Diskussion:Klaus Hopt

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Gnom in Abschnitt Literatur

Literatur

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Hallo @Innobello, wollen wir die Festschriften wirklich nicht nennen? Das sind ja schon ernst zu nehmende Veröffentlichungen, insbesondere das Festheft der RabelsZ. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:36, 4. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Hm, wenn ich nicht irre, bist Du vom Fach? Dann würde ich mich natürlich Deiner Expertise beugen; allerdings hat auch @Alabasterstein: auf der Disk von Benutzer Diskussion:ChSoGl die Aufnahme der Festschriften eher ablehnend kommentiert. Ich verhalte mich mal neutral ;-). Innobello (Diskussion) 12:41, 4. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Ich habe tatsächlich als Student bei Herrn Hopt gearbeitet :-) Eine der Festschriften hat 1500 Seiten – sie unerwähnt zu lassen, wäre aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 12:45, 4. Nov. 2024 (CET)Beantworten
In wie fern sind die Festschriften denn aus wissenschaftlicher oder aus historischer Sicht relevant? Die Beteiligung und die Beiträge von Festschriften sind i.A. persönlich gefärbte Berichte, Ehrerweisungen etc. Somit sind sie aus meiner Sicht per se nicht relevant, außer es wird ein konkreter Anlass angegeben, der hier aber nicht ersichtlich wird. ∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 12:46, 4. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Festschriften sind im akademischen Bereich die höchste Würdigung, die Fachkollegen Wissenschaftlern angedeihen lassen, ich würde ise in jedem Fall für erwähnenswert halten. auch die Liste der selbst relevanten Schüler würde ich nicht streichen, auch das weist auf dei Stellung des Gelehrten hin. Überflüssig sind eher Listen von herausgegebenen Werken, Aufsätze usw. --Auf Maloche (Diskussion) 12:47, 4. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Eine Festschrift von anderen über Hopt könnte relevant sein, da sie u.U. biographisches beinhaltet. Aber in wie weit sind Festschrift, an denen sich die dargestellte Lemmasperson beteiligt als wissenschaftlich relevant anzusehen? ∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 12:50, 4. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Für mich ist ziemlich klar, dass der Benutzer ChSoGl hier einen unreflektierte Spam an maximalen Publikationserzeugnissen betreiben wollte. Im Abschnitt Literatur hat jedoch nur zu stehen:

Für den Literatur-Abschnitt gilt in der Wikipedia das Gleiche wie für Weblinks: Es werden die wissenschaftlich maßgeblichen Werke sowie seriöse, möglichst aktuelle Einführungen aufgeführt. Eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern ist nicht erwünscht. Die Werke müssen sich mit dem Thema des Lemmas selbst befassen und nicht mit verwandten, allgemeineren oder spezielleren Themen. Die Pflicht, die Relevanz von Literaturhinweisen nachvollziehbar zu begründen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte.

Derzeit fehlt es nicht nur an nachvollziehbaren Begründungen, es gibt bisher überhaupt gar keine Begründung, obwohl sich hier kritische Stimmen mehren, sämtliche Publikationserzeugnisse einfach mal in den Artikel abzuwerfen. ∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 13:00, 4. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Ich glaube, es besteht ein Missverständnis über Inhalt und Gehalt der fraglichen Veröffentlichungen:
  1. Die Festschrift von Baum u.a. (Hrsg.), Perspektiven des Wirtschaftsrechts Deutsches, europäisches und internationales Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Beiträge für Klaus J. Hopt aus Anlass seiner Emeritierung ist ein 500 Seiten dickes Buch, das juristische Aufsätze mit höchstem (!) wissenschaftlichen Anspruch enthält (die Texte befassen sich allesamt nur am Rande, also ab und zu mal in einer Fußnote, mit Hopt und seinem wissenschaftlichen Oeuvre).
  2. Für die Festschrift von Grundmann u.a. (Hrsg.), Festschrift für Klaus J. Hopt zum 70. Geburtstag am 24. August 2010 Unternehmen, Markt und Verantwortung gilt das noch mehr – hier hat das Buch über dreitausend (!) Seiten.
  3. Auch Grundmann u. a. (Hrsg.), Festschrift für Klaus J. Hopt zum 80. Geburtstag am 24. August 2020, 1500 Seiten, fällt in diese Kategorie.
  4. Einzig das Werk * 80. Klaus J. Hopt, Beiträge der „Ehemaligen“ aus 50 Jahren Lehrtätigkeit zum 80. Geburtstag von Professor Klaus J. Hopt genügt vielleicht nicht unseren Ansprüchen an eine Erwähnung.
  5. Die Beiträge im Festheft der RabelsZ mit dem Titel Klaus J. Hopt zum 60. Geburtstag sind absolutes juristisches Hochreck.
  6. Auch das ZGR-Festheft „Corporate Governance – European Perspectives“ zum 60. Geburtstag von Klaus J. Hopt, Symposium fällt in diese Kategorie.
  7. Ebenso In Honour of Professor Klaus Hopt des International and Comparative Corporate Law Journal.
  8. Für In Honour of Klaus J. Hopt des ECFLR gilt dasselbe.
  9. Die Symposien könnte man dagegen auch aus meiner Sicht weglassen.
Soviel zur Literatur. Auch die Nennung der SchülerInnen ist relevant. Wir haben für diese Beziehungen sogar ein Wikidata-Eigenschaft, nämlich P802. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 16:34, 4. Nov. 2024 (CET)Beantworten