Diskussion:Kolonialbehörden des Deutschen Reiches

Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Chrischerf in Abschnitt Theoriefindung im Lemma?

Theoriefindung im Lemma?

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Lemma sieht nach OR aus: Keine der dargestellten Institutionen heißt „Kolonialbehörde“ (erst recht nicht der Kanzler) und für den Sammelbegriff gibt es keinen validen Beleg. Könnte genau so gut „Kolonialverwaltung“ oder „Kolonialbürokratie“ heißen. Also, was wäre eine Lösung? @ErinnerMichBot: Bitte erinnere mich am 02.07.2023 an diese Seite.). --MfG, Klaus­Heide (  Diskussion) 08:24, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

@KlausHeide: Vielen Dank für den Hinweis. Das ist in der Tat nicht eindeutig. Im Deutschen Kolonialhandbuch von Rudolf Fitzner von 1901 sind Kolonial-Behörden in Deutschland aufgeführt. Darunter als Erste tatsächlich der Reichskanzler, was mich selbst wundert (siehe hier). In Meyers Großem Konversations-Lexikon von 1907 steht unter Kolonialbehörden, deutsche ein Verweis auf Kolonialamt, Kolonialrat und Kolonialrecht (siehe hier). Auch wenn es möglicherweise keine amtliche Bezeichnung war, scheint zumindest ihre zeitgenössische Verwendung nachweisbar. --Chrischerf (Diskussion) 21:45, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten