Diskussion:Konzentrationslager im franquistischen Spanien

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 93.130.88.157 in Abschnitt Abschnitt - Deutsche "Vergehen"

spanisch / franquistisch

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hallo, gibt es einen zwingenden grund, der gegen franquistisch im lemma spricht? der begriff ist gängig und qualifiziert klar. wenn's keinen gibt, schreite ich demnächst mal zur tat. beste grüße, Vicky petereit 12:12, 16. Feb. 2011 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 21:42, 31. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Abschnitt - Deutsche "Vergehen"

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Zu diesem Abschnitt gibt es zwei Kritikpunkte. 1. Vergehen ist milder strafbewehrt als ein Verbrechen. In Deutschland gelten alle Strafen, die unter einem Jahr liegen, als Vergehen, alle ab und über einem Jahr als Verbrechen. Sofern hier auf Straftaten im Sinne des Völkerrechts gezielt wird, ist der Begriff "Vergehen" hier unangebracht. Wo wir aber zu Punkt 2. kämen. 2. Sofern hier Völkerrechtsverletzungen oder Straftaten nach deutschem oder spanischem Recht deutscherseits behandelt werden sollen, lässt der Inhalt des Abschnitts solche vermissen. Anders gesagt, der Abschnitt beschreibt keine Verbrechen oder Völkerrechtsverletzungen. Der Abschnitt ist außerdem mit selbem Wortlaut unter der Abschnittsüberschrift "Konzentrationslager/Gestapo" im Artikel "Spanischer Bürgerkrieg" zu finden.

Ich würde empfehlen die Überschrift zu ändern oder den Inhalt um Völkerrechtsverletzungen zu ergänzen. Im jetzigen Zustand entspricht der Inhalt nicht der Abschnittsüberschrift, denn er beschreibt lediglich, dass Lager errichtet, Gefangene verhört und zwei Spionagenetze aufgebaut wurden.

Frohes Gelingen. -93.130.88.157 11:58, 15. Sep. 2016 (CEST)Beantworten