Das berichtete erstinstanzliche Urteil gegen Schulz wegen Kindesmisshandlung wurde, wie auch dem zitierten Spiegel-Artikel entnommen werden kann, nicht rechtskräftig. Denn Schulz ging dagegen in die Berufung. Eine Aussage zum Ausgang dieses Berufungsverfahrens fehlt. --84.142.143.75 13:25, 12. Okt. 2010 (CEST)