Sniffer in erster Linie auch ein Programm zur Gefahrenabwehr oder Gefahrenerkennung und in diesem Kontext sagen die Gesetzgeber ja, daß dies nicht den Hackerparagrafen berührt, wenn man aber will, dann kann ein Richter das natürlich auch Willkürlich anders sehen, denn der Mistparagraf läßt eine recht willkürliche Beurteilung ja leider zu. --84.59.22.59 03:23, 3. Mai 2010 (CEST)
Kistmac/Kistmet
BearbeitenKismac leitet hier her weiter, dabei handelt es sich aber um zwei verschiedene Programme. Hab leider keine Ahnung, wie man das ändert, drum post ich mal hier. -- 84.145.147.107 19:37, 25. Mai 2009 (CEST)