Diskussion:KissAnime

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Goroth in Abschnitt Herkunft der Inhalte

Herkunft der Inhalte

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Woher kamen die auf der Seite veröffentlichten Inhalte? Waren die Mangas Scanlations? Stammten die Animes aus Fernsehaufnahmen, herunterladen von legalen Streamingseiten oder von DVDs (bei englischer Synchro)? Das wäre interessant zu erfahren. --Don-kun Diskussion 18:46, 17. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

So viel wie ich in Erfahrung bringen konnte ist es bei KissAnime der Fall gewesen, dass sie sowohl Material von offiziellen Anbietern als auch Fansubs auf der Webseite hochgeladen und illegalerweise eingebettet haben. Ab und zu wurden wohl auch Handyvideos hochgeladen. Wie es bei KissManga ausschaut, habe ich bis dato nicht nachgeschaut. Vielleicht finde ich dazu auch noch etwas. --Goroth Redebedarf? :-) 12:12, 18. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Wer hat das da hochgeladen? Die Seitenbetreiber? Oder Dritte und die Seitenbetreiber waren nur Vermittler? - so wie bei einigen Link/Torrent-Seiten. Das spielt ja dann auch in die Frage unten hinein. --Don-kun Diskussion 12:28, 18. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Ich weiß nicht, ob das aussagekräftig ist. Da steht wohl, dass KissAnime lediglich Links von Drittanbieterseiten einbettet und somit jegliche Anfechtbarkeit ablegt. Wer und wie die Videos auf KissAnime zugänglich macht bzw. gemacht werden, habe ich jetzt nicht herausfinden können. --Goroth Redebedarf? :-) 12:52, 18. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Rechtliche Fragen

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  1. Wieso führte die Verschärfung des japanischen Rechts zur Schließung der Seite? Sie war doch garnicht in Japan registriert, die Betreiber wohl auch nicht. Und nach dem Recht der meisten Staaten war die Aktivität der Seite schon vorher nicht legal. Dabei stellt sich die Frage, was das illegale an der Seite war: Direkte Kopien sind schon lange auch nach japanischem Recht illegal. Die Seite hostete aber wohl nur Links? Und das war dann nach dem verschärften Recht nicht mehr legal? Aber warum ist die Seite speziell vom japanischen Recht überhaupt betroffen?
  2. Die Aussage, auch die Nutzung sei illegal gewesen, halte ich für fragwürdig. Die Quelle ist ein eher boulevardeskes, branchennahes Portal. Der Verweis auf das EUGh-Urteil ist wenig überzeugend, da heißt es nämlich dass das Angebot offensichtlich illegal sein muss für die Strafbarkeit. Unklar ob das hier der Fall gewesen wäre. Ich würde diese Behauptung streichen, wenn es keine juristisch kompetente Quelle dafür gibt. --Don-kun Diskussion 18:46, 17. Aug. 2020 (CEST)Beantworten