Diskussion:Kreisreformen in Bayern
Übernahme
BearbeitenUm nicht 2 Listen zu bearbeiten, wäre mein Vorschlag die Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 Abschnitt Bayern zusammen zuführen, macht weniger Arbeit und wäre besser zu finden. Im Artikel Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 steht ab 1950 fast das gleiche, was eine Redunanz bedeutet. Für mich wäre eine Zusammenlegung wichtig. Thomas021071 (Diskussion) 23:59, 17. Mai 2014 (CEST)
- Die Bearbeitung von zwei Listen ist kein Problem. Nur bin ich jetzt zu müde. Eine gute Nacht wünscht Harry8 01:12, 18. Mai 2014 (CEST)
- Ich habe eine Nacht darüber geschlafen und bin zu dem Entschluss gekommen, es wieder zu ändern (trotz der vielen Arbeit). Ohne die amtlichen Abkürzungen ist es eben besser lesbar. MfG Harry8 07:28, 18. Mai 2014 (CEST)
Pfalzkreis
BearbeitenDas geht so nicht. Sämtliche Gebiete dieses Kreises gehörten gehörten schon im Sommer 1945 zum Regierungsbezirk Hessen-Pfalz.--scif (Diskussion) 15:49, 13. Feb. 2017 (CET)
Bezirk Sonthofen 1938
BearbeitenMeines Erachtens müsste aber Jungholz vorher zum Bezirk Reutte (Tirol) gehört haben, und Mittelberg zum Bezirk Bregenz (Vorarlberg). Zu den genannten Bezirken gehören nämlich die betreffenden Gemeinden seit Rückgliederung ins wieder neu begründete Österreich 1945 heute.--Kennzeichenfan (Diskussion) 15:31, 27. Mär. 2017 (CEST)
- Herzlichen Dank für den Hinweis! Ich habe die Angaben korrigiert. MfG Harry8 15:40, 27. Mär. 2017 (CEST)
Gemeindewechsel zwischen den Bezirksämtern bzw. Landkreisen Kulmbach und Ebermannstadt
BearbeitenWelche Gemeinden sollen das gewesen sein? Der Umfang des Landkreises EBS ist m.E. zwischen 1880 und 1972 nicht ein einziges Mal verändert worden.--Definitiv (Diskussion) 15:41, 15. Jun. 2018 (CEST)
- Alladorf und Sanspareil kamen am 1. Oktober 1929 vom BA Kulmbach (aufgelöstes AG Thurnau) zum Bezirksamt Ebermannstadt (AG Hollfeld). MfG Harry8 12:23, 18. Jun. 2018 (CEST)
- Nein, kamen sie nicht. Alladorf und Sanspareil wechselten am 1. Oktober 1929 den Amtsgerichtsbezirk, aber nicht das Bezirksamt.Beleg. Hätten sie das Bezirksamt gewechselt, hätten sie nicht noch 1939/1945 zum Landkreis Kulmbach gehört Beleg (es sei denn sie wären schon vorher zurückgewechselt, sind sie aber nicht, wie die Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblätter zwischen 1929 und 1945 belegen). Dass die Amtsgerichtsbezirke seit der Welle der Amtsgerichtsauflösungen 1929/1931 nicht mehr mit den Landkreisgrenzen korrespondierten, beweist dieser Beleg, der auch noch einmal ausdrücklich Alladorf und Sanspareil, ihre Zugehörigkeit zum Landkreis Kulmbach und ihre gerichtliche Zugehörigkeit zum Amtsgericht Hollfeld im Landkreis Ebermannstadt nennt. MfG --Definitiv (Diskussion) 18:55, 18. Jun. 2018 (CEST)
- Die Grenze des Bezirksamtes Ebermannstadt wurde auch am 1. Januar 1932 verändert, als die Gemeinden Affalterthal, Egloffstein, Hundshaupten und Zaunsbach vom aufgelösten AG Gräfenberg (Bezirksamt Forchheim) hinzukamen. MfG Harry8 12:37, 18. Jun. 2018 (CEST)
- Nein, wurde sie nicht. Affalterthal, Egloffstein, Hundshaupten und Zaunsbach wechselten am 1. Januar 1932 den Amtsgerichtsbezirk, aber nicht das Bezirksamt.Beleg. Hätten sie das Bezirksamt gewechselt, hätten sie nicht noch 1939/1945 zum Landkreis Forchheim gehört Beleg (es sei denn sie wären schon vorher zurückgewechselt, sind sie aber nicht, wie die Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblätter zwischen 1929 und 1945 belegen). Dass die Amtsgerichtsbezirke seit der Welle der Amtsgerichtsauflösungen 1929/1931 nicht mehr mit den Landkreisgrenzen korrespondierten, beweist dieser Beleg, der auch noch einmal ausdrücklich Affalterthal, Egloffstein, Hundshaupten und Zaunsbach, ihre Zugehörigkeit zum Landkreis Forchheim und ihre gerichtliche Zugehörigkeit zum Amtsgericht Ebermannstadt im Landkreis Ebermannstadt nennt. MfG --Definitiv (Diskussion) 18:55, 18. Jun. 2018 (CEST)
- Naja, dann habe ich da etwas verwechselt. Bis dahin war der Wechsel des Amtsgerichtsbezirks mit der Zugehörigkeit zu einem neuen Bezirksamt verbunden, wenn der neue Amtsgerichtsbezirk einem anderen Bezirksamt angehört. Wenn dann im Volkert die Gemeinden in einer Fußnote beim Bezirksamt Ebermannstadt aufgeführt werden, ist das schon verwirrend. MfG Harry8 20:00, 18. Jun. 2018 (CEST)
- Nein, wurde sie nicht. Affalterthal, Egloffstein, Hundshaupten und Zaunsbach wechselten am 1. Januar 1932 den Amtsgerichtsbezirk, aber nicht das Bezirksamt.Beleg. Hätten sie das Bezirksamt gewechselt, hätten sie nicht noch 1939/1945 zum Landkreis Forchheim gehört Beleg (es sei denn sie wären schon vorher zurückgewechselt, sind sie aber nicht, wie die Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblätter zwischen 1929 und 1945 belegen). Dass die Amtsgerichtsbezirke seit der Welle der Amtsgerichtsauflösungen 1929/1931 nicht mehr mit den Landkreisgrenzen korrespondierten, beweist dieser Beleg, der auch noch einmal ausdrücklich Affalterthal, Egloffstein, Hundshaupten und Zaunsbach, ihre Zugehörigkeit zum Landkreis Forchheim und ihre gerichtliche Zugehörigkeit zum Amtsgericht Ebermannstadt im Landkreis Ebermannstadt nennt. MfG --Definitiv (Diskussion) 18:55, 18. Jun. 2018 (CEST)
Gemeindewechsel zwischen den Bezirksämtern Forchheim und Lauf 1932
BearbeitenWelche Gemeinden sollen das gewesen sein? Alle Gemeindelisten der beiden Bezirksämter zeigen vor und nach 1932 dieselben Gemeinden.--Definitiv (Diskussion) 15:41, 15. Jun. 2018 (CEST)
- Am 1. Januar 1932 wurde das AG Gräfenberg aufgelöst. Die Gemeinden Großengsee und Wildenfels wechselten zum BA Lauf a.d.Pegnitz. MfG Harry8 12:27, 18. Jun. 2018 (CEST)
- Nein, taten sie nicht. Großengsee und Wildenfels wechselten am 1. Januar 1932 den Amtsgerichtsbezirk, aber nicht das Bezirksamt.Beleg. Hätten sie das Bezirksamt gewechselt, hätten sie nicht noch 1939/1945 zum Landkreis Forchheim gehört Beleg (es sei denn sie wären schon vorher zurückgewechselt, sind sie aber nicht, wie die Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblätter zwischen 1929 und 1945 belegen). Dass die Amtsgerichtsbezirke seit der Welle der Amtsgerichtsauflösungen 1929/1931 nicht mehr mit den Landkreisgrenzen korrespondierten, beweist dieser Beleg, der auch noch einmal ausdrücklich Großengsee und Wildenfels, ihre Zugehörigkeit zum Landkreis Forchheim und ihre gerichtliche Zugehörigkeit zum Amtsgericht Lauf im Landkreis Lauf/Pegn. nennt. MfG --Definitiv (Diskussion) 18:55, 18. Jun. 2018 (CEST)
- Hier gilt sinngemäß, was ich im vorigen Abschnitt geantwortet habe. MfG Harry8 20:00, 18. Jun. 2018 (CEST)
- Nein, taten sie nicht. Großengsee und Wildenfels wechselten am 1. Januar 1932 den Amtsgerichtsbezirk, aber nicht das Bezirksamt.Beleg. Hätten sie das Bezirksamt gewechselt, hätten sie nicht noch 1939/1945 zum Landkreis Forchheim gehört Beleg (es sei denn sie wären schon vorher zurückgewechselt, sind sie aber nicht, wie die Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblätter zwischen 1929 und 1945 belegen). Dass die Amtsgerichtsbezirke seit der Welle der Amtsgerichtsauflösungen 1929/1931 nicht mehr mit den Landkreisgrenzen korrespondierten, beweist dieser Beleg, der auch noch einmal ausdrücklich Großengsee und Wildenfels, ihre Zugehörigkeit zum Landkreis Forchheim und ihre gerichtliche Zugehörigkeit zum Amtsgericht Lauf im Landkreis Lauf/Pegn. nennt. MfG --Definitiv (Diskussion) 18:55, 18. Jun. 2018 (CEST)
Landkreis Bad Kissingen
BearbeitenWoraus wurde der Landkreis Bad Kissingen gebildet?
- Altkreis Bad Kissingen ohne Strahlungen
- Stadt Bad Kissingen
- Landkreis Bad Brückenau
- Landkreis Hammelburg ohne Greßthal und Wasserlosen
- Gemeinden Gauaschach und Bonnland des Landkreises Karlstadt
Hier ist noch von Gemeinden des Landkreises Hofheim i.UFr. die Rede, wobei bei der Auflösung desselben nur von Schweinfurt und Haßberg die Rede ist. In den Artikeln Landkreis Hammelburg und Landkreis Bad Kissingen ist außerdem noch die Rede von Gebietsteilen des Landkreises Gemünden. Was hat es damit auf sich? --androl ☖☗ 15:28, 30. Aug. 2018 (CEST)
- Was 1972 genau passierte findet man in der Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte vom 27. Dezember 1971. Von Hofheim kam nichts; von Gemünden kamen nur unbesiedelte Teilflächen aber keine Gemeinden. --Definitiv (Diskussion) 16:14, 30. Aug. 2018 (CEST)