Diskussion:Konfessionslosigkeit

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2003:E7:7F2C:8C01:8190:6769:56CE:7304 in Abschnitt konfessionslos vs. konfessionsfrei

Kirchensteuer

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"In Deutschland wird die Konfession von Arbeitnehmern zur Ermittlung der zu erhebenden Kirchensteuer staatlich erfasst."

Ich war noch nie Arbeitnehmer, denke aber, daß genauso wie im Einwohnermeldeamt nur "evangelisch", "römisch-katholisch" und "sonstige/keine" erfaßt wird. Wenn das stimmt, ist der zitierte Satz nicht ganz korrekt, und ein fleißiger, wissender Wikipedianer sollte ihn ändern. Danke! 141.76.1.121 23:38, 13. Jul 2005 (CEST)

Der zit. Satz ist richtig, wenn man das Schwergewicht auf "zur Emittlung der ... Kirchensteuer" legt. Die Konfession oder Religion wird dann und nur dann erfaßt, wenn die jeweilige Kirche oder Religionsgemeinschaft Kirchensteuer erhebt. Welche Religionsgemeinschaften das sind, ergibt sich aus den möglichen Eintragungen in der Lohnsteuerkarte:

ev evangelisch (protestantisch) rk römisch-katholisch ak altkatholisch

Darüber hinaus finden in den einzelnen Bundesländern noch folgende Abkürzungen Verwendung:

lt evangelisch-lutherisch, protestantisch ev-lt oder ev-luth evangelisch-lutherisch fr französich-reformiert fb, fm, fg oder fs freireligiöse Gemeinde ib, iw, is oder isr israelitisch jd oder js jüdisch rf oder ref evangelisch-reformiert rk oder röm.-kath römisch-katholisch un unitarisch-protestantisch

Es gibt aber durchaus auch bspw. ev.-luth. Gemeinden, die nicht der Landeskirche angehören und kein Kirchensteuer erheben. Da steht wird dann eben keine Konfession registriert. Daher kann man auch die das Fehlen eines Konfessionsmerkmals bei Arbeitnehmer nicht stets mit "konfessionslos" gleichsetzen. --CatoCensorius 21:20, 24. Sep 2005 (CEST)

Quelle für islamische und jüdische Konfession

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Mittlerweile spricht man auch von "islamischer" oder "jüdischer Konfession"

Moin! - Die Quelle zu diesem Satz würden mich brennend interessieren! - Sonst würde ich ihn eher wieder löschen wollen... Gruß! --sputnik 00:36, 12. Aug 2005 (CEST)

Atheisten nicht gleich Konfessionslose

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Kofessionslose sind keine Atheisten, jedenfalls nicht alle. Leider werden immer noch Nichtchristen als Atheisten dargestellt. Der Atheist leugnet eine Gottheit und der Konfessionslose ist nicht Mitglied einer Reliogionsgemeinschaft. Zudem sollte man bedenken daß eine unsbestimmte Anzahl der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft nicht an Gott glauben dürften. Dies wäre als wichtiger Bezugspukt für Statistiken zu beachten.

P. Mevius 08.10.2007

Anzahl der Kofessionslosen in Deutschland

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"1970 wurde die Zahl von 6,4 % Konfessionslosen in Deutschland ermittelt (Quelle: epd)" - Diese Angabe bezieht sich auf das damalige Bundesgebiet. (Siehe u.a. "http://fowid.de/fileadmin/datenarchiv/Religionszugehoerigkeit_Bevoelkerung__1950-2005.pdf"). Aus diesem Grund wurde der genannte Satz in "1970 wurde die Zahl von 6,4 % Konfessionslosen in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt (Quelle: epd)" geändert.

Statistik ist eine Milchmädchenrechnung

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Jahr evang.Christen in % kath. Christen in % Konfessionslose in %
1970 49,0 44,6 6,4
1980 42,3 43,3 14,4
1989 40,1 42,7 17,2
1990 36,9 35,4 21,7
2000 32,3 32,2 35,5
2005 30,8 31,0 38,2

Habe die Statistik-Tabelle hierher verschoben, weil nicht ersichtlich ist, auf welche Zahl sich die Prozentzahlen beziehen. Auf die Gesdamtbevölkerung? Dann gäbe es in unserem Land keine NAKs, keine Zeugen Jehovas, keine Moslems, Buddhisten etc !!! Hier hat jemand eine Milchmädchenrechnung aufgemacht; zählt man die Prozentzahlen zusammen, so kommt man nämlich immer auf 100%. "Andersgläubige" fallen somit unter den Tisch. Also bitte ändern oder löschen! mfg,Gregor Helms 23:29, 31. Jan. 2008 (CET)Beantworten

„Unkenntnis der Etymologie“

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Laut dem Artikel Religion selbst ist die Etymologie des Begriffes nicht sicher geklärt. Ob das stimmt, weiß ich natürlich nicht, aber es ist inkonsistent, hier die ursprüngliche Bedeutung als Regelbefolgung anzugeben. --FAR 13:31, 3. Apr. 2008 (CEST)Beantworten


"In Unkenntnis der Etymologie des Wortes Religion halten einige diese Verwendung jedoch für „nicht immer zutreffend“, da es Menschen gebe, die keiner Glaubensgemeinschaft angehörten, die aber dennoch religiös seien."

Die Wortherkunft spielt doch keine Rolle - entscheidend ist die heutige Verwendung des Begriffes Religion. Heute wird (in diesem Zusammenhang!) klar zwischen Religion - mit Bedeutung einer Art Ideologie - und Konfession - mit Bedeutung einer Institution - unterschieden. --Chrugel ¿↔? 12:57, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Formulierung neutralisiert. Die Haltung von Menschen hat mit der Kenntnis der Etymologie eines Wortes nichts zu tun. Linguistisch gesehen können zwei Worte nicht dieselbe Semantik haben. Der Abschnitt braucht aber noch mehr inhaltliche Überarbeitung. Genauer abzugrenzen wären die Begriffe Religion, Konfession und Kirche.

  • Statistisch werden Einwohner als konfessionslos erfasst, wenn sie formell aus einer Kirche ausgetreten sind. Kirche und Religion sind selbstverständlich nicht deckungsgleich.

konfessionslos vs. konfessionsfrei

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M.E. ist der Artikel bereits in der Benennung Konfessionslosigkeit wertend, wenn im Text nicht darauf hingewiesen wird, dass der Begriff Konfessionsfreiheit mittlerweile recht weit verbreitet ist; viele Menschen ziehen es vor sich konfessionsfrei zu nennen, u.a. mit der Begründung, dass die Endsilbe -los den Mangel an (das Fehlen von) etwas bedeutet. (vgl. arbeitslos, mittellos, geistlos, kraftlos, ...), sh. auch. Ich bitte um Abhilfe. --Hagar66 21:26, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Es mag Menschen geben, die das so sehen, aber k.-los ist sicher der gebraeuchlichere Begriff und muss deswegen hier behandelt werden. Abgesehen davon ist Deine Argumentation nicht schluessig: Die Endsilbe -los zeigt einen Mangel an, ein Mangel ist aber keinesfalls pauschal negativ zu sehen: gewaltloser, zwanglos, ... 88.152.4.45 09:16, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Bitte genau lesen! Es ist nicht meine Begründung. --Hagar66 07:49, 10. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe eine entsprechende Passage in den Artikel eingefügt. Es ist zwar sicher so, dass "konfessionslos" überwiegt, aber "konfessionsfrei" ist zunehmend verbreitet mit hunderttausenden Google-Treffern sowie zahlreichen Diskussionen zum Begriff in der humanistischen Community. 92.225.184.1 22:34, 28. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Bei der Wortsuche im Duden wurde ich bei er Eingabe des Suchbegriffs "konfessionsfrei" auf das Wort "konfessionslos" automatisch weitergeleitet. Die deutsche Sprache ist jedoch eine lebendige Sprache, die ständig neue Wörter und Begriffe in den Sprachgebrauch aufnimmt. Wenn die Giordanostiftung zwischen konfessionsfrei und konfessionslos unterscheidet, ist das sachlich begründet und die Aufnahme dieses Worts in den Sprachgebrauch eine legitime Wortschöpfung. Immerhin gehören zu ihr ein beachtlichen Teil der deutschsprachigen Religionsfreien, zu denen nicht nur Atheisten zählen. Geht man davon aus, dass auf Grund der Verfassungen beider Länder Religion Privatsache ist, ist darauf hinzuweisen, dass es alle jene diffamiert und in ihrem Recht auf Selbstbestimmung und ihr Recht, dadurch schmälert und negiert, dass man sie als religionslos bezeichnet. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass das Wort und der Begriff „Religion“ weltweit in verschiedener Weise interpretiert wird.Kath Erich (Diskussion) 17:24, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Konfession ist ein nicht aus sich selbst heraus verständliches Fremdwort. Statt dessen das Wort "Glaube" oder "Gläubige" zu verwenden, wäre jedoch auch problematisch, denn ob ein Mensch wirklich glaubt, kann man nicht beweisen bzw. nicht überprüfen. Passend und treffend wäre aber wohl, von "Bekenntnis" zu sprechen. Beim Wort "konfessionslos" schwingt (unterschwellig) ein Vorwurf mit, als ob ein Außenseiter wäre und als ob man sich für das vermeintliche "Fehlen" einer Konfession rechtfertigen oder entschuldigen müßte. "Bekenntnisfrei" wäre neutraler und sachlicher.--2003:E7:7F2C:8C01:8190:6769:56CE:7304 05:18, 5. Feb. 2020 (CET)Beantworten

Warum nur Konfessionslosigkeit in Deutschland?

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Warum befasst sich der Artikel nur mit der Konfessionslosigkeit in Deutschland?--80.141.215.191 18:50, 19. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Definition

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Was mir noch Kopfzerbrechen macht: "Konfession" bedeutet laut unserem Artikel "Untergruppe innerhalb einer Religion (ursprünglich nur der christlichen), die sich in Lehre, Organisation oder Praxis von anderen Untergruppen unterscheidet" -- bzw. "Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft". Wenn nun jemand "keiner Konfession angehört", dann kann das doch viererlei heißen:

  1. Er ist nicht religiös und gehört somit auch keiner Religionsgemeinschaft an
  2. Er ist religiös, aber gehört keiner Religionsgemeinschaft an
  3. Er ist religiös und gehört einer nichtchristlichen Religionsgemeinschaft an
  4. Er ist Christ, aber gehört keiner christlichen Religionsgemeinschaft an

Korrekt? Aber noch komplizierter wird es nun dadurch, dass in der Praxis der Begriff "konfessionslos" heute im deutschen Sprachraum vorrangig auf die Fälle 1 und 2 angewandt wird -- während das englische undenominational und non-denominational offenbar vor allem auf den Fall 4 angewandt wird. --Neitram 09:49, 29. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

In Deutschland geben Arbeitnehmer muslimischen Glaubens gegenüber dem Personalbüro des Arbeitgebers häufig an, "konfessionslos" zu sein, obwohl sie natürlich keine Atheisten sind. Auch Unternehmer und Selbständige muslimischen Glaubens geben gegenüber den Finanzämtern häufig an, angeblich "konfessionslos" zu sein. Die über die Arbeitgeber oder über die Finanzämter erhobenen Daten zur Konfessionslosigkeit sind also zumindest teiweise fragwürdig. Bei den in Statistiken gezählten vermeintlichen "Konfessionslosen" dürfte es sich also zu einem Teil (wie groß dieser auch immer sein mag) durchaus um Gläubige handeln. Jedenfalls bilden die Statistiken wohl nicht die exakte Realität ab.--87.155.34.55 04:49, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Konfessionslosigkeit mit oder ohne Religion

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In Unkenntnis der Etymologie des Wortes Religion halten einige diese Verwendung jedoch für „nicht immer zutreffend“, da es Menschen gebe, die keiner Glaubensgemeinschaft angehörten, die aber dennoch religiös seien. (Diese sähen sich selbst als konfessionslos oder überkonfessionell, nicht aber als „religionslos“ an)

Ich erkenne beim besten Willen nicht, was an diesem Einwand falsch sein soll. Entscheidend ist ja nicht die Herkunft, sondern die heutige und international anerkannte Bedeutung des Wortes Religion als "praktizierter Glaube". Wenn einer Gott verehrt und nach eigenem Verständnis dessen Gebote befolgt, ohne indes einer Kirche anzugehören, ist er zwar konfessionslos, aber dennoch religiös.-- 80.141.154.125 20:04, 22. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Dieser Satz ist ein Überbleibsel aus einer früheren Version des Artikels, und bezieht sich auf eine Gleichsetzung der Begriffe "konfessionslos" und "religionslos", die früher in der Einleitung stand, aber am 4.8.2011 entfernt wurde. So macht der Satz keinen rechten Sinn, da stimme ich zu. --Neitram 08:46, 23. Sep. 2011 (CEST)Beantworten
Da spielen unterschwellig Begriffe wie Gottgläubig eine Rolle, sprich als Nazi / völkischer Unitarier wünschte man eine noch religiöse Identifikationsformel jenseits der Kirchen, passte auch der französischen Besatzungsmacht noch gut in den Kram und wirkt grad wo es bräunlich-konfessionsfrei zugeht bis heute nach. Serten DiskTebbiskala : Admintest 00:54, 25. Feb. 2014 (CET)Beantworten

konfessionsfrei

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Mehr als 200 Hits in GoogleBooks. GEEZERnil nisi bene 00:51, 22. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Bei der letzten derartigen Suche haben sich nur "einschlägige" Hits ergeben. Wenn das Wort hier in der Einleitung genannt und fett gesetzt wird, hätte ich gern eine reputable Quellenangabe und erlaube mir, bis dahin zu enfernen.--Turris Davidica 19:59, 22. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Der Begriff K-Freiheit ist ungenau: Er bezeichnet im historischen Kontext z.B. die freie Wahl des Bekenntnisses: Analog: Gewissensfreiheit. Nachdem Duden den Begriff nicht kennt, er also im aktuellen Gebrauch bis auf einzelne Websites unüblich zu sein scheint, plädiere ich vorerst für eine Beibehaltung des jetzigen Zustands. --Usquam Disk. 11:46, 17. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
+1, auf Google Books finden sich auch Belege für das Wort "Konfessionsfreiheit", die es anscheinend in einer anderen Bedeutung verwenden, für "die Freiheit, einer Konfession seiner Wahl anzugehören". Zum Beispiel hier, bezogen auf die Schweiz (1908). Also analog zum Begriff Religionsfreiheit, der auch beide Bedeutungen trägt. Vielleicht sollten wir diese zweite Bedeutung auf wikt:Konfessionsfreiheit hinzufügen und hier im Artikel auch darauf hinweisen, dass das Nomen "Konfessionsfreiheit" nicht nur die eine, sondern zwei Bedeutungen hat. (Das Adjektiv "konfessionsfrei" hingegen wird vermutlich fast nur in der Bedeutung "konfessionslos" gebraucht.) --Neitram  13:41, 25. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Bekenntnisfrei

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Das ist ein imho synomymer Fachausdruck bei der Schulpolitik, imho sollte der hier noch erklärt und verlinkt werden. Ich bin mir aber nicht sicher ob das mit den WP Richtlinien (ein Artikel/ ein begriff) passt und bitte um Rückmeldung. Grüße Serten DiskTebbiskala : Admintest 19:20, 26. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Österreich

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Hallo Se90, ich habe mich bemüht die aktuelle Situation Konfessionsloser im entsprechenden Artikel, wie oben gewünscht auch für Österreich zu beschreiben. Ich denke es wäre daher sinnvoller, den Abschnitt auch inhaltlich zu ergänzen, anstatt mutwillig sämtliche - auch gut belegte - Punkte zu eliminieren. Danke.--Mkalten (Diskussion) 09:24, 8. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ich bin selbst konfessionslos und kann deinen Standpunkt natürlich nachvollziehen, aber persönliche Interpretationen wie "die Durchsetzung der Rechte Konfessionsloser gestaltet sich ausgesprochen schwierig" haben in einer Enzyklopädie nun einmal keinen Platz. Das steht so nicht im Beleg, formuliere es bitte anders. Auch der letzte Satz des Abschnitts und der Beleg sind, gelinde gesagt, problematisch.--Se90 (Diskussion) 09:48, 8. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ich sehe das in diesem Zusammenhang umgekehrt: Die beiden Sätze sind keine Interpretation der Quellen, sondern beschreiben die rechtliche Situation Konfessionsloser anhand von zwei Beispielen.--Mkalten (Diskussion) 09:53, 8. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ich möchte daher anregen, die entsprechenden Abschnitte, die ja auch wichtige Links enthalten nicht einfach zu löschen, sondern korrekt darzustellen, falls meine "Interpretation" nicht zutreffen sollte.--Mkalten (Diskussion) 09:57, 8. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Die rechtliche Position wird eben nicht beschrieben, der VfGH hat auch nichts entschieden, wie du fälschlicherweise im Artikel geschrieben hast. Er lehnte die Behandlung der Beschwerde ab. Rechtsverletzung ist kein Faktum, sondern ein Vorwurf der Initiative "Religion ist Privatsache", den du übernimmst. Die korrekte Darstellung von Fakten, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte. Außerdem sollen sich Wikipedia-Artikel nur auf zuverlässige, glaubwürdige und möglichst neutrale Publikationen stützen. Das ist bei der Internetseite einer Interessenvertretung wie der Initiative "Religion ist Privatsache" leider nicht der Fall.--Se90 (Diskussion) 10:46, 8. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Das Problem ist hier, zb. auch bei den aktuellen Zahlen zu den Konfessionslosen, dass die Datenlage von offizieller Seite schwer erfassbar ist, und die konkreten Themen eben nur von den genannten Organisationen behandelt werden. Da ich die Zusammenhänge des nun gelöschten Falles trotzdem wichtig erachte, möchte ich dich bitten diese halt entsprechend - neutral - darzustellen, anstatt den durchaus relevanten Beitrag bloß zu entfernen.--Mkalten (Diskussion) 10:54, 8. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Ok., aber dann solltest du bei der Schätzung auch die Quelle im Fließtext angeben. Einfach nur "Statistik 2014" im EN ist zu wenig und lässt zudem eine offizielle Zahl vermuten. Die Sache mit den nicht verbotenen Kirchenliedern [1] und [2] halte ich für irrelevant. Der VfGH hat die Behandlung der Beschwerde an den VwGH abgetreten, es liegt keine "jüngste Entscheidung" vor, die die "Durchsetzung der Rechte Konfessionsloser" schwierig gestaltet, wie es im Artikel stand. Die Feststellung "mangelhafte Trennung von Kirche und Staat" im letzten Satz ist ebenfalls nicht reputabel belegt. Mit dem von dir verwendeten Beleg kannst du bestenfalls schreiben, dass dieser Vorwurf von XY erhoben wird. --Se90 (Diskussion) 14:06, 8. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Kategorien

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Guten Tag, die aktuellen Kategorien Christentum nach Konfession, Säkularer Humanismus, Atheismus halte ich für unpassend. Konfessionsfreiheit wäre meiner Meinung nach eher die passende Überkategorie für die letzteren beiden. Was mit der ersten geschehen soll bzw. was die hier verloren hat, ist mir nicht klar. --Merkið (Diskussion) 16:20, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Aus meiner Sicht ist die erste Kat schlicht falsch und daher entbehrlich, eine Kategorie "Konfessionsfreiheit" würde ich unterstützen. --MumpitzMoritz (Diskussion) 17:17, 12. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Habe ich dann gestern ja auch eigenmächtig erstellt. --Merkið (Diskussion) 17:24, 12. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Diese beiden Sätze: "In der jüngsten Vergangenheit kam es zu einer Neuformierung eines Religionsverfassungsrechts auf europäischer Ebene.[11] International wie im europäischen Rahmen wird eine wieder zunehmende Bedeutung und Neuformierung von Religion(en) in einer postsäkularen Gesellschaft konstatiert." sind sehr verklauselt und ohne den (dem Autor sicherlich bekannten) Kontext ziemlich unklar und die Aussagen könnten weitere Ausarbeitung vertragen.

"o.B."

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Die Abkürzung "o.B." kenne ich bislang nur aus dem Arztbrief ("ohne Befund") oder von Tampons.
Gibt es irgendwelche Belege dafür, dass diese Abkürzung irgendwo gebraucht wird? Auf der Lohnsteuerkarte steht sie bei Konfessionslosen jedenfalls nicht (da steht "vd").
Googeln führt nicht weiter, da Google offenbar selbst mit Anführungszeichen nicht zwischen "o.B." und "ob" unterscheiden kann. --84.190.88.33 23:13, 12. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Der Duden listet es jedenfalls auf. Daneben gibt es übrigens auch die Abkürzung "o.r.B." für "ohne religiöses Bekenntnis". --Neitram  11:33, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Leider sagt der Duden-Link nichts über die tatsächliche Gebräuchlichkeit dieser Abkürzung. Ich würde "vd" für sehr viel gebräuchlicher halten (was allerdings genaugenommen natürlich nicht ganz dasselbe ist).
Die Auflistung in dem Link wäre jedenfalls ein gutes Argument für mein Plädoyer für eine BKL. :-) --84.190.88.183 23:47, 13. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Zur tatsächlichen Gebräuchlichkeit der Abkürzung "o.B." für "ohne Bekenntnis" könnten wir vielleicht auf der WP:Auskunft fragen. --Neitram  12:57, 16. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Großbritannien

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Nur 16 % der Briten sind in der Anglikanischen Kirche? Das kann nicht sein, das spürt man bei jeder Großbritannienreise. Da stimmt was mit der Quelle nicht. --JuTe CLZ (Diskussion) 21:55, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Großbritannien mag aufgrund seiner Geschichte durchaus Anglikanisch geprägt sein, aktuelle offizielle Erhebungen zeigen allerdings einen massiven Rückgang der Mitgliederzahlen in den letzten Jahrzehnten. Bitte überprüfen Sie die entsprechenden Angaben, eine subjektive Einschätzung ist nicht das Maß aller Dinge. --Mkalten (Diskussion) 22:05, 20. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Niederlande

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In den früher sehr frommen Niederlanden ist inzwischen die Mehrheit der Bevölkerung konfessionslos. Siehe dazu etwa: https://de.wikipedia.org/wiki/Niederlande#Religion--2003:E7:7BD6:4501:28B9:60A8:5D8A:AE57 23:41, 7. Nov. 2018 (CET)Beantworten


Registrierung als Konfessionsloser

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Im westlichen und mittleren Europa gibt es seit dem 19. Jahrhundert die Möglichkeit, als Konfessionsloser registriert zu sein. Dieser Sastz ist falsch und nicht belegt. In Österreich z. B. gibt es keine Möglichkeit, sich als Konfessionsloser regietrieren zu lassen. Gehört Österreich nicht zum "westlichen und mittleren Europa? Kath Erich (Diskussion) 20:27, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

In Österreich wurde der Status der Konfessionslosigkeit und die damit verbundene Möglichkeit eines Kirchenaustritts mit dem Interkonfessionellen Gesetz von 1868 eingeführt. Ein Kirchenaustritt ist seit 1847 in Deutschland möglich. --Mkalten (Diskussion) 20:33, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich möchte vorschlagen, hier nicht sinnlos hin- und her zu löschen, sondern den Artikel sinnvoll zu ergänzen, falls Ihnen gewisse Formulierungen nicht "gefallen" sollten.--Mkalten (Diskussion) 20:37, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Wie soll ich das, wenn Sie einen Satz ohne Quellenangabe in den Raum stellen, der generell das Bestehen einer Registrierung als Konfessionsloser im westlichen und mittleren Europas behauptet. In Österreich jedenfalls gibt es die Möglichkeit nicht. Kath Erich (Diskussion) 20:45, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Machen Sie sich doch die Mühe und lesen die aktuelle Fassung zum Status der Konfessionslosigkeit, mit den entsprechenden Quellenangaben zb. zum interkonfessionellen Gesetz von 1868 im weiteren Text. Mit diesem Gesetz wurde die Konfessionslosigkeit eingeführt, unter anderem auch um die zuvor unerlaubte interkonfessionelle Eheschliessungen zw. Christen und Juden zu ermöglichen.--Mkalten (Diskussion) 20:55, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich vermute, dass Sie von einer für Deutschland geltenden Norm sprechen. Nur bin ich ein Österreicher und nicht damit einverstanden, dass Sie eine Formulierung wählen, die einen vollständig faslschen Sachverhalt zum Ausdruck bringen. Geltendes Recht ist, dass es jedenfalls in Österreich keine Möglichkeit gibt, sich als konfessionslos zu registrieren. Vielleicht verwechseln Sie aber eine Registrierung mit der Erklärung des Kirchenaustritts. Sollten Sie dazu weitere Informationen benötigen, bin ich gerne bereit, Ihnen gerne weiterzuhelfen.Kath Erich (Diskussion) 21:17, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Die aktuelle von Ihnen mehrmals gelöschte und völlig korrekte Formulierung lautet jedoch: "Im westlichen und mittleren Europa wurde der Status der Konfessionslosigkeit im 19. Jahrhundert in das Rechtssystem eingeführt."--Mkalten (Diskussion) 21:25, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Zur rechtlichen Situation in Österreich, möchte ich neben dem bereits erwähnten Gesetz von 1868 welches den Status der Konfessionslosigkeit im 19. Jahrhundert erklärt, auch noch das aktuelle Meldegesetz erwähnen, bei dem die Religionszugehörigkeit bzw. auch die Konfessionslosigkeit (üblicherweise durch die Formulierung o.B. - Ohne Bekenntnis) angegeben werden kann. Eine derartige Registrierung im Melderegister war vor 1868 jedoch ohne die Existenz dieses Personenstatus gar nicht möglich.--Mkalten (Diskussion) 21:39, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Hinweise zum Verbesserungsantrag

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Dem Bearbeiter des für Österreich geposteten Textes fehlen offenkundig die notwendigen Grundkenntnisse des österreichischen Rechts. Dadurch beharrt er auf einer rechtswidrigen Variante.Kath Erich (Diskussion) 09:18, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich bin selbst Österreicher, und habe bereits im oben stehenden Diskussionbereich auf spezifisch österr. Aspekte hingewiesen. Der betreffende Abschnitt behandelt die Unterscheidung von Konfessionslosigkeit und Religionslosigkeit. Die von Ihnen ursprünglich eingeführten Verweise zur österr. Verfassung sind in diesem Zusammenhang sehr hilfreich, die weiteren Details zur Religionsfreiheit schweifen jedoch von Thema ab.--Mkalten (Diskussion) 09:25, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Was ist nun für die nicht anerkannten Religionen geltendes Recht? Das alleine zählt. Kath Erich (Diskussion) 09:36, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Dass diese als Konfessionslos gelten, dies jedoch das Recht auf Religionsausübung nicht beeinträchtigt.--Mkalten (Diskussion) 09:43, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Und was hat Artikel 63 Staatsvertrag für eine Bedeutung? Ist er keine Verfassungsbestimmung, die ihre Auswirkungen auch auf Art. 16 Staatsgrundgesetz hat? Liegt nicht der Gedanke nahe, dass sein Wortlaut mit dem ursprünglichen Artikel 16 Stasatsgrundgesetz nicht vereinbatr ist? Sie müssen mit meinen Formulierungsvorschlägen nicht einverstanden sein. Dann versuchenb Sie selbst, diese neue Rechtslage korrekt zu formulierenKath Erich (Diskussion) 10:14, 23. Jan. 2017 (CET).Beantworten

Wie gesagt, machen Sie sich die Mühe den Artikel im Gesamtkontext zu lesen, vor allem auch den die nicht anerkannten Religionsgemeinschaften betreffenden Durchführungserlass im Abschnitt "Begriff". Mitglieder nicht anerkannter Religionen haben zwar ein Recht zur Religionsausübung, jedoch nicht die erweiterten Rechte der anerkannten Religionsgemeinschaften, wie zB. Durchführung des Religionsunterrichts an Schulen. Diese Details gehen aber im Zusammenhang mit diesem Artikel ohnehin zu weit und sollten an den entsprechenden anderen Stellen auf Wikipedia erläutert werden. Im Betreffenden Abschnitt wird der Unterschied zwischen Religionslos und Konfessionslos ausreichend anhand der entsprechenden Rechtsgrundlage erläutert.--Mkalten (Diskussion) 10:23, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Für mich ist, jedenfalls vorderhand, nur eine einzige Frage relevant, die da lautet: Welche österreichische Rechtslage ergibt sich aus dem Staastsgrundgesetz in Verbindung mit Artikel 63 Abs, 2 Staatsvertrag von St. Germain? Das kann doch nicht so schwer sein, zumal ich sie ohnedies bedreits ausformuliert habe. Kath Erich (Diskussion) 11:44, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ich denke wir sollten uns an der angegebenen geltenden Interpretation des Ministeriums orientieren, die klar auf die hier relevante Fragestellung eingeht.--Mkalten (Diskussion) 12:02, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Wie ahnungslos sind Sie doch! Trotzdem haben Sie meine Formulierung verworfen und durch eine völlig falsche ersetzt. Ich bin nicht bereit, mit Ihnen über allerlei zu diskutieren. Wenn Sie schon meine Formulierung verworfen haben, haben Sie auch die Pflicht, eine bessere zu erstellen. Sie können das nicht? Das wäre wohl für Sie sehr blamabel. Darum noch einmal: Wie ist die derzeitige Rechtslage?Kath Erich (Diskussion) 12:11, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Sie sollten sich vielleicht auf die reichlich belegte Faktenlage konzentrieren, und vielleicht auch noch einmal genau die oben stehende Diskussion zum Thema 18/19 durchlesen, anstatt hier persönliche Befindlichkeiten auszubreiten.--Mkalten (Diskussion) 12:18, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Die Rechtslage ist sonnenklar. Sie bestreiten das? Dann lesen sie die einschlägigen Kommentare zum B-VG. Meine persönliche Befindlichkeit ist gestört, weil Ihre mangelhaften rechtlichen Grundkenntnisse ständig einer sachlichen Abhandlung entgegenstehen. Für mich bedeutet das einen unangemessenen Arbeitsaufwand. Wer über rechtliche Angelegenheitgen befindet, sollte das nötige Fachwissen haben. Das haben Sie offenkundig nicht.Kath Erich (Diskussion) 12:33, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Vielleicht sollten Sie der Einfachheit halber erläutern, wo denn nun genau ihr Problem mit dem aktuellen Text und den darin angegebenen Quellen im Zusammenhang mit der Fragestellung zur Konfessionslosigkeit/Religionslosigkeit besteht?--Mkalten (Diskussion) 12:37, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Warum? Um das Tor zu weiteren fruchtlosen Diskussionen zu öffenen. Obwohl Sie für die Lösung der Sachfrage offenkundig inkompetent sind, verwerfen Sie alle meine Bemühungen, zu einer sachlich richtigen Lösung zu kommen. Klären Sie die Rechtgsfrage, dann können wir weitersprechen. Als Alternative gäbe es die Möglichkeit, dass Sie sich nicht weiterhin störend einmischen. Oder soll icheine Löschdisskussion vom Zaun brechen?Kath Erich (Diskussion) 12:49, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Gut, ich stelle fest, dass Sie an einer inhaltlichen Diskussion nicht interessiert sind und lediglich persönliche Untergriffe wie etwa "inkompetent" bevorzugen. Aus diesem Grund kann ich Ihre Beiträge leider nicht weiter kommentieren.--Mkalten (Diskussion) 13:08, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Wird mein Beitrag wieder verworfen, oder kann ich die Makierung entfernen?Kath Erich (Diskussion) 21:51, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Nun ja ... Es ist zwar offensichtlich sinnlos mit ihnen zu diskutieren: Aber mich würde doch brennend interessieren, warum Sie 1) den im Zusammenhang mit der Konfessionlosigkeit relevanten Verweis auf die Verfassungbestimmung zum verbotenen Religionszwang entfernen und wie 2) Ihrer Rechtsauslegung nach wiederum die Gewissensfreiheit tatsächlich religionsloser Konfessionloser nach ihrer zitierten Verfassungsbestimmung zu bewerten ist und 3) was ihre aktuelle Version denn nun eigentlich inhaltlich von der von mir verfassten unterscheidet (abgesehen von ihrer bereits erwähnten Löschung des Verweises auf die "Freiheit von Religion")--Mkalten (Diskussion) 22:46, 23. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Zur Information: Ich habe derzeit Schwierigkeiten, die Versionsgeschichte des Artikels aufzurufen. Ich komme immer wieder in die Versionsgeschichtge der Diskussionsseite. Bitte um Verständnis, wenn ich Ihre Fragen nicht korrekt beantworte. Weisen Sie mich im Falle des Falles bitte darauf hin.

ad 1) Artikel 14 StGG Satz 1 wurde im Wortlaut des Gesetzes angeführt. Satz 2 bezieht sich auf die bürgerlichen und politischen Rechte, Satz 3 auf die Teilnahmean kirchlichen Handlungen. Selbstverständlich könnte er auch durch den Satz: Das österreichische Staatsgrundgesetz gewährleistet in Artikel 14 jeder natürlichen Person die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Explizit wird an dieser Stelle auch jeder Zwang zur Religionsausübung ausgeschlossen.ersetzt werden. Ich bitte um einen konkreten Vorschlag.

genau, bitte fügen Sie den entsprechenden Verweis zum Artikel 14 wieder in dieser Form ein--Mkalten (Diskussion) 00:49, 24. Jan. 2017 (CET)Beantworten

ad 2) Gewissensfreiheit ist Gewissensfreiheit. Sie umfasst natürlich auch das Recht "echter" Religionsloser. Meines Erachtens wird es deren Aufgabe sein, sich durch Lobbying oder Beitritt zu einem Verein zusammenzuschließen. Nur sokönnen sie sich artikulieren.

dies trifft ebenso auf die von Ihnen in der oben geführten Diskussion so vehement angeführten Konfessionlosen die sich als Teil einer nicht anerkannten Religionsgemeinschaft betrachten zu. Diese sind meistens individuell religiös, oder so wie viele religionslose Konfessionsfreie in diversen Vereinen organisiert. Nach ihrer Interpretation könnte man nach dem Artikel 14 auch argumentierten, dass es rechtswidrig sei, Religionslose pauschal als religiöse Konfessionslose zu verstehen. Nachdem es in betreffenden Abschnitt jedoch genau um die Differenzierung religionsloser und religiöser Konfessionloser geht, sollten Sie eben genau diese Differnzierung herausarbeiten, und sich nicht allein auf den Aspekt der freien Religionsausübung versteifen, die ja auch völlig unbestritten ist.--Mkalten (Diskussion) 00:49, 24. Jan. 2017 (CET)Beantworten

ad 3) Die alleinige Geltung des Textes des Staatsvertrags von St. Germain. Durch ihn haben Personen und nicht wie in Artikel 15 Institutionen das Recht auf freie Religionsausübung. Kath Erich (Diskussion) 00:31, 24. Jan. 2017 (CET)Beantworten

es wäre einfach gewesen den bestehenden Text um dieses Detail zu korrigieren, anstatt hier einen Glaubenskrieg zu führen. Das gleiche gilt übrigens für die von Ihnen mehrmals entfernte - und längst korrekt formulierte Einleitung.--Mkalten (Diskussion) 00:49, 24. Jan. 2017 (CET)Beantworten

G1 hat eine Variante veröffentlicht, welche die Rechtslage klar darstellt. Deswegen habe ich die Markierung entfernt. Der Nachteil seiner Variante ist, dass sie auf das Problem Gottlos und Konfessionslos nicht eingeht. Trotzdem stellt sie eine saubere Lösung dar. Es steht ihnen jedoch frei, entsprechende Ergänzungen hinzuzufügen.Kath Erich (Diskussion) 12:15, 24. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Was würden Sie dazu sagen, wenn ich der von G1 geposteten Version den Satz: Weitere Details siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Konfessionslosigkeit#.C3.96sterreich anfüge und den Abschnitt Österreich neu bearbeite? Dabei könnten Ihre Anliegen berücksichtigt werden. Wollen Sie Details über mich und meine Einstllungen haben, könnte ich Ihnen über eine private Mitteilung Näheres bekanntgeben.Kath Erich (Diskussion) 15:32, 24. Jan. 2017 (CET

Ich denke das ist nicht notwendig.--Mkalten (Diskussion) 15:50, 24. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Statistik von www.konfessionsfrei.at

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Da mehrmals hin- und herrevertiert wurde, hier ein Diskussionsabschnitt zur Statistik auf www.konfessionsfrei.at, in der "2,4 Millionen Konfessionsfreie" ausgewiesen werden: Man hat dort die Gesamtbevölkerungszahl von 2014 (sic!) hergenommen, davon die Zahl der Religionsangehörigen lt. Volkszählung 2001 (sic!) abgezogen und außerdem beim Islam nur jene berücksichtigt, die 2011 offiziell Mitglieder der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich waren. Die sich ergebende Differenz von Äpfel aus 2014 minus Birnen aus 2001 plus Orangen von 2011 erklärt man kurzerhand zur aktuellen Zahl der Konfessionslosen. Das ist übelste Zahlenspielerei, keinesfalls als Beleg für irgendetwas geeignet, und stellt generell die Seriosität jener Website in Frage. Keine seriöse Quelle geht davon aus, dass es in Österreich heute - wie von www.konfessionsfrei behauptet - um zwei Drittel weniger Muslime als 2001 gibt, sondern es dürfte außerhalb von www.konfessionsfrei.at unbestritten sein, dass die Zahl der Muslime - ebenso wie jene der Orthodoxen Christen - um Hunderttausende gestiegen ist. --Niki.L (Diskussion) 12:26, 25. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Danke. Und dann gibt es Accounts, die das einbauen und wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema löschen....--Tohma (Diskussion) 14:42, 25. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Wikidata item

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Sorry for writing in English, but I don't know German and don't trust automatic translators enough. :P

I just detached Konfessionslosigkeit from the Wikidata item that corresponds to en:Irreligion in Germany. Even though this article is centered towards the German-speaking countries, its scope is certainly greater than just Germany. I wonder whether it should be connected to en:Irreligion (absence of religion in a general sense) or en:Non-denominational (a person or organization that doesn't belong to a denomination). Sabbut (Diskussion) 21:36, 29. Mär. 2018 (CEST)Beantworten