Diskussion:Lübecker-Bucht-Fall
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Hammermatz in Abschnitt Grenzlinien im Lot?
Hoheitsrechte zuzeiten der DDR
BearbeitenIm Abschnitt "Hauptsacheentscheidung" heißt es, die Gebietshoheitsgrenze, wie sie vom Staatsgerichtshof erkannt worden ist, gelte noch heute. Galt die Abgrenzung der Hoheitsrechte auch zuzeiten der DDR?--Hammermatz 22:46, 17. Feb. 2011 (CET)
Grenzlinien im Lot?
BearbeitenIm Abschnitt "Fischereihoheit und Schifffahrtshoheit" heißt es, das Gericht habe sich "als Grenze nach Nordwesten" für "das vom Brodtener Grenzpfahl [...] auf vorgenannte Linie gefällte Lot" entschieden. In der beigefügten Karte bilden diese beiden Linien allerdings keinen rechten Winkel. Handelt es sich hier um eine normale kartografische Verzerrung oder einen Fehler?--Hammermatz 22:53, 17. Feb. 2011 (CET)