Diskussion:Konformitätsbewertung
Überarbeiten
BearbeitenDem Artikel fehlt eine allgemeinverständliche Einleitung. D.h. ein oder zwei kurze Sätze, die auch ohne Kenntnis des Brüssler Bürokratendeutsch und ohne den Aufruf weiterer Artikel verständlich sind. --Zinnmann d 09:11, 19. Dez 2005 (CET)
Was ist der Unterschied zu Konformitätsbewertungsverfahren? UlrichJ 20:10, 19. Feb 2006 (CET)
Einleitung wurde überarbeitet, bitte noch gegenlesen, dann Markierung entfernen.--82.135.4.81 09:00, 28. Feb 2006 (CET)
Noch mal kräftig überarbeitet --Rasi57 16:04, 18. Mär 2006 (CET)
Im Text wird auf "Art. 95 EU-Vertrag" verwiesen. Meiner bisherigen Kenntnis nach handelt es sich um Artikel 95 des EG-Vetrags (EGV). Im EU-Vertrag selbst steht nichts zur Konformitätsbewertung. Der Nachfolger von Artikel 95 des EGV ist Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). -- DROK 20:38, 13. Jul. 2010 (CEST)
Ja, da wurde wohl zu eifrig von EG auf EU umgearbeitet (mit dem Vertrag von Lissabon). Ich denke auch, dass es unnötig ist, jetzt überall EG durch EU zu ersetzen. Insbesondere gibt es den EG-Vertrag und EU-Richtlinien, die durch kein Dekret nachträglich umbenannt worden sind. Zeitgeisterfahrer 12:08, 14. Jul. 2010 (CEST)
- Die Einarbeitung vom zwei Grundstrukturen könnte den Artikel wesentlich verbessern:
- Es fehlt auch eine grundsätzliche Differenzierung in Personenzertifizierung, Produktzertifizierung und Verfahrenszertifizierung. Es muss jeweils klar sein was gemeint ist. Eine weitere wesentliche Grundstruktur der Zertifizierung auf der Grundlage einer Konformitätsbewertung betrifft die Frage, wer auf wessen Veranlassung bewertet wird, (der Bewertete bewertet sich selbst, ein externer Dritter bewertet den Bewerteten auf der Grundlage eines Auftrages, der ihm vom Bewerteten erteilt wurde, eine unabhängige dritte Stelle bewertet den Bewerteten auf der Grundlage eines staatlichen Auftrags (Gesetzes). Spezial:Beiträge/84.142.143.229|84.142.143.229]] 16:15, 20. Jul. 2010 (CEST)
Ja, kräftig überarbeiten!
Bearbeitendenn es wird im Artikel auch überhaupt nicht deutlich, daß eine "Konformitätsbewertung" nicht zwangsläufig an "staatliche" Stellen gebunden sein muß: Auch der Privatmann, der einzelne Bürger, kleine Firmen, Selbsthilfegruppen etc. könnte - hätte er solche - Kriterien, die SEINE Interessen widerspiegeln, dazu benutzen, sein eigenes Ratingsystem im Alltag anzuwenden (da die Gruppen groß genug sind, ist hinraichende3 Verallgemeinerungsfähigkeit sogar merh zu erwarten, als von den Kriterien einiger weniger Spitzenkonzerne und der "oberen Zehntausend"!), um sich eine Orientierung und objektivierte(!) Entscheidungsgrundlage in der immer komplexer und damit immer undurchschaubarer werdenden Gesellschaft zu erleichtern: Die in den EU/EG-Regeln niedergelegten Prinzipien mögen vielleicht(!) der Großindustrie und dem Großkapital nutzen - ob sie auch für den einfache Mann ebenso nützlich sind, ist angesichts der damit heraufbeschworenen zusätzlichen Probleme mehr als zweifelhaft.
Insofern ist es schlichtweg unverantwortlich, wenn ein Wikipadia-Artikel, der sich mit dem Begriffe "Konformitätsbewertung" befasst, kein Sterbenswörtchen darüber verliert, daß der Begriff der Konformität und der Methoden der Bewertung einer solchen, natürlich nicht ohne die Frage nach dem jeweiligen Gesamt- Kontext und anch Alternativen und Erweiterungen des Begriffes erörtet werden kann. --79.238.103.245 13:50, 9. Okt 2013 (CET)