Diskussion:Kleinlöschfahrzeug (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Andreas.husch in Abschnitt TSF - KLF
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TSF - KLF

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das ein KLF kein TSF ersetzen kann, zeigen immer wieder Diskussionen in den einschlägigen Foren, zum anderen gibt es dazu auch eindeutige Aussagen des HMdI. Das KLF war NIEMALS als Ersatz für TSF und Co gedacht.

Die Beladeliste kommt mir seltsam vor. Ein B-Saugkorb? Kein Überdruckventil? Zwei Leitern??? Keine Absperrgerätschaften? etc. -- 790 18:02, 15. Sep 2006 (CEST)

Die von dir angesprochenen Punkte sind korrekt. Ich habe den Überarbeiten Baustein wieder entfernt. --Andreas.husch 15:42, 16. Feb. 2007 (CET)Beantworten

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Es war ein fehler in der LIste...

Der Krüppel KLF hat KEINE A-Saugschläuche... Er hat 2 Steckleiterteile...

Wenn das TSF auch nur maximal 3500kg wiegen darf, dann darf man es auch mit Führerschein-Klasse B fahren (steht dort im Artikel). Demzufolge ist das KLF nicht das einzige Feuerwehrfahrzeug, das man mit einer B-Klasse fahren darf.

Aber das einzige wasserführende Fahrzeug, das mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden darf.

erledigtErledigt