Diskussion:Konkupiszenz
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- http://www.theology.de/rechtfertigungslehre.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
Augustinus - Thomas von Aquin
BearbeitenMeines Erachtens fehlt es hier an einem gewissen Tiefgang. Entscheidend soll bei Augustinus sein: "Schon die spontanen Regungen der sinnlichen Begierde sind .. Manifestationen der Sünde." Bei Thomas von Aquin: der "Mensch [kommt] nur durch das sinnliche Wahrnehmen und Begehren hindurch zu seinem vernünftig-freien Selbstvollzug."
- So Georg Langemeyer: Begierde, Begierlichkeit. I. Theologisch-anthropologisch. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 2. Herder, Freiburg im Breisgau 1994, Sp. 141 (142).
Die Erbsündenlehre nach Augustinus
BearbeitenAugustinus entwickelte die Erbsündenlehre, die bis heute in der Kirche ein Begriff ist. Die Erbsünde, geht nach ihm auf die Adamssünde zurück. Der damit verbundene Schuldzustand wird automatisch auf die nachfolgenden Generationen übertragen. Durch die Taufe eines jeden Menschen wird der Schuldcharakter wiederum getilgt. Aber jedem Menschen bleibt die Konkupiszenz. Damit kann die Erbsündenlehre als allgemeine Schuldverfallenheit des Menschen, was wiederum einer individuell zurechenbarer Schuld zugrunde liegt, bezeichnet werden. Und durch die Erbsünde wurde die Geschichte menschlichen Daseins von Anfang an bestimmt.