Diskussion:Kunstfreiheit

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2A02:908:D70:E920:81:3A8:A02D:FF32 in Abschnitt Verwertungsgesellschaften

Esra

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Als aktueller Bezug wäre der Fall Esra (http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Esra_%28Roman%29) interessant... --80.136.0.2 17:50, 7. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Definition?

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Der Satz "Kunst ist das, was der Künstler als Kunst bezeichnet,…" ist äusserst fragwürdig, zumindest in der Rechtsprechung werden Techniken, wie etwa die Verfremdung, oder Qualitäten, wie etwa die Schöpfungshöhe, als Grundvoraussetzungen an ein Kunstwerk gestellt. Wäre dem nicht so, könnte jeder Falschparker seine Ordnungswidrigkeit zur Inszenierung, ähnlich einem Strassentheater, erklären und die Kunstfreiheit bemühen, damit der Unsinn nicht geahndet wird.

Weiterleitung von künstlerische Freiheit

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Weiß nicht, ob das so bleiben sollte. Die künstlerische Freiheit, mit der ein Künstler sich etwa der Geschichte widmet ist doch was anderes als freiheit der Kunst, obwohl beides miteinander zu tun hat.... --Olaf Simons 12:48, 3. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Da hast Du wohl recht. Künsterlische Freiheit und Kunstfreiheit sind zweierlei. Unter Künstlerischer Freiheit fällt der Umgang des Künstlers mit seinem Stoff - b.B. dass er es mit der Wahrheit, was immer das sei, oder einzelnen Fakten nicht so genau nehmen muss, sondern nach eigenem Gutdünken walten kann. Aber mit juristischen Betrachtungen, um die es in diesem Artikel geht, hat das nicht viel zu tun -- 79.239.21.179 22:37, 16. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Andere Länder

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Gibt es dieses Grundrecht wirklich nur in Deutschland? --AndreasPraefcke 20:11, 22. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Nein. Vgl. für Italien Art. 33 Abs. 1 Costituzione della Repubblica Italiana v. 22. Dezember 1947: „L’arte e la scienza sono libere e libero ne è l’insegnamento.“
Türkei: Art. 21 Abs. 1 der Verfassung der Türkischen Republik von 1961 (allerdings fraglich, wie das in der Gegenwart gehandhabt wird)
Griechenland: Art. 16 Abs. 1 der Verfassung von 1975
Österreich: Art. 17a StGG (seit 1982)
Schweiz: Art. 21 Schweizer Bundesverfassung (seit 1999).
Für die EU und ihre Organe Art. 13 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2007): „Kunst und Forschung sind frei“. --2A02:908:D70:E920:81:3A8:A02D:FF32 12:06, 28. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Steuerfrei?

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"...Steuerfrei heißt demzufolge, dass freischaffende Künstler weder einkommen- noch umsatzsteuerpflichtig sind; ihre Kosten aus ihrem jeweiligen "Werk- und Wirkbereich" können deshalb aber auch nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden..." Also für diese Aussage hätte ich gerne eine eine Quelle! Entweder weiß das mein Finanzamt nicht oder der Satz ist mißverständlich. Gruß--Tyras (Diskussion) 02:16, 27. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Der ganze Abschnitt ist so, wie er dasteht entweder grob irreführend oder Theoriefindung. Natürlich unterliegen Künstler der Umsatzsteuer (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit a) UStG) und der Einkommenssteuer. Und das ist nach BVerfG mit der Kunstfreiheit selbstverständlich vereinbar. Ich werde den Abschnitt entsprechend ändern. --Phlyz (Diskussion) 20:27, 3. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Ich habe ihn rausgenommen, weil abzüglich der Aussagen zur Besteuerung kein sinnvoller Mehrwert zum restlichen Inhalt des Artikels erkennbar war. --Phlyz (Diskussion) 20:30, 3. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Hallo Phlyz, ich nutzte gerade meine Mittagspause. Ich habe hier mal einen Entwurf zum Lemma erarbeitet, da ich den ganzen Artikel für mehr als überarbeitsbedürftig erachte. Er beinhaltet auch die hier zur Debatte stehende Frage der Besteuerung von Kunsterzeugung. Vielleicht können wir das als Grundlage für die Diskussion verwenden? Beste Grüße, Ninxit (Diskussion) 14:48, 4. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Böhmermann-Affäre

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Im Zuge der Böhmermann-Affäre sind Satirefreiheit und Kunstfreiheit Themen eines breiten öffentlichen Diskurses. (94.000 Treffer).

Imo im Artikel erwähnenswert. (btw: Merkel erwähnte am 15.4.16 beim Erteilen der Ermächtigung mehrfach als "Trio" die Meinungsfreiheit, die Kunstfreiheit und die Pressefreiheit (2:23 ; 2:48: "elementar") . --Neun-x (Diskussion) 18:45, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Trivia

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@Poupou l'quourouce: Hast Du mal geschaut, wie weite Kreise das zieht? Unbedingt auch die Kommentare dort lesen (frei nach q:Gerhard Bronner: Man kann intelligent und Nazi sein.) - da gruselt's einen richtig und das sind vermutlich noch die nettesten Kommentare, die bei denen eingegangen sind. Die Kunstszene hatte schon vor Corona Probleme und das nicht zu knapp. Die Kunstfreiheit ist permanent durch den Faschismus bedroht, weil dieser in jeder Form echter Freiheit einen Staatsverrat sieht. Diese künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema Kunstfreiheit setzt am Kern des Problems an, was in den kritischen Medien auch so rezeptiert wird. Im ewigen Kampf zwischen Kunstfreiheit und Faschismus steht immer der oben, auf dessen Seite sich das Gesetz stellt, worum aktuell heftig gekämpft wird von Rechts. Darum geht es. Dabei kritisiert das Stück nicht bloß die Verhältnisse und zeigt Möglichkeiten zur Gegenwehr auf, sondern provoziert auch erfolgreich Kritik von außen, durch welche die im Liedtext dargestellte Kritik hinsichtlich inakzeptabler Angriffe auf die Kunstfreiheit bestätigt wird. Wenn Dir das wirklich zu trivial sein sollte, dann dürftest Du ab heute nur noch Free Jazz hören, weil alles andere in Deinen Ohren Kitsch sein müßte;) --94.219.25.121 04:04, 8. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

das ist in der sache überhaupt nicht trivial, sorry falls mein editkommentar hier vielleicht zu flapsig war. aber genau deshalb ist es imho keine gute idee, dazu einen abschnitt "trivia" anzulegen - das suggeriert dem leser nämlich "jetzt kommen die fun facts". kapitel unter dieser überschrift sind hier deshalb ganz generell nicht gern gesehen. und um den inhalt sinnvoll in den eigentlichen text einzubauen, müsste es m.e. noch mehr und differenziertere belege geben. vielleicht hast du da ideen? lg,--poupou review? 07:42, 10. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Okay, dann hatte ich Dein "das ist dann doch zu trivial" anscheinend anders verstanden, als es gemeint war;)
An was für Belege denkst Du? Ich habe kürzlich - mehr aus Zufall als geplant - ein bißchen was im Artikel zum Werk ergänzt. Man könnte das angesichts der zahlreichen Auseinandersetzungen mit dem Werk in den Medien nahezu beliebig breit ausrollen, aber ich will das hier beim Hauptlemma nicht zu groß machen. Was hältst Du von der Idee, eine eingedampfte Version von den Aussagen im Werksartikel hier darzustellen?
Wenn man es wirklich gut machen will, müßte man eigentlich das ganze Thema Neue Rechte vs. Kunstfreiheit diskutieren, aber da hätte man locker 100 h Arbeit und das wäre mir zu viel. Die von mir drüben eingebrachten Belege verweisen ihrerseits auf zahlreiche weitere Belege, die dann ihrerseits wieder auf Belege verweisen usw. usf., so daß man eher an zu vielen als an zu wenigen Quellen leidet. Ich würde das hier nur kurz anreißen, ohne weiter zu vertiefen, und dann müßte sich zeigen, ob jemand anderes Lust hat, das weiter auszuführen.
Bislang ist allerdings AFAICS gar nichts zur jüngeren Vergangenheit drin, was mich eher abschreckt, weil ich kaum Hintergrundwissen zu dem Thema habe, die Geschichte nicht kenne und überhaupt nicht abschätzen kann, wie man da sinnvoll einen Übergang im Text gestalten müßte. Der Artikel wirkt so in sich geschlossen vom Aufbau - das möchte ich nicht aufreißen, ohne wirklich zu wissen, was Sache ist. Dilettieren ist echt so gar nicht mein Ding, getreu dem Motto (frei nach Christian L.): Es ist besser, nicht zu editieren, als falsch zu editieren.
Hättest Du Lust, selber auch etwas zu schreiben? Ich denke, Du bist da sehr viel näher dran am Thema als ich. --94.219.121.80 20:09, 10. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Erg.: Ich verstehe noch immer nicht die Logik der Artikelstruktur, aber ganz grundsätzlich könnte man das ganze Thema von der ReWi Seite aus aufziehen, also: Neue Rechte mißbraucht Rechtsinstrumente, Grundsatzurteil des LG Köln vom 14.03.2018 - 28 O 362/17, Verfassungsschutz dilettiert im Verborgenen, Musikstück heizt Debatte an - vom Umfang im Verhältnis grob Richtung 2:1:1:2; die Reihenfolge sollte sich beim Schreiben ergeben. Damit wäre ich ~ 10-20 h beschäftigt, um +/- 3 kB neuen Inhalt + Belege zu recherchieren, produzieren und einzubauen - das wäre noch okay. Problem ist, ich verstehe die ganze (Zer-)Gliederung im Bereich Juristisches nicht und wüßte daher nicht, wie und wo sich das sinnvoll einbinden ließe. Zudem erscheint mir nicht alles inhaltlich ganz sauber - das würde ich ggf. radikal rauschmeißen bzw. überschreiben, weil die Darstellung sonst in sich ggf. nicht mehr schlüssig wäre.
Kurz gesagt: Wenn Du beim Ausräumen der genannten Hindernisse hilfst bzw. mir da etwas zuarbeitest, wäre ich bereit, wie beschrieben das Thema Neue Rechte mit Schwerpunkt rechtliche Einordnung in kompakter Form einzuarbeiten. Die Details dazu müßten wir hier vorab ausknobeln, aber das sollte kein größeres Hindernis sein.
Fun Fact: Der WP-Artikel zum Musikstück wird knapp fünfmal so oft aufgerufen wie dieser hier, was m.E. recht gut zeigt, wie man Menschen für ein Thema interessiert. U.a. darum erscheint mir eine wechselseitige Querverbindung der Artikel als wichtig. --94.219.121.80 02:52, 11. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
@Poupou l'quourouce: ? --88.68.27.167 20:25, 18. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

naja, das ist ja in erster linie ein rechtsartikel über ein grundrecht. ich könnte mir einen abschnitt "missbrauch der kunstfreiheit" o.ä. vorstellen. das muss aber knapp sein - es ist für das grundrecht der kunstfreiheit, die in dem artikel definiert und erläutert wird, ja eher ein randaspekt und missbrauch nicht nur durch die neue rechte denkbar. warum schreibst du nicht einfach erstmal hier auf der diskussionsseite einen entwurf für den abschnitt? lg,--poupou review? 13:49, 23. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Aus den gleichen Gründen, aus denen ich das nicht direkt im Artikel mache (s.o.). Zu einfach erstmal hier auf der diskussionsseite fallen mir nur unfreundliche Repliken ein, darum halte ich da die Finger still. Gehst Du noch auf das ein, was ich geschrieben habe? „Mißbrauch der Kunstfreiheit“ wäre übrigens ungeschickt eng gefaßt, das würde ich so nicht machen. Der Artikel sollte - wie bereits gesagt - auf der strukturellen Ebene aufgeräumt und zudem etwas ausgeputzt werden. Beim Aufräume könnte man die Ergänzung gleich mit einplanen. Dann würde sich das finden. Die Frage ist und bleibt, ob Du beim Ausräumen der genannten Hindernisse hilfst bzw. mir da etwas zuarbeitest. Die Überarbeitung des Artikels in der umgekehrten Reihenfolge anzugehen, wäre sehr dumm, weil doppelte bis dreifache Arbeit. --88.68.82.240 00:36, 29. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
vielleicht wird es so klarer: der artikel ist als rechtsartikel so wie er ist grundsätzlich in ordnung und ich sehe da keinen großen überarbeitungsbedarf. wenn du ein kapitel zum missbrauch der kunstfreiheit ergänzen möchtest, und das hier auf der disku vorbereiten möchtest, kann ich da gerne drüber schauen. lg,--poupou review? 08:24, 29. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Sag mal, liest Du überhaupt das, was ich hier schreibe? Geh bitte mal auf das ein, was ich Dir schreibe.
Der Artikel hat einige Fehler und Probleme, die Du anscheinend nicht sehen willst, aber sei es drum. Wenn Dir das alles so schlüssig erscheint, dann erklär mir bitte die Logik der Artikelstruktur. Aus meiner Sicht ist der Artikel zergliedert und müßte zunächst mal aufgeräumt werden. Was ich mir von Dir wünsche und was nicht, habe ich bereits geschrieben. Die Frage ist und bleibt, ob Du beim Ausräumen der genannten Hindernisse hilfst bzw. mir da etwas zuarbeitest. Bitte antworte einfach mal direkt auf diese Frage mit "Ja" oder "Nein". --88.68.82.240 16:55, 29. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Überarbeitung

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Aktuell möchte ich diesen bisher als staatslastig (Deutschland) gekennzeichneten Eintrag gern mit internationalen Definitionen Beispielen bereichern, um so einen Blick über den Tellerrand zu ermöglichen. Darüber hinaus werde ich einige Aspekte, die ich - aufgrund der unscharfen Abgrenzung im Sprachgebrauch unter Künstlerische Freiheit ergänzt habe, auf das Anraten von des Autoren hierher verlegen. Ergänzungen, sowie Anregungen für weitere Beispiele und konstruktive Kritik (bitte mit Ping) sind mir dabei herzlich willkommen! Gruß von Llydia (Diskussion) 16:10, 14. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Verwertungsgesellschaften

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Im Text unter 2.1 steht, die Freiheit der Kunst unterliege in Deutschland "maßgeblichen Einschränkungen", und als solche Einschränkung wird angeführt, dass Künstler sich "in Bezug auf öffentliche Darbietungsmöglichkeiten, auch ohne Vertragsabschluss einem fremdbestimmten Wahrnehmungs-Zwangsverhältnis gegenüber der für die jeweilige Kunstgattung behördlich zugelassenen Verwertungsgesellschaft unterwerfen" müssten, "wonach Kunstdarbietungen immer von deren Einwilligung abhängig sind".

Die Darstellung scheint mir grob verzerrend. Kein Künstler muss sich irgendwelchen VG-Agenten "unterwerfen". Künstlerische Darbietungen sind selbstverständlich nicht von der "Einwilligung" einer VG abhängig. Wahr ist einzig, daß der Gesetzgeber (übrigens EU-weit koordiniert) die Verwertungsgesellschaften ermächtigt hat, auch für Darbietungen von mutmaßlich urheberrechtlich geschützten Werken selbst von "Außenstehenden", die die VG nicht mandatiert haben, Aufführungstantiemen, Tantiemen für das öffentliche Zugänglichmachen im Netz usw. zu kassieren, was man durchaus kritisieren kann. Es ist aber ein Eingriff nicht in die Kunstfreiheit der Urheber oder Performer, sondern in das Eigentum und ggf. auch in die Programmgestaltungsfreiheit der Veranstalter und Webseitenbetreiber. Es trifft auch nicht zu, dass die Kunstfreiheit in Deutschland sich aufgrund der Rolle der Verwertungsgesellschaften auf eine Freiheit zur Betätigung im privaten Rahmen beschränke. Das Gegenteil ist der Fall, wie jeden Tag allenthalben zu sehen und zu hören. Plädiere für Streichung des Abschnitts. --2A02:908:D70:E920:81:3A8:A02D:FF32 12:27, 28. Nov. 2023 (CET)Beantworten