Diskussion:Kontrolleinheit Verkehrswege
Hier ist etwas von Schenger Vertragsstaaten zu lesen...aber was hat der Zoll damit zu tun? Das Schenger Abkommen besagt, dass keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden, ist also für die Bundespolizei interessant, aber dem Zoll, der ja mit den Grenzkontrollen in der Regel nichts zu tun hat, sondern viel mehr Warenkontrollen durchführt, sind die Schengen Grenzen doch egal. Der Zoll kontrolliert durchaus an Schengengrenzen, wenn es ein EU-Drittland ist (zB Island, Norwegen am Flughafen) ist. Deshalb würde ich "Schenger Vertragsstaaten" durch "Staaten der EU" ersetzen...was meinen die anderen?--217.95.214.209 12:42, 4. Apr. 2008 (CEST)
- Ganz einfach: Früher waren die Zollkontrollen auf die Grenzübergänge beschränkt. Durch Wegfall der Grenzen sind nun Zollkontrollen im 30 km Radius überall möglich und zulässig. --JARU Sprich Feedback? 20:13, 25. Feb. 2010 (CET)
Mobile Kontroll Gruppen
BearbeitenDiese wurden in
Kontrolleinheit Verkehrswege KEV
umbenannt.
Ansonsten neu
KEV: Kontrolleinheit Verkehrswege (ehm. MKG)
KEP: Kontrolleinheit Prävention Schwarzarbeit (ehm. Prävention der FKS)
KE gnR: Kontrolleinheit grenznaher Raum (ehm GAD)
KE See: Kontrolleinheit See (Wasserzoll)
Dass der Zoll diese Abkürzung nutzt ist hier zu lesen: [3]