Diskussion:Kolleg St. Ludwig

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Ju52 in Abschnitt Stand Herbst 2014

Neuer Besitzer

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An eine „Bewegung“ dürfte kaum verkauft worden sein, sondern sicher an eine juristische Person. Grundbuch? Und: Transzendentale Meditation ist vornehmlich eine Meditationsform oder -technik: mit der zwar etliche Organisationen verbunden sind, die aber deshalb nicht ebenfalls „Transzendentale Meditation“ heißen. Sprachlich ist eine „Meditationsform“, die gleichzeitig „Bewegung“ ist, sowieso Unsinn. – Quellenlage scheint eindeutig: Neuer Besitzer ist die Maharishi European Research University (MERU). -- Ju52 austausch | mail | 11:20, 16. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Aber niemand kennt die MERU. TM-Bewegung hingegen ist schon ein geläufiger Begriff, und sagt vorallem das Wesentliche aus. Das es die TM-Bewegung gibt, ist klar: Maharishi selbst nannte sie: "The Movement". TM-Bewegung sollte daher vor der MERU stehen, um die MERU überhaupt einordnen zu können. Es gibt fast unzählige Organisationen die Maharishi Mahesh ins leben gerufen, umbenannt oder auch wieder fallen gelassen hat. TM-Bewegung ist da schon ein guter Überbegriff. Der link zur MERU geht ja auch zur TM Seite. Und der link der Referenz 1(Zeitung für Aachen) ist leider "tot". Wir sollten darauf achten, dass der eigentlich schon sehr gute und lesenswerte Artikel nicht unleserlich wird. --Felmü (Diskussion) 20:36, 8. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

+1 für Felmu --Neun-x (Diskussion) 13:27, 2. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Erneute Abrissgenehmigung durch Meru beantragt

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Die Meru hat (im Februar ?) 2012 erneut eine Genehmigung für den Totalabriss des ehemaligen Klosters beantragt. Die Gemeinde Roerdalen frug darauf am 1.März die Provinz Limburg, den Niederländischen "Reichsdienst für das Kulturelle Erbe" (vom Kultusministerium) und die "Denkmalkommission Roerdalen" um Rat. Die Provinz Limburg sieht keine Basis für einen Erhalt des Monuments, da/wenn es keine Nutzung des Gebäudes gibt. Das Kulturministerium und die Denkmalskommission sind nach wie vor gegen den Abriss, da es bautechnisch keine Notwendigkeit für einen Abriss gibt aber ein "Reichsdenkmal" vernichtet wird, bzw. die Erinnerung an das Kloster und seine Geschichte komplett verloren geht, wenn nicht wenigstens Teile, Grundmauern o. Ähnliches erhalten bleiben. Wörtlich: Die Existenz des Kloosters St.Ludwig würde geleugnet werden. Von Befürwortern und Gegnern das Abrisses sind keine neuen Argumente genannt worden. Quelle: www.st-ludwig.nl --Felmü (Diskussion) 21:29, 23. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Veräußerung und Verfall

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In diesem Abschnitt ist die Formulierung zum Abiss und dem Abrissurteil nicht ganz eindeutig. Etwa 20 Minuten, nachdem das Urteil gesprochen war gegen den Abriss, hat die MERU trotzdem mit dem Abriss begonnen. (Die Bagger etc. standen schon länger bereit) Herr Rieter von der MERU wurde für diese Straftat auch verurteilt. --Felmü (Diskussion) 20:46, 8. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Die Quelle habe ich von www.st-ludwig.nl: http://www.st-ludwig.nl/documenten/chronologie%20st-ludwig.pdf 3mai 2006 wurde von der Meru die Berufung zurückgezogen, wodurch das Urteil des Gerichtes von Roermond vom 22december 2004 definitiv gültig wurde. Ich halte dies jedoch für nebensächlich, es braucht daher nicht im Artikel zu erscheinen. Das gleiche gilt für meine vorigen Anmerkungen in dieser Diskussion: Fakten wie z.B. eine Abrissgenehmigung oder der tatsächliche Abriss (oder das Gegenteil)sollten im Artikel erscheinen. So sind aber meine kurzlebigen Anmerkungen vom 23. September schon wieder überholt. Der gute Artikel sollte nicht schlecht-geschrieben/-ergänzt werden. Vorallem wenn es tatsächlich zum Abriss kommen sollte, wie Sie vermuten, da er dann vielleicht eine wichtige Erinnerung an dieses Niederländische "Reichsmonument" darstellt. --Felmü (Diskussion) 22:25, 1. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Stand Herbst 2014

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Offenbar geht das juristische Hick-Hack seinem Ende zu. Sobald das letzte Wort gesprochen ist, schlage ich Straffung vor, in etwa so (dann mit Quellen): Nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen Eigner, Gemeinde und dem Den Haager Kulturministerium entschied das Roermunder Verwaltungsgericht, dass der Abriss rechtens sei. Eine entsprechende Klage der Abrissgegner wurde abgewiesen. Das Angebot der Eigner, einen Turm, ein Bienenhaus und ein Observatorioum als Erinnerung stehenzulassen, wurde von den Abrissgegnern abgelehnt. Falls jemand hier hinreichend das Niederländische beherrscht, wären dies hilfreiche Quellen. --Ju52 austausch | mail | 16:09, 11. Nov. 2014 (CET)Beantworten