Differenzierung zw. Komitialgesandter und Reichstagsgesandter

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Wäre eins der beiden eine Weiterleitung auf des andere (und wenn ja was wäre das Lemma?) oder sollten das zwei separate Un-"Wörterbucheinträge" sein?

Nach meinem Verständnis bezeichnen beide Begriffe dieselbe Personengruppe, wobei beide Begriffe jeweils einen anderen Fokus in Bezug zur Versammlung, der Stellung im HHR, und/oder im jeweiligen Entsendestaat zum Ausdruck bringen. Bitte, kann ein Historiker hier etwas Aufklärung schaffen? --109.45.3.30 21:07, 5. Jan. 2016 (CET)Beantworten