Diskussion:Konturmarkierung
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Spielvogel in Abschnitt Rechtliches
G. A. P. S.
BearbeitenWas heißt nun G. A. P. S.? Tommes -- 217.7.17.166 02:23, 10. Sep. 2010 (CEST)
- Das ganze heißt nicht G.A.P.S. sondern einfach nur GAPS. Gap ist englisch und heißt Lücke, Leerraum, Abstand, Spalt, Zwischenraum, Unterbrechung usw. Daraus entstand halt GAPS. Vielleicht sollte man die Wortherkunft einfach mal in den Artikel aufnehmen. Gruß Zieshan Diskussion?! 16:13, 10. Sep. 2010 (CEST)
Rechtliches
Bearbeiten- PKWs dürfen keine Konturmarkierungen haben
- Nur für Fahrzeuge über 6m Länge
- Kein reflektierendes Material im Frontbereich von Fahrzeugen erlaubt
- Reflektierende Logos nur auf den Seitenflächen innerhalb der Konturmarkierung, nicht erlaubt auf dem Heck
- Diese Vorschriften gelten auch für Einsatzfahrzeuge, zB von DRK und JUH
- Die Polizei hat für ihre Fahrzeuge in der Regel Ausnahmegenehmigungen. Die Feuerwehren haben in vielen Ländern Ausnahmegenehmigungen. Beide sind also kein Maßstab
- Da Konturenmarkierungen lichttechnische Einrichtungen darstellen, bedeuten alle nicht zulässigen Anbringungen den Verlust der ABE und damit uU des Versicherungsschutzes
- , an den unbekannten User: Habe das umgesetzt und Artikel komplett neu gefasst. ErledigtSpielvogel (Diskussion) 12:31, 23. Jan. 2015 (CET)