Gemäß den kürzlich bei Youtube veröffentlichten Tonbandmitschnitts seines Verhörs im Auschwitz-Prozess gab Uhlenbrook u.a. an, dass er aufgrund eines gegen ihn laufenden SS-Gerichtsverfahrens nach Auschwitz versetzt worden sei und dort gewissermaßen unter Hausarrest stand. Ihn daher als Standortarzt zu bezeichnen, kann nicht richtig sein.--2A02:810A:82C0:1BBE:E7:9860:2A29:376 11:17, 8. Jul. 2020 (CEST)
- Eine Verschriftlichung seiner Aussage im Auschwitzprozess wird auch beim Fritz-Bauer-Institut wiedergegeben, siehe auch das Lemma Auschwitzprozesse. Seine Aussage ist das eine, die belegten Informationen zur Standortarzttätigkeit in der themenbezogenen Literatur eine andere. Im Artikel ist diese Information mit Einzelnachweisen samt Literatur belegt. --Schreiben Seltsam? 18:34, 8. Jul. 2020 (CEST)