Diskussion:Kloster Herrenchiemsee
Kloster?
BearbeitenHandelte es sich ab 1130 kirchenrechtlich überhaupt noch um ein Kloster? Meines Wissens war der korrekte Name Augustiner-Chorherren- und Domstift. Chorherren sind im eigentlichen Sinne keine Mönche sondern regulierte Chorherren – eben Weltgeistliche, die allerdings nach der Regel des Augustinus leben. Deshalb mag zwar umgangssprachlich der Begriff Mönche und Kloster gebräuchlich sein, dennoch wird es sich tatsächlich doch eher um regulierte Chorherren und ein Chorherrenstift, dessen Stiftskirche auch die Funktion einer Kathedrale innehatte (was nicht selten ist), gehandelt haben.
Ich bin hier – als evangelischer Diplomtheologe – allerdings kein Experte im römisch-katholischen Recht. Ich bitte, dass sich jemand mit detaillierterem Fachwissen dem annehmen möge.
Zumindest erscheint es mir für einen enzyklopädischen Artikel unangebracht, sich der umgangssprachlichen Terminologie zu bedienen. Ein Hinweis auf diese ist wegen der allgemeinen Verbreitung angebracht, allerdings sollten ansonsten die rechtlich korrekten Begriffe gebraucht werden. Sag mal wer etwas dazu...
-- Viktor.Smirnow 00:35, 28. Nov. 2007 (CET)
Keine Antwort? Habe den Begriff Kloster jetzt an der Stelle, wo zuerst die Augustiner-Chorherren erwähnt werden, in Stift geändert. Im Grunde müsste dann aber die gesamte Begrifflichkeit vereinheitlicht werden. Da stellt sich jedoch die Frage, inwiefern die – durchaus häufiger – anzutreffende umgangssprachliche Ausdrucksweise ihre Berechtigung hat...