Diskussion:Kloster Uetersen

Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Altkatholik62 in Abschnitt Schreibweise

Kloster Uetersen

Bearbeiten

Hallo Schubbay, erstmal vielen Dank für die sprachliche Korrektur des ursprünglich von mir geschriebenen Klosterartikels. Ich habe doch mehr kleine Fehler darin gehabt als ich dachte. Jetzt zu den Bildern: Ich habe die Bilder in den Artikel so eingefügt, dass das jeweilige Bild neben dem zugehörigen Teilartikel zu sehen ist. Die Zuordnung von Bild zu Text ist dann übersichtlicher als jetzt nach deiner Veränderung. Alle anderen Veränderungen akzeptiere ich, die Bilder habe ich wieder zurückgesetzt. Gruß --Barghaan 18:29, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Enteignung

Bearbeiten

Der Artikel ist historisch-euphemistisch. Denn bei der "Umwandlung" des Klosters handelt es sich ja um eine staatliche Enteignung - das wird mit keinem Wort erwähnt. Anders als bei einer Pfarrkirche, bei der alle Pfarrmitglieder die Konfession wechseln, ist dies bei einem Kloster unerheblich, denn das Kloster "gehört" nicht den Nonnen oder Mönchen, sondern dem Orden. Selbst wenn damals alle Nonnen zur lutherischen Konfession wechselten, wäre das Kloster Eigentum des Zisterzienserordens geblieben. Die Ritterschaft hat nichts anderes getan als es "gestohlen" bzw. das Recht einfach zu seinen Gunsten geändert. Es müßte also eigentlich in dem Artikel heißen: Die Schleswig-Holsteinische Ritterschaft enteignete den Zisterzienserinnenorden und wandelte das Kloster..... (nicht signierter Beitrag von 79.218.126.104 (Diskussion) 19:48, 25. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Schreibweise

Bearbeiten

Für einige Verwirrung sorgte bisher (bei mir jedenfalls) die Schreibweise der beiden Repräsentanten des Klosters: „Probst“ (mit b) und „Priörin“ (mit ö). Beide sind jedoch historisch gewachsen und durch Quellen und in der Fachliteratur belegt. Für die Schreibweise „Probst“ lassen sich gute Gründe anführen, ist dieser doch kein kirchlicher Vorgesetzter (praepositus) der adeligen Stiftsdamen und noch nicht einmal ein Geistlicher, sondern der rechtliche Vertreter (Organ) der Klostergemeinschaft. Zu einem solchen immer schon ein bewährter Mann (vir probatus) von den Stiftsdamen gewählt, und aus dem probatus erklärt sich der „Probst“. Bei der „Priörin“ scheint hingegen eine landschaftliche oder konfessionelle Abgrenzung vorzuliegen. Wie dem auch sei, die Quellenlage ist hier ziemlich eindeutig, deswegen ändere ich jetzt die Schreibweise im Artikel entsprechend. --Altkatholik62 (Diskussion) 23:49, 8. Jul. 2015 (CEST)Beantworten