Diskussion:Kollegialorgan für Studienangelegenheiten
Österreichlastig?
BearbeitenHochschulrecht ist (in Deutschland) Ländersache. Der Artikel berücksichtigt die völlig unterschiedliche Bedeutung des Begriffs "Studienkommission" in unterschiedlichen Bundesländern nicht. --[Rw] !? 22:04, 7. Mai 2007 (CEST)
- ich hab aus dem "überarbeiten" ein "österreichlastig" gemacht, das ist nämlich das Problem. Der Artikel beschreibt ausschließlich Österreich (wo übrigens Hochschulrecht Bundessache ist). --Wirthi ÆÐÞ 21:07, 27. Mai 2007 (CEST)
Studienkommissionen und das Universitätsgesetz 2002
BearbeitenEs stimmt nicht ganz, daß es keine STUKOs mehr gibt. Zwar hat der Senat einen Genehmigungsvorbehalt, die inhaltliche Ausarbeitung und Entscheidung muß aber in einer speziellen Kommission des Senats erfolgen (in der Regel "Curriculakommission" oder "Curricularkommission" genannt). Ob es an einer Uni davon mehrere gibt, wie früher die Studienkommissionen, oder nur eine, oder etwa eine pro Fakultät o.ä., ist der Satzung der jeweiligen Universität überlassen. Die Studierenden müssen mit mindestens 25 Prozent der Stimmen vertreten sein (höhere Prozentsätze sind möglich und an manchen Unis auch festgelegt).
Der größte Unterschied zur früheren Rechtslage liegt in einem anderen Bereich, nämlich daß diese Curricularkommissionen keine Behörde mehr sind (vormals: Vorsitzender = studienrechtliche Behörde 1. Instanz, Studienkommission = studienrechtliche Behörde 2. Instanz).
--pep 00:35, 19. Nov. 2009 (CET)
- Dein Kommentar bestärkt mich darin, dass dieser Artikel einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Auch das Lemma passt nicht mehr, im Hinblick auf § 25 Abs. 8 bis 10 UG müsste der Artikel wohl Kollegialorgan für Studienangelegenheiten heißen (natürlich mit Redirects von Studienkommission, Curriculakommission und Curricularkommission). Ein eigener Abschnitt müsste der früheren Rechtslage gewidmet sein.
- Ich werde mich mal am nächsten oder übernächsten Wochenende über diesen Artikel hermachen. Aber wenn Du schneller bist als ich – nur zu! Grüße, --UV 00:48, 19. Nov. 2009 (CET)
- Wär natürlich eine Variante. Oder man läßt die Studienkommission als Lemma und macht einen zweiten Artikel auf (alles kurz und knapp). Ich bin aber eher mit den ÖH-Themen ausgelastet derzeit (und sollt auch noch was für mein Nebenbeistudium erledigen). --pep 09:20, 19. Nov. 2009 (CET)
- Habe den Artikel mal überarbeitet. --UV 23:54, 21. Nov. 2009 (CET)
- Super! --pep 00:00, 22. Nov. 2009 (CET)
Zusammensetzung
BearbeitenEvt. kann man noch darauf eingehen, daß die StV ein Vorschlagsrecht für die Entsendung hat? --pep 23:56, 21. Nov. 2009 (CET)
- Klar, habs jetzt hineingeschrieben. --UV 00:03, 22. Nov. 2009 (CET)
Lemma
BearbeitenZusätzlich sollte wohl noch "Kollegialorgan gemäß § 25 Abs. 8 Z 3" irgendwo erwähnt werden (ein ähnliches Problem hab ich auch bei Benutzer:Peter Putzer/Fakultätsvertretung). --pep 00:00, 22. Nov. 2009 (CET)
Addendum: Hab einen Redirect von STUKO hinzugefügt, die Abkürzung sollte man wohl auch auf geeignete Weise integrieren in die Einleitung. --pep 00:03, 22. Nov. 2009 (CET)
- erl. --UV 00:10, 22. Nov. 2009 (CET)