Diskussion:Lachte (Naturschutzgebiet)

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Elop in Abschnitt Stilblütensammlung

Stilblütensammlung

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Prinzipiell halte ich es für sinnvoll, ein Naturschutzgebiet im Lemma von seinem Namensgeber zu trennen oder es als Abschnitt einzugliedern - zumindest bei Flüssen dürfte das immer geboten sein und bei Bergen zumindest dann, wenn Berg und NSG nicht wirklich zusammenfallen, also etwa nur ein Teil eines Bergs geschützt ist. Bei Lachte, Lutter und Weesebach ist es indes so, daß tatsächlich je fast der gesamte Lauf unter Schutz steht. Nur eben wird ja eine Umgebung des Flusses geschützt und nicht nur der Wasserlauf. Außerdem sind bei Lachte und Lutter auch Umgebungen diverser Nebenbäche geschützt. Da sind getrennte Artikel nicht blöd, was dann aber konsequenterweise auch bei der Lutter gemacht werden sollte. Und insbesondere sollte erkennbar sein, wo man von welchem Objekt spricht.

„Die Lachte ist ein Naturschutzgebiet in den niedersächsischen Gemeinden Eldingen, Beedenbostel und Lachendorf in der Samtgemeinde Lachendorf im Landkreis Celle und in der Stadt Celle.“

Lachte (Naturschutzgebiet)

Das liest sich so, als gäbe es eine zweite Lachte (die Lachte, die von Beruf Naturschutzgebiet ist, ist offenbar ebenfalls weiblich). Interessant auch, daß die namensgebende Lachte erst im 4. Absatz und 8. Satz erwähnt wird. Nunja, im Artikel zur Lachte steht das NSG gar nicht drin.

„Die Lutter mit ihren Nebenbächen und die Lachte, die beide im östlichen Teil des Naturparks Südheide fließen, bilden mit insgesamt 2.435,3 ha, ein weit verzweigtes Fließgewässersystem, das als Naturschutzgebiet [3] ausgewiesen wurde.“

Diesen Satz mal genau lesen! Das Fließgewässersystem umfaßt also 2.435,3 ha, interessant zu wissen.

„Der Weesener Bach ist ein Fließgewässer und Naturschutzgebiet östlich von Hermannsburg im niedersächsischen Landkreis Celle.“

Der Weesener Bach ist also beides gleichzeitig.


Irgendwie sollte da mal aufgeräumt werden. --Elop 15:46, 14. Mär. 2014 (CET)Beantworten