Diskussion:Kriegsgerichtsbarkeitserlass
Sinn ?
BearbeitenFolgender Satz aus der Rubrik "Inhalte" kann nicht so gemeint sein, wie er da steht:
- "Nur schwere Sexualstraftaten, Taten aus verbrecherischer Neigung, sinnlose Vernichtung von Unterkünften und Beutegut sind kriegsgerichtlich zu ahnden, da sie zur „Aufrechterhaltung der Manneszucht“ dienen." Oder seit wann dienen "schwere Sexualstraftaten" der "Aufrechterhaltung der Manneszucht"?
Danke, du hast völlig Recht. Es muss heißen: ..., da dieses zur „Aufrechterhaltung der Manneszucht“ diene." Nun verbessert. -Holgerjan 12:35, 31. Dez. 2007 (CET)
Datierung ?
BearbeitenDas in Anatomie des SS-Staates Band 2 ab Seite 181 abgedruckte Dukument Nr. 8 beginnt mit einem Anschreiben, das ein i.A. unterzeichnet "von Tippelskirch". Dieses Schreiben hat in der Kopfzeile den Vermerk:
- "Oberkommando der Wehrmacht F.H.Qu., den 14. 5. 1941"
Es heißt darin: "Anliegend wird ein Führererlaß über die Ausübung...etc übersandt".
Der eigentliche Befehl steht unter folgender Kopfzeile:
- Der Führer und oberste Befehlshaber der Wehrmacht Führerhauptquartier, den 13. Mai 1941
- Erlass
- über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet „Barbarossa“ und über besondere Maßnahmen der Truppe.
Lemma
BearbeitenGeht das ganze nicht auch unter einem weniger sperrigen Lemma? --Geos 16:34, 17. Jan. 2007 (CET)
- Es hat ein Redirekt von Kriegsgerichtsbarkeitserlass her bekommen - in der Fachliteratur kommt seltener auch auch Barbarossa-Gerichtsbarkeitserlass vor. Für mich ist das auch immer ein Problem: Siehe zum Beispiel die offizielle Bezeichnung von Nacht-und-Nebel-Erlass oder diversen anderen Gesetzen und Erlassen, die ich bearbeitet habe (s.m. Benutzerseite). Ich weiß keine gute Lösung, die offizielle Bezeichnung ist aber wohl unverzichtbar, um das Auffinden des Lemmas sicherstellen zu können. MfG Holgerjan 15:55, 18. Jan. 2007 (CET)
Franz Halder
BearbeitenIch habe das Zitat mal drin gelassen, weil Halder keiner von den ganz schlimmen war. Aber diese Verbindung zum Widerstand, auch in der Überschrift, ist eigentlich etwas irreführend. Wenn die Kommandeure gefürchtet haben, die Truppen aus dem Griff zu verlieren, weil nach dem Erlass jeder Zugführer jeden beliebigen Zivilisten ohne Verfahren hinrichten lassen konnte, vor allem aber, weil sie kein Wehrmachtsgericht mehr zur Verfügung hatten, das Insubordinationen der eigenen Truppen hätte sanktionieren können, dann ist das eigentlich kein "Widerstand". Sinnvoller wäre es gewesen, das Beispiel Guderian, das Römer aufführt, zu erwähnen. Guderian hat angeordnet, dass es trotz Erlass weiter Feldgerichte geben müsse, aber einer seiner Truppenkommandeure hat ihm eine Nase gedreht, er hatte ja mit dem Erlass die Erlaubnis von ganz oben, aus eigener Machtvollkommenheit zu entscheiden. Dieses Beispiel verdeutlicht viel mehr als Halders Zitat, dass ohne Wehrmachtsgericht und standrechtliche Erschiessungen die Disziplin der eigenen Truppe gefährdet war. Das alte Motto funktionierte ohne Wehrmachtsgericht nicht mehr: "Wer aus Angst vor dem Feind desertiert, wird sicher erschossen, wer kämpft kann überleben". Deswegen gab es Bedenken in der Wehrmacht, aber soll man das als "Widerstand" bezeichnen? Giro Diskussion 22:31, 8. Aug. 2008 (CEST)
Jürgen Förster
BearbeitenDer Link zu Jürgen Förster (* 24. Juli 1951) ist falsch. Der Jürgen Förster hat das Buch: Das Unternehmen „Barbarossa“ nicht geschrieben. Es war der Prof. Dr. Jürgen Förster Geboren 1940. http://www.histsem.uni-freiburg.de/herbert/Mitarbeiter/Foerster/foerster.html Bitte den Link zu entfernen! (nicht signierter Beitrag von 77.2.159.211 (Diskussion) 23:51, 7. Nov. 2010 (CET))
Gebiet „Barbarossa“
BearbeitenDas spielt ja wohl auf das Unternehmen Barbarossa an, will heißen: sowjetisches Gebiet, oder? Also nicht der schon deutsch besetzte Teil Polens? Ostgebiete ist hier zu unspezifisch. --Widerborst 11:25, 15. Mai 2011 (CEST)
Interlink
BearbeitenEs wäre ein Interlink zur englischen WP denkbar, wenn man zu einem Abschnitt innerhalb eines Artikels verlinken darf. Das wäre dann im Artikel enWP:War crimes of the Wehrmacht der Abschnitt Barbarossa decree. --13Peewit (Diskussion) 00:29, 20. Mär. 2012 (CET)
zweiter Satz
Bearbeitendes Artikels lautet
... ; Angehörige der Wehrmacht mussten nicht damit rechnen, sich nach einem Übergriff vor einem Militärgericht verantworten zu müssen.
Afaik war es mehr als das :
... ; Angehörige der Wehrmacht konnten sicher sein, sich nach einem Übergriff nicht vor einem Militärgericht verantworten zu müssen.
(oder ... ; Angehörige der Wehrmacht konnten sicher sein, dass sie nach einem Übergriff nicht militärrechtlich belangt wurden )
Mein Vorschlag für diesen Halbsatz:
... ; Angehörige der Wehrmacht konnten sicher sein, dass sie nach einem Übergriff keine militärrechtlichen Folgen befürchten brauchten. )
Pro ? Contra ? --Neun-x (Diskussion) 06:05, 1. Dez. 2015 (CET)