Diskussion:Klausur (Kloster)

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Turris Davidica in Abschnitt Geschlechtertrennung?

Jüngste Einfügungen zur Exklaustration

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Nachdem ein ausführlich begründeter Revert irgendwie in der Versionsgeschichte nicht auftaucht, habe ich beim zweiten Mal versehentlich kommentarlos revertiert, sorry. Zum einen: bei der revertierten Ergänzung wurden mehrere Dinge irrtümlich unter den Begriff "Exklaustration" eingeordnet. Exklaustration ist etwas formelles, derjenige lebt nicht auf dem Klostergelände, daher nimmt er auch nicht an Gebetszeiten o. ä. teil. Tor- oder Pfortenschwestern, Laien, Donaten etc. wiederum sind nicht an die päpstliche Klausur gebunden. Wenn sie oder auch eine Schwester, die an die Klausur gebunden ist, die Klausur verlassen, ist das keine Exklaustration im rechtlichen Sinne.--Turris Davidica 21:40, 12. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Geschichte der Päpstlichen Klausur scheint fehlerhaft

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Sabine Rödiger, Die Klausur im Mittelalter - Geschichte, Bedeutung, Leben und Arbeiten

http://www.grin.com/de/e-book/74665/die-klausur-im-mittelalter-geschichte-bedeutung-leben-und-arbeiten

Zitat von dort (Abschnitt 3.1): „Das Konzil v. Chalkedon (451) legte den Grundstein allg. Anordnungen für die päpstl. K. u. erließ Strafbestimmungen bei Handlungen gg. die K. Für die Frauengemeinschaften führte Papst Bonifaz VIII. 1298 [mit der Konstitution Periculosa] die strenge Klausur ein und 1317 wurde dieses Gebot von Papst Clemens V. auf alle religiösen Frauen, dazu gehörten auch die Beginen und die Angehörigen der Drittorden, ausgeweitet. Für die Männerorden wurden 1566 mit der Konstitution Regularium und 1570 mit dem Decret Decet von Papst Pius V. strenge Klausurbestimmungen erlassen. ...“

Auch wenn der Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Konzil_von_Chalcedon dazu nichts hergibt, selbst die Konstitution Periculosa war ein paar Jahre früher. Möglicherweise bezieht sich die Autorin auf Canon 4 http://www.documentacatholicaomnia.eu/03d/0451-0451,_Concilium_Chalcedonense,_Documenta_Omnia,_EN.pdf

"Those who truly and sincerely live the monastic life should be accorded appropriate recognition. But since there are some who don the monastic habit and meddle with the churches and in civil matters, and circulate indiscriminately in the cities and even are involved in founding monasteries for themselves, it has been decided that no one is to build or found a monastery or oratory anywhere against the will of the local bishop; and that monks of each city and region are to be subject to the bishop, are to foster peace and quiet, and attend solely to fasting and prayer, staying set apart in their places. They are not to aband on their own monasteries and interfere, or take part, in ecclesiastical or secular business unless they are perhaps assigned to do so by the local bishop because of some urgent necessity. No slave is to be taken into the monasteries to become a monk against the will of his own master. We have decreed that anyone who transgresses this decision of ours is to be excommunicated, lest God's name be blasphemed. However, it is for the local bishop to exercise the care and attention that the monasteries need."

Die erstmalige Einführung für Nonnen im Jahre 1566 ist offenbar falsch. Denn Teresa von Avila hat den ersten Konvent der Unbeschuhten Karmelitinnen im Jahre 1562 gegründet und vorher jahrelang als klausurierte Nonne im Menschwerdungskloster gelebt, auch wenn man dort die Regeln wohl nicht so genau genommen hat.

Vielleicht mag das jemand überprüfen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:0:2B:8B:DDFF:B84E:C79 (Diskussion | Beiträge) 18:52, 17. Apr. 2016 (CEST))Beantworten

Geschlechtertrennung?

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Ist nicht ein Spezifikum, dass Personen des anderen Geschlechts den Raum nicht/nur unter best. Voraussetzungen betreten dürfen? - So jedenfalls die Definition im dtv-Brockhaus. --Karl-Hagemann (Diskussion) 14:54, 14. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Nein, ein Spezifikum ist, daß an sich keinerlei Personen, die nicht einen bestimmten Grund dazu haben, die Klausur betreten dürfen. Ausnahmen geben die jeweiligen Konstitutionen bzw. auch Dokumente des Heiligen Stuhls her. Es gibt einzelne Orden oder Zusammenschlüsse, eigentlich ausnahmslos von Ordensmännern, in deren Tradition Frauen das gesamte Areal nicht betreten dürfen, das ist dann allerdings keine Frage von Klausur oder nicht Klausur, da es auf dem Areal (oder etwa in einer ganzen Republik) immer auch Bereiche gibt, die nicht zur Klausur gehören. HTH, --Turris Davidica (Diskussion) 12:21, 15. Mai 2017 (CEST)Beantworten