Widerspruch zwischen
"Berechtigungen:
Der Abschluss berechtigt nicht zum Studium an Universitäten oder Fachhochschulen."
und
"Mit dem Diplom ist weiters auch der Zugang zu einem Medizinstudium, der Hebammenausbildung oder einer Ausbildung im Medizinisch Technischen Bereich, z. B. dipl. Röntgenassistent(in), erleichtert, da das Diplom die Reifeprüfung ersetzt." in Gesundheits- und Krankenpflege - Bitte klären! Marschner 15:27, 20. Mai 2009 (CEST)
- Das Diplom ersetzt nicht die Berufsreifeprüfung, jedoch kann während der 3-jährigen Ausbildung zum DGKP bzw. DGKS die Berufsreifeprüfung erlangt werden. Die Berufsreifeprüfung wird dabei durch die Diplomierte Ausbildung im Ausbildungsumfang verkürzt. Bitte hier nochmals bei einer Krankenpflegeschule nachfragen!! --Thaya1 21:01, 15. Jun. 2009 (CEST)