Diskussion:Krankenpflegegesetz (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Antonine165 in Abschnitt Schon 1985 „genderte“ der Gesetzestext

Ich finde es unmöglich, dass in diesem Artikel auf die Internetseite "Bundesrecht" verwiesen wird, auf der man den Text des Krankenpflegegesetzes pro Paragraph (!) für 5 EUR (!) kaufen kann, obwohl man den gesamten Gesetzestext online auf der Seites des Bundesministeriums http://www.gesetze-im-internet.de/krpflg_2004/index.html UMSONST lesen kann!! (nicht signierter Beitrag von 62.157.130.242 (Diskussion) )

Na, dann ändere es halt. It's a wiki... --Reinhard Kraasch 11:30, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten
ist entfernt. --Martiny 17:54, 3. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Version ist zur Zeit nicht mehr aktuell. Zum 01.04.2012 trat ein neues KrPflG in Kraft. Komme gerade jedoch nicht zu einer ausführlicheren Überarbeitung. Werde mich in Kürze aber dran versuchen. 62.153.78.4 10:32, 23. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Keineswegs. Der § 20 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) hingegen wurde mit dem neuen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFGEG) zum 1. April 2012 geändert, wie sich hier oder dort erkennen lässt. Siehe auch [1] Wie in der Infobox steht, traten in diesem Zusammenhang die letzten Änderungen am Krankenpflegegesetz auch zum 1. April in Kraft. [2] Grüße, --Blogotron /d 16:49, 23. Apr. 2012 (CEST)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 19:53, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Schon 1985 „genderte“ der Gesetzestext

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„Schon“ 1985 unterschied der Gesetzestext zwischen einer weibl. und einer männlichen Berufsbezeichnung. Eine Debatte um den generischen Maskulinus ist auch deshalb hier verfehlt. Bitte einfach die Gesetzestexte beachten, wenn sie schon damals den über 80prozentigen Frauenanteil in dem Frauenberuf berücksichtigen. --Antonine165 (Diskussion) 23:23, 17. Mai 2022 (CEST)Beantworten