Diskussion:Kreislaufwirtschaftsgesetz

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von C.Hildmann in Abschnitt Novellierung
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Hallo atn!

Ihren Artikel zum KrW-/AbfG finde ich gut gelungen.

Ein Wermutströpfen: Der link zum Gesetzestext funktioniert nicht.

Ich arbeite i.d.R. mit links zu den Wiedergaben im kostenfreien Angebot von juris - auch wenn juris in Zeiten hektischer Gesetzgebungsaktivität Probleme mit der Aktualisierung hat. Für das Krw-/AbfG wäre das

http://www.gesetze-im-internet.de/krwg/index.html

Dies nur als Vorschlag.

Im übrigen habe ich mich gerade an eine größere Überarbeitung des Überblicksartikels "Umweltrecht" gewagt und wäre ich Ihnen dankbar für einen Blick darauf und ggf. für Ergänzung-, Verbesserungs- oder auch Kürzungsvorschläge.

MfG StephanK

Der Artikel ist an und für sich gut; es würde sich aber empfehlen, den Aufbau dem Artikel zum BImSchG anzupassen, insbesondere die Geschichte des KrW-/AbfG ist hochinteressant und sollte mit ihren weitreichenden rechtspolitischen Implikationen nicht vergessen werden. Auch die Darstellung der Systematik und der wichtigsten Begriffe sollte hier umfangreicher erfolgen. Deshalb sollte der rechtliche Abfallbegriff aus dem eignen Artikel entfernt und hierher geholt werden, damit quasi alles beisammen ist. -

Novellierung

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Wichtiger Hinweis: Mit der Novellierung des Gesetzes zur Umsetzung der AbfallRRL müßte der Artikel überarbeitet werden! Unter BMU ist der Entwurf des neuen Gesetzestextes zu finden, wie sie am 30.03.2011 vom Kabinett beschlossen wurde. Die Verabschiedung steht noch aus. -- C.Hildmann 11:59, 2. Mai 2011 (CEST)Beantworten

EU Schickane

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Letztlich auch nur EU Schickane um große Abfallsammler zu schützen und den kleinen ans Bein zu pissen.

Gewerbsmäßige Sammler und Händler müssen auch bei ungefährlichen Abfällen wie Papier und Schrott nach §53 beim Landratsamt Anzeige einreichen. Ein A-Schild am LKW / Anhänger anbringen.

Gewerbliche und Gemeinnützige Sammler von Schrott, Glas, Papier und ähnliches müssen nach §17 und §18 drei Monate im Voraus eine solche Sammlung beim Landratsamt anmelden. Da landet man bald in den Knast, wenn man auf der Wiese paar weggeworfene Pfandflaschen einsammelt und das Geld dem Tierheim spendet. (nicht signierter Beitrag von 93.213.163.72 (Diskussion) 20:48, 12. Jul 2012 (CEST))