Diskussion:Kloster Neuendorf
Ortschaft vs. Ortsteil
Bearbeiten„Kloster Neuendorf ist eine Ortschaft sowie ein Ortsteil der Hansestadt Gardelegen im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt.“
Es wäre doch auch einfacher und verständlicher darzustellen: Kloster Neuendorf ist ein Stadtteil der Hansestadt Gardelegen...
Oder nicht? Und wenn nein, warum nicht? --Wilkinus (Diskussion) 08:25, 14. Aug. 2014 (CEST)
- Die §§1 und 18 der Hauptsatzung klären das: die Darstellung ist so korrekt. Gruß. --Schiwago (Diskussion) 10:30, 14. Aug. 2014 (CEST)
Ok, das muss niemand verstehen (können), »Paragraphendeutsch« kann man bekanntlich nur mit weiteren Fragen zerbröseln. —
Also ein weiteres Beispiel, diesmal aus Wernigerode:
„Wernigerode gliedert sich in die Kernstadt einschließlich der vor 1994 eingemeindeten Orte Hasserode und Nöschenrode und in fünf Ortschaften mit Ortschaftsräten für die ab 1994 eingemeindeten Orte Benzingerode, Minsleben, Reddeber, Schierke und Silstedt.“
Und bei Schierke heißt es: „... ist ein Stadtteil der Stadt Wernigerode im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt.“
Fassen wir also zusammen: Stadtteil = Ortsteil = Ortschaft = Ortsteil = Stadtteil - oder lösen wir das jetzt rheinisch: „Et hätt noch emmer joot jejange. Wat soll dä Kwatsch?"
(Für Nicht-Rheinländer: Wir wissen, es ist nur Murks; was soll also der ganze Blödsinn?) --Wilkinus (Diskussion) 00:24, 16. Aug. 2014 (CEST)
- Die Ortschaft hat einen Ortsbürgermeister für die zugehörigen Ortsteile mit einem Ortschaftsrat und gewählten Vertretern aus den Ortsteilen. Ein "nur Ortsteil" ohne Ortschaft hat keine politische Mitbestimmung.--Ortssucher (Diskussion) 21:25, 23. Apr. 2019 (CEST)