Diskussion:Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Dr. Hartwig Raeder in Abschnitt Unverständliches Wort
Ich halte es nicht für sinnvoll, die Literaturhinweise der vorigen Fassung zu streichen und plädieren dafür, sie wieder einzustellen. --80.136.238.66 23:39, 3. Jan. 2010 (CET)
- Sehe ich auch so.--Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 19:26, 22. Jul. 2024 (CEST)
Löschdiskussion
BearbeitenIch sehe keinen Grund für eine Löschdiskussion. Auch nicht für eine Löschung.--Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 07:36, 23. Jul. 2024 (CEST)
Unverständliches Wort
BearbeitenLeider steht der völlig undefinierte Begriff "Orientierungsdaten" immer noch im Artikel.
Zur Abhilfe stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Ersetzen dieses Wortes durch ein umgangssprachliches Synonym.
- Falls dort unbedingt "Orientierungsdaten" stehen muss (z.B. weil es ein Zitat ist), bitte eine nachträgliche Erläuterung in den Artikel einfügen. --93.231.226.199 14:24, 24. Jul. 2024 (CEST)
- Ich habe den Gesetzeswortlaut zitiert. Der Bundesgesetzgeber hielt damals eine Erklärung oder Definition für nicht erforderlich. Ein Gesetzeskommentar mit einer entsprechenden Randnummer liegt mir nicht vor. Ich denke aber, so schwer ist dieser Fachbegriff nicht zu verstehen. Würden wir ihn erläutern, wäre es unerwünschte private Forschung oder eine hier verbotene Theoriefindung. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 15:50, 24. Jul. 2024 (CEST)
- Doch, natürlich ist es erlaubt, im Text zu paraphrasieren, z.B. als indirektes Zitat. Und Fachbegriffe müssen immer erläutert werden, wenn sie sich nicht aus dem Kontext erschließen lassen (siehe Wikipedia:Allgemeinverständlichkeit).
- Nun haben wir ein längeres Großzitat im Artikel, das weder als Zitat gekennzeichnet ist (Gänsefüßchen fehlen), noch mit einer Quellenangabe versehen ist. Das ist wohl mindestens sehr schlechter Zitierstil, wenn nicht sogar eine URV. --93.231.238.17 23:09, 27. Jul. 2024 (CEST)
- Wollen wir die Orientierungsdaten als Daten zur Orientierung erklären? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:57, 28. Jul. 2024 (CEST)
- Ich habe den Gesetzeswortlaut zitiert. Der Bundesgesetzgeber hielt damals eine Erklärung oder Definition für nicht erforderlich. Ein Gesetzeskommentar mit einer entsprechenden Randnummer liegt mir nicht vor. Ich denke aber, so schwer ist dieser Fachbegriff nicht zu verstehen. Würden wir ihn erläutern, wäre es unerwünschte private Forschung oder eine hier verbotene Theoriefindung. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 15:50, 24. Jul. 2024 (CEST)