Diskussion:Länderliste K
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Antemister in Abschnitt Ehemalige
Auswahl der Länder
Bearbeitenkommt mir recht willkürlich, das was im Text beschrieben wird trifft auf viele Länder zu. Nach welchem Gesichtsppunkt werden die Länder hier ausgesucht?
Länderliste K
BearbeitenGemäß der 92. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 16. August 2011 wird in Artikel 1 der § 69r neu aufgenommen. Dieser regelt die "Besonderen Beschränkungen auf Grund des Beschlusses 2011/273/GASP des Rates vom 9. Mai 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien". In der selben Verordnung unter Punkt 10. ist zu lesen: "In der Länderliste K zur Außenwirtschaftsverordnung wird das Wort "Syrien" gestrichen." --Jeanny-Winny 13:09, 25. Aug. 2011 (CEST)
Ehemalige
BearbeitenIst das jetzt vollständig?--Antemister (Diskussion) 20:38, 11. Dez. 2012 (CET)