Diskussion:Kriegsopferfürsorge

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 141.15.31.1 in Abschnitt Zuständigkeit

Zuständigkeit

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"Anders als die restlichen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes wird die Kriegsopferfürsorge nicht von den Versorgungsämtern gewährt..."

Das trifft zumindest für Berlin nicht zu, hier ist das Versorgungsamt auch die Leistungsbehörde für die KOF. (nicht signierter Beitrag von 141.15.31.1 (Diskussion) 10:10, 18. Nov. 2011 (CET)) Beantworten