Diskussion:Konferenz von Genua
USA / Verzicht auf Reparationen
BearbeitenAus dem letzen Satz im ersten Abschnitt 'Verhandlungen': "... die USA, die selbst auf Reparationen verzichteten..." Dieser Nebensatz ist m.E zumindest irritierend. Er steht am Ende eines Gedankenganges, welcher sich im zweiten Teil des Abschnitts mit den Reparationsforderungen an die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik (RSFSR) befaßt und KÖNNTE so gemeint sein, daß der amerikanische Verzicht sich NUR auf diese Forderungen bezieht. Allerdings läßt der Beginn des Satzes 'Der Ausschluss der Reparationen von den Verhandlungstraktanden...' auch die Interpretation zu, daß es um SÄMTLICHE Reparationsforderungen gehe, also auch um die weiter oben im selben Abschnitt behandelten gegenüber Deutschland. Hier wäre eine eindeutigere Formulierung wünschenswert, weil: Einerseits hatten die USA den Versailler Vertrag 1919 zwar unterzeichnet, jedoch später auch im zweiten Anlauf 1920 nicht ratifiziert und kamen daher nicht in den Genuß der aus diesem Vertrag resultierenden Reparationsleistungen. Andrerseits gab es stattdessen 1921 den Berliner Vertrag, demzufolge Deutschland und die USA eine bilaterale Einigung erzielten, wobei sehr wohl unabhängige Reparationszahlungen an die USA enthalten waren. Diese wurden im Gegensatz zu denjenigen des Versailler Vertrags NICHT im Sommer 1932 gestrichen, sondern endeten erst 1979 (!), natürlich nach einer Unterbrechung im 2. Weltkrieg. mfG TomCat --79.220.174.8 06:14, 27. Mai 2024 (CEST)