Diskussion:Konnexitätsprinzip

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Konnexität statt Konnexitätsprinzip heißt es im Strafrecht

Konnexität statt Konnexitätsprinzip heißt es im Strafrecht

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Vgl. Nötigung_(Deutschland)#Rechtswidrigkeit.--Pistazienfresser (Diskussion) 15:28, 2. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Doch auch Konnexitätsprinzip im Strafrecht verwendet, siehe Günther Jakobs: Unorthodoxe Bemerkungen zum objektiven Tatbestand der Nötigung. JuS 2017, S. 97 (101).--Pistazienfresser (Diskussion) 17:01, 2. Apr. 2021 (CEST)Beantworten