Diskussion:Kommunalwahlrecht (Hessen)
Und wer regiert mich jetzt?
BearbeitenIch hätte gerne gewusst, wie anschließend von den Stimmen auf die Sitze gerechnet wird. Auf der einen Seite wählt man ja die Personen, die Personen haben Stimmen und damit - dachte ich zuerst - legt man die Leute fest, die dann im Parlament sitzen. Allerdings wenn alle nur Listen ankreuzen würde das dazu führen, dass nur eine Partei im Parlament ist - und das ist ja nicht so. Die Sache mit dem Wählen ist gut erklärt, nur vom Zählen alleine hat man noch kein Parlament :-) Mpcube 00:35, 30. Mär 2006 (CEST)
Quellen
BearbeitenDieser Artikel basiert auf dem Werk Kommunalverfassungsrecht Hessen - Kommentare und dem dort enthaltenen Kommentar zum Hessischen Kommunalwahlrecht (KWG) von Gerhard Bennemann und Helmut Schmidt, 1999, ISBN 3-8293-0222-3 - dort: Kommentar zu den §§ 1, 2 und 20a. Die Erlaubnis des Autors zur Veröffentlichung in diesem Umfang unter GNU-Lizenz für freie Dokumentation liegt vor. --ST ○ 05:28, 25. Dez 2005 (CET) |
Lesenswert-Diskussion (abgeschlossen, gescheitert)
Bearbeiten- Deprifry|+D+ 15:22, 26. Mär 2006 (CEST) Pro komplizierte Materie sehr gut erklärt, mit selbst erstellten Bildern die das Ganze ergänzen. --
- 84.167.42.207 23:19, 26. Mär 2006 (CEST) Pro Der Artikel half mir bei einer kleinen Frage zum Wahlsystem (in wie weit Personen/Parteien gewählt werden) sehr weiter. Alle anderen möglichen Fragen, wie Stimmvergabeverfahren, Gültigkeit der Stimmzettel etc. sehe ich auch gedeckt. --
- pro nach endlosem zählen in meinem wahlbezirk gerne ein pro... ein paar sätze zu nervigen rentnern die ewig lang brauchen und den ganzen betrieb aufhalten noch... nie mehr wahlhelfer! --Carroy 23:43, 26. Mär 2006 (CEST)
- contra - viel zu tiefe Gliederung, nicht jeder Absatz braucht eine eigene Überschrift. Hare-Niemeyer fälschlich als "die kleinen Parteien begünstigend" dargestellt (Im H-N-Artikel steht es richtig). Der Fachbegriff Kumulieren wird zu spät erwähnt und verlinkt (wenn es in den Wahlgrundsätzen erwähnt wird, muss es auch der Begriff dort auftreten). Wieso wird beim Kumulieren und Panaschieren auf das Beispiel RLP verwiesen und nicht auf Bayern? Schließlich stammt das Verfahren aus der Süddeutsche Ratsverfasssung und wurde auch in RLP erst später eingeführt. Und warum wird Kumulieren und Panaschieren überhaupt in diesem Artikel so detailliert dargestellt, anstatt die Fachartikel auszubauen? Kumulieren gibt es in zwölf Ländern, soll das jetzt in zwölf Artikeln zum Kommunalwahlrecht in den Ländern so ausführlich dargestellt werden? Der Artikel ist unenzykloädisch, weil er Allgemeines nicht im übergeordneten Artikel ausführt und im speziellen nur nach "oben" verweist. 3/4 des Artikel sind nicht speziell für Hessen, sondern identisch auch in Bayern und anderen Ländern. Also muss das alles aus diesem Artikel raus und in den allgemeinen Artikel eingefügt werden. --h-stt 12:59, 28. Mär 2006 (CEST)
- Ich kenne mich nicht aus, aber ich nehme an, dass die gesetzlichen Regelungen in jedem Land anders sind, da Kommunalwahlrecht Ländersache ist. Das gilt vorallem für die detailsreichen Ausführen zur falschen Stimmabgabe. Wo Hare-Niemayer früher erwähnt werden sollte, weiß ich nicht. Schließlich gibt es in Hessen bei der Direktwahl dieses Verfahren logischerweise nicht. Hinsichtlich Hare-Niemeyer stimmt der Einwand aber. Das ist aber nicht schwer zu korrigieren. --84.167.0.114 23:51, 28. Mär 2006 (CEST)
- Die Grundlagen des Kommunalwahlrecht sind in Hessen und Bayern (da kenne ich mich aus) identisch. In Bayern fehlt allerdings eine detaillierte Regelung für fehlerhafte Stimmabgaben. Würde der Artikel nur diese behanden, weäre das völlig in Ordnung. Aber dieser ganze Artikel ist unenzyklopädisch, weil er Allgemeines in einem speziellen Artikel abhandelt. Und das ist ein Fall für die QS und jedenfalls nicht für KLA. Alle Ausführungen zum Kumulieren und Panaschieren als solchem müssen in die jeweiligen übergeordneten Artikel verschoben werden. Nur eine Kurzzusammenfassung und die landespezifischen Regelungen Hessens dürfen in den Artikel zum hessischen Kommunalwahlrecht. Deshalb ein glasklares contra, von dem ich bitte, es nicht als Einzelstimme zu werten, sondern als so schwerwiegenden Fehler des Artikels, dass die Kandidatur keinesfalls erfolgreich sein kann. --h-stt 12:49, 30. Mär 2006 (CEST)
- Ich hab das tatsächlich durchgelesen! Eine Ungereimtheit finde ich bei Kommunalwahlrecht_(Hessen)#Zu_viele_Bewerberstimmen_in_einem_Wahlvorschlag: die grünen Ziffern am Ende der Namenszeile in Klammer geben die Anzahl gewerteter Stimmen an, und nicht wie es im Text heißt, die wievielte Stimme bei diesem Bewerber gestrichen wurde. -- Und wie soll ich den Artikel bewerten? Ich schlage die Kriterien nach und sehe liebevoll gestaltet, ausführlich und informativ. Ja, das ist er. Aber lesenswert finde ich ihn nicht. Vergangenen Sonntag hatte ich nach Erklärungen für die Sitzzuteilung bei der Landtagswahl in Ba-Wue gesurft. Und irgendwo auf einer Webseite ist mir dabei die sarkastische Feststellung begegnet, wie man sich in einer Runde von Menschen schnell und zuverlässig unbeliebt machen kann: indem man sich über die Feinheiten des Wahlrechts wie die Entstehung von Überhangmandaten, Verteilungsverfahren wie H-N oder d'Hondt, usw. auslässt. Keiner mag es hören, las ich dort. Ob es beim Lesen wohl anders ist? --KaPe, Schwarzwald 01:43, 30. Mär 2006 (CEST)
- ohne Votum. Den Lemmaansatz mit der Klammer halte ich für systematisch falsch. Wir schreiben ja auch nicht Geschichte (Österreich) oder Staatsbibliothek (Bayern). --Sigune 16:18, 1. Apr 2006 (CEST)
Kummulieren und Panaschieren: Häufige Fehler
BearbeitenAus der Arbeit als Wahlvorstand sind mir eine große Zahl von Wahlzetteln aufgefallen, die offenkundig falsch ausgefüllt waren. Ich kenne keine wissenschaftliche Untersuchung über dieses Thema, glaube aber, dass die Erfahrungen in anderen (insb. kleinen) Kommunen ähnlich sind. Ich glaube auch, dass das Thema relevant ist, da ich einmal unterstelle, dass diejenigen die zur Wahl gehen auch wirksam wählen wollen.Karsten11 14:20, 12. Jun 2006 (CEST)
Lesenswert-Kandidatur (Archivierung Kandidatur 08. bis 15. Januar 2008)
BearbeitenChristus SGE 08:36, 8. Jan. 2008 (CET)
Pro Sehr ausführlich, ansprechend bebildert und gut verständlich --Redlinux 17:20, 9. Jan. 2008 (CET)
Pro Schöner informativer Artiekl für Hessen Wählen und darüber hinausPitichinaccio 18:50, 11. Jan. 2008 (CET)
Pro --Vinom 02:17, 12. Jan. 2008 (CET)
Pro--- Der Artikel muss aber noch eine Einleitung bekommen. So wie im moment ist das äußerst dürftig.--Ticketautomat 14:13, 12. Jan. 2008 (CET)
Gancho Kolloquium 11:24, 15. Jan. 2008 (CET)
Kontra bis veto - eine Einleitung und der gesamte inhaltliche Kontext (seit wann in Kraft, geschichtliche Entwicklung, welche Vorbilder/Vorgänger, Einordnung in die Kommunalwahlrechte anderer Bundesländer, Besonderheiten), der einen enzyklopädischen Artikel ausmacht, fehlen. Das Fehlen einer zusammenfassenden Einleitung ist ein absolutes Sperrkriterium für jedwedes Bapperl. Im Moment steht da lediglich ein Satz ohne über die Wortdefinition hinausgehende Information, und falsch geschrieben ist er auch noch. -Gancho nur anschließen. Darüber hinaus bestehen 3/4 des Artikels aus einer Erläuterung des 2001 in Hessen eingeführten Kumulierens und Panaschierens. Das gehört eigentlich in die entsprechenden, bislang sehr knappen Hauptartikel ausgelagert. Statt dessen sollte die Entwicklung des Kommunalwahlrechts in Hessen seit Staatsgründung dargestellt werden: Einfluss der Alliierten, Änderungen wann wie wo warum, etc. Die Einleitung ist nicht nur dürftig, sie stellt meines Erachtens nicht einmal einen korrekten Satz dar (Das Kommunalwahlrecht des Landes Hessen regelt als Landesrecht in verschiedene Rechtsquellen die Wahlen zu den Organen der Kommunen.). --Tusculum 11:35, 15. Jan. 2008 (CET)
Kontra Kann michDecius 11:47, 15. Jan. 2008 (CET)
Kontra - wieder mal so ein Schnellschuss zu einem aktuellen Ereignis. Keine zusammenhängende Darstellung, sondern alle paar Zeilen durch zweifelhafte Zwischenüberschriften zerhackt. Sprachlich wirklich keine Freude. --Noch nicht lesenswert --Cactus26 15:33, 15. Jan. 2008 (CET)
Beispiel 8
BearbeitenIst das Bild beim Beispiel 8 korrekt. Analog zu Beispiel 7 müsste doch die 5. Stimme an Bewerber 302 gehen und erst die 6. Stimme an 303. Am Ergebnis ändert das natürlich nichts, aber es verwirrt mich. Oder liegt der Fehler bei mir?Sprotzel 14:33, 13. Feb. 2011 (CET)
- Die Graphik ist nicht korrekt. Es ist so, wie du sagst, was natürlich die weiteren Zahlen ebenfalls betrifft. Die Matrix müßte so aussehen:
- 301: 04 08 12
- 302: xx 05 09
- 303: 06 10 13
- 304: 07 11 14 --Luchsen 13:03, 27. Mär. 2011 (CEST)
- Ich habe das SVG korrigiert. Wenn die PNGs automatisch erzeugt sind, sollte die Korrektur auch im Artikel erscheinen. --RMeier 18:31, 28. Mär. 2011 (CEST)
Beispiel 1 vs. Beispiel 3
BearbeitenIm 1. Beispiel stimmen Text und Bild nicht überein, da textlich 14 Stimmen genannt werden, beim Durchzählen im Bild komme ich jedoch auf 15 Stimmen. Auch ist die Rede davon, dass eine Stimme (die 15.?) verfällt; wieso? Eine insgesamte Anzahl an Stimmen wird nicht genannt. Im Beispiel 3 sind es aber 15 Stimmen, hier ist die Stimmigkeit nicht gegeben. Die im Text aufgeführte 'Kopfzeile' ist nicht auf der Grafik erkennbar, oder der Text passt erneut nicht zum Bild. Wenn, wie würde sich eine zuviel abgegebene Stimme auswirken? --84.154.84.143 17:27, 8. Mai 2015 (CEST)
Kommunalwahlrecht (Hessen)
BearbeitenLieber "Woelle ffm"
ich habe beim Artikel zum hessischen Kommunalwahlrecht den Link zu "Probewahl: Interaktiver Musterstimmzettel" abgeändert, weil der bestehende Link http://www.probewahl.de/hessen/ inzwischen zur Seite https://www.vote-it.de/?page_id=156hessen/ weitergeleitet wird, auf der zunächst kein interaktiver Musterstimmzettel zu finden ist. Der stattdessen von mir eingefügte Link https://www.wahlinfo.de/probewahl/hessen/ führt dagegen unmittelbar zur Möglichkeit der Probewahl. Die Darstellung der Ergebnisse mag grafisch nicht auf dem aktuellsten Stand sein, ist aber immer noch korrekt und nicht veraltet.
Herzliche Grüße --2003:E3:4F39:2F54:E035:ED27:25F8:14B5 12:36, 24. Feb. 2021 (CET)