Diskussion:Kloster Dorstadt
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Radiergummischreiber in Abschnitt 1803 säkularisiertes Kloster .... immer noch als Rittergut bezeichnen?
Steht das Gebäudeensemble nicht unter Denkmalschutz?
BearbeitenZumindest meine ich mich zu entsinnen, dass die Anlage am Tag des offenen Denkmals in den 1990ern besucht werden konnte.
1803 säkularisiertes Kloster .... immer noch als Rittergut bezeichnen?
BearbeitenEin säkularisiertes Kloster des 19. Jahrhundert würde ich nicht mehr als Rittergut bezeichnen. Mit einem Rittergut gingen Privilegien einher z.B. Landtagsfähigkeit, Steuerfreiheit Fischereirechte und/oder Jagdrechte. Die Grenze würde ich ins 16. Jahrhundert verlegen, danach wurden kaum noch solcher Güter gegründet.
mfG --Radiergummischreiber (Diskussion) 19:22, 29. Sep. 2013 (CEST)