Rechtliche Lage infolge des Military Agreement Nr. 1

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Man sollte schon den in meiner Bearbeitungsversion angegebenen Link drin lassen, da er auch die entsprechende Karte enthält, aus der hervorgeht, dass Laguera eben nicht in einem "no man's land" liegt (ein solches ist vom MA1 auch nicht vorgesehen) sondern außerhalb der marokkanischen Besatzungszone und außerhalb des 30km-Streifens reduzierter Truppenpräsenz. Deshalb die MINURSO-Karte. (nicht signierter Beitrag von 2001:8A0:74C3:F301:7402:5802:C3B4:27A3 (Diskussion | Beiträge) 21:27, 19. Mär. 2017 (CET)) Also bitte wieder rückstellen. Murad Hamdan (Diskussion) 22:47, 19. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Ich weiß nicht was Du meinst. Es wurde nichts gelöscht, sondern nur ein Begriff (gehalten statt beansprucht) getauscht.--Olaf2 (Diskussion) 23:00, 19. Mär. 2017 (CET)Beantworten

weitgehend verlassen?

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Als ich den Artikel las, dachte ich an eine Geisterstadt. Wie aber in der Liste der Städte in Westsahara zu sehen ist, leben hier inzwischen mehr als 3700 Menschen, Trend steigend. In der englischen Wikipedia steht übrigens, Mauretanien wachte mit einem Militärposten hier. Von der Vergangenheitsform "war" eine Stadt kann daher doch abgesehen werden, oder? --134.245.141.180 17:50, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Das ist etwas merkwürdig. Die Statistik weißt Bewohner aus, das Satelitenbild zeigt aber scheinbar eine Geisterstadt.--Olaf2 23:59, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 20:27, 27. Dez. 2015 (CET)Beantworten